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Die Leiharbeiter gehen in die Arbeitsschutzorganisation des Entleihbetriebes über. Somit sind alle Beauftragungen durch den Entleiher durchzuführen.Der Entleihbetreib hat nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz in Verbindung mit dem Arbeitsschutzgesetz unterschiedliche Aufgaben, hierzu gehören u.a. die Feststellung der Eignung der Leiharbeiter zum Führen von Flurförderzeugen, die Erstellung ...
Stand: 04.05.2021
Dialog: 43079
Die Pflicht zur Bestellung der Ersthelfer und die Anzahl wird gemäß der jeweils geltenden Unfallverhütungsvorschrift für den Betrieb / die Verwaltung definiert. Es ist § 26 der DGUV Vorschrift (bisher: BGV A1) "Grundsätze der Prävention" maßgebend: "(1) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen: 1. Bei 2 bis ...
Stand: 17.10.2014
Dialog: 6641
Für Unternehmen aus der Branche der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit, Leiharbeit) ist grundsätzlich die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zuständig. Die zuständigen Bezirksverwaltungen finden Sie unter diesem Link:http://www.vbg.de/DE/Header/1_Die_VBG/7_Standorte/Standorte_node.html Auf die DGUV Regel 115-801 "Branche Zeitarbeit" weisen wir hin. ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 416
Bei der Überlassung von Leiharbeitnehmern wird üblicherweise zwischen Entleiher und Verleiher ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen. Rechtsgrundlage hierfür ist das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. Weitere mögliche Vertragsarten sind der Werkvertrag und der Dienstvertrag. Zur Unterscheidung der Vertragsarten siehe Abgrenzung der Arbeitsagentur.Beim Arbeitnehmerüberlassungsvertrag werden d ...
Stand: 14.03.2019
Dialog: 1030
Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG, § 11 Abs. 6) unterliegt die Tätigkeit des Leiharbeitnehmers (auch: „Zeitarbeitnehmers“) beim Entleiher den für den Betrieb des Arbeitgebers (Entleihers) geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts, wozu auch die Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungsträger zählen (nach Sozialgesetzbuch (SGB) VII). Di ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 3110
Aus einer Übertragung von Arbeitgeberpflichten beim betrieblichen Arbeitsschutz ergeben sich für den Verpflichteten die gleichen Konsequenzen wie für den Arbeitgeber. Hinsichtlich der Haftung bei Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten/Wegeunfällen greift die gesetzliche Unfallversicherung (vgl. §§ 104ff. SGB VII).Das Sozialgesetzbuches VII (Gesetzliche Unfallversicherung) regelt im 4. Kapitel ...
Stand: 02.02.2018
Dialog: 4617
Im geschilderten Fall ist zu unterscheiden zwischen der Verantwortung im Arbeitsschutzrecht, der strafrechtlichen Verantwortung und der privatrechtlichen Haftung. Wenn ein Arbeitgeber oder eine verantwortliche Person nach § 13 Arbeitsschutzgesetz alle Pflichten nach arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften erfüllt hat und - wie hier unterstellt - der Unfall eindeutig auf das Fehlverhalten ...
Stand: 15.03.2017
Dialog: 3666
Koordinatoren nicht von seiner Verantwortung entbunden (§ 3 Abs.1a BauStellV). Bei entsprechenden Pflichtverletzungen kann ihn eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für einen Unfall auf der Baustelle ebenso treffen wie eine zivilrechtliche Haftung auf Schadensersatz. Die Verantwortlichkeiten und Pflichten des Bauherrn und des Koordinators werden in der RAB 33 näher erläutert.Die Verantwortung ...
Stand: 24.04.2019
Dialog: 42683
Ein externer (auch ausländischer) Gastwissenschaftler kann zum Strahlenschutzbeauftragten bestellt werden, wenn er seine Zuverlässigkeit und die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz nachweisen kann (§§ 43, 44 StrlSchV).Die Frage der Haftung eines Strahlenschutzbeauftragten, bei z. B. schuldhaften Verhalten, kann so allgemein nicht beantwortet werden. Eine Haftung ...
Stand: 16.02.2021
Dialog: 25375
In der Publikation "Telearbeit - Gesundheit, Gestaltung, Recht" der gesetzlichen Unfallversicherung wird auf die haftungsrechtlichen Besonderheiten dieser Arbeitsform eingegangen und empfohlen, die haftungsrechtlichen Problemstellungen durch individuelle Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten zu klären.In Bezug auf das Zutrittsrecht zum Telearbeitsplatz wird in dieser Broschüre ausg ...
