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Eine Spedition, die ausschließlich Frachtaufträge für den Transport von Airbag- und Gurtstraffern der Klassen T1 und T2 vermittelt, benötigt keine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz. ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 6218
) der Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten innerhalb des Fahrzeuges und nur im eingebauten Zustand.Ausgebaute und ungezündete Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten müssen entweder an ein spezialisiertes Entsorgungsunternehmen abgegeben werden oder dürfen nur von verantwortlichen Personen ausgelöst werden, die im Besitz eines Befähigungsscheines nach § 20 des SprengG sind und deren Unternehmen ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20202
Der Transport von Airbags und Gurtstraffern auf der Straße unterliegt dem ADR in Verbindung mit der Gefahrgutverordnung Straße / Eisenbahn / Binnenschifffahrt (GGVSEB).Die Gefahrgutvorschriften sehen aber gewisse Erleichterungen / Befreiungen von diesen Vorschriften vor.Bei allen Transporten ist sicherzustellen, dass dieser in zugelassenen Außenverpackungen vorgenommen wird. Die Versandstücke ...
Stand: 18.03.2019
Dialog: 12583
Es ist das ADR anzuwenden. Hier ist unter dem Abschnitt 7.5.11 ADR "Zusätzliche Vorschriften für bestimmte Klassen oder Güter" in der CV 36 folgendes nachzulesen:"Die Versandstücke sind vorzugsweise in offene oder belüftete Fahrzeuge oder in offene oder belüftete Container zu verladen. Wenn dies nicht möglich ist und die Versandstücke in anderen gedeckten Fