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Welche BG ist für Zeitarbeitsfirmen zuständig?
KomNet Dialog 416
Stand: 12.12.2019
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Arbeitnehmerüberlassung, Fremdfirmeneinsatz
Frage:
Welche BG ist für Zeitarbeitsfirmen zuständig?
Antwort:
Für Unternehmen aus der Branche der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung (Zeitarbeit, Leiharbeit) ist grundsätzlich die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) zuständig. Die zuständigen Bezirksverwaltungen finden Sie unter diesem Link:
http://www.vbg.de/DE/Header/1_Die_VBG/7_Standorte/Standorte_node.html
Auf die DGUV Regel 115-801 "Branche Zeitarbeit" weisen wir hin.