Stand: 25.01.2023
Dialog: 4267
Versicherte (Arbeitnehmer) sind bei ihrer Arbeit und auf Dienst- und Arbeitswegen gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert. Dieses gilt uneingeschränkt auch für schwerbehinderte Beschäftigte. Rechtsgrundlage für den Versicherungsschutz ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) . Der Versicherungsschutz besteht unabhängig von einer möglichen Haftung ...
Stand: 05.12.2023
Dialog: 6052
Dort wo es erforderlich ist, muss ein Schutzhelm getragen werden, wenn kollektiv wirkende Schutzmaßnahmen nicht ausreichend sind. Der Arbeitgeber und seine Führungskräfte haben dafür zu sorgen, dass dies umgesetzt wird bzw. dafür zu sorgen, dass die Gefahrenbereiche nicht ohne Schutzhelm betreten werden. ...
Stand: 15.05.2018
Dialog: 246
Der Arbeitgeber im Sinne des § 2 Absatz 3 Satz 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat vor der Verwendung des Lastenaufzugs eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, und daraus notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Bei der Gefährdungsbeurteilung sind insbesondere die Quetsch- und Einklemmgefahren zwischen dem offenen Fahrkorb und der Schachtwand zu berücksichtigen. Um B ...
Stand: 24.05.2017
Dialog: 29353
Nach der alten Gefahrgutbeauftragtenverordnung waren "sonstige verantwortliche Personen" solche, denen nach den Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter unmittelbar Aufgaben zur eigenverantwortlichen Erledigung übertragen worden sind, insbesondere Fahrzeugführer, Schiffsführer, ausgenommen Unternehmer und Inhaber von Betrieben (§ 1a Ziffer 6 der aufgehobenen GbV vom 26. März 1998). Mit ...
Stand: 04.08.2015
Dialog: 24445
eine Ordnungswidrigkeit dar. Dies kann mit einer Geldbuße von bis zu 25.000 Euro geahndet werden.Ob bei einem Versicherungsfall gemäß SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung, § 110 ff "Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern" und nachgewiesener nicht ausreichender arbeitsmedizinischer oder sicherheitstechnischer Betreuung der Unfallversicherungsträger ein Haftungsverfahren gegen den Unternehmer einleitet ...
Stand: 10.09.2020
Dialog: 7486
Grenzwerte für die Lärmbelastung an Arbeitsplätzen sind in der Arbeitsstättenverordnung enthalten. Gehörgefährdender Lärm liegt ab einem Beurteilungspegel von 85 dB(A) vor (siehe auch Unfallverhütungsvorschrift "Lärm" GUV-V B3). Dieser Beurteilungspegel ist allerdings der Mittelwert über ein 8h Arbeitstag und wird nach DIN 45645 Teil 2 ermittelt. Rechnerisch müsste ein Pegel von ca. 92 dB(A) über ...
Stand: 24.05.2006
Dialog: 2446
steht.Hinweis:Unsere Antwort wurde aus Sicht des Arbeitsschutzes beantwortet. Zu rechtlichen Fragen (wie z. B. Haftung) bieten wir keine Beratung an. Entsprechende Anfragen sollten direkt an Angehörige der rechtsberatenden Berufe (Fachanwalt für Arbeitsrecht) bzw. entsprechend autorisierte Stellen (z.B. Gewerkschaften, Verbände, etc.) gerichtet werden. ...
Stand: 03.12.2019
Dialog: 42525
/arbeitgeberpflichtenWelche Rechtsfolgen sich aus Versäumnissen in Verbindung mit der Übertragung von Arbeitgeber- oder Prüfpflichten ergeben, ist eine Frage, die stets im Einzelfall, ggf. nach gerichtlicher Klärung, beantwortet werden muss.Hinweis:Das Vierte Kapitel des SGB VII - Gesetzliche Unfallversicherung - befasst sich mit der Haftung von Unternehmern, Unternehmensangehörigen und anderen Personen.Bitte haben ...
Stand: 12.12.2016
Dialog: 17299
, kann nicht pauschal beantwortet werden, sondern ergibt sich unter Berücksichtigung der spezifischen Gegebenheiten (Verletzungsgefahr an den Geräten, Alarmierungs- und Überwachungsmöglichkeiten, gesundheitlicher Zustand der Trainierenden usw.) als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.Zu der Frage der Haftung und den versicherungstechnischen Fragen können wir keine Aussage treffen, da es sich hierbei um individuelle ...
Stand: 31.05.2024
Dialog: 42189
Zunächst wird zu der Frage unterstellt, dass sie auf den Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 "Haftung von Verkehrsunternehmen" abzielt. Nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sind Verkehrsunternehmen verpflichtet den Betrieb so zu organisieren, dass die Fahrer die fahrpersonalrechtlichen Vorschriften einhalten können. Unternehmen, Verlader, Spediteure, Reiseveranstalter ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13570