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Welche BG ist für Zeitarbeitsfirmen zuständig?

KomNet Dialog 416

Stand: 12.12.2019

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitnehmerüberlassung, Fremdfirmeneinsatz

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Frage:

Welche BG ist für Zeitarbeitsfirmen zuständig?

Antwort:

Für Unternehmen aus der Branche der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit, Leiharbeit) ist grundsätzlich die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zuständig. Die zuständigen Bezirksverwaltungen finden Sie unter diesem Link:

http://www.vbg.de/DE/Header/1_Die_VBG/7_Standorte/Standorte_node.html

 

Auf die DGUV Regel 115-801 "Branche Zeitarbeit" weisen wir hin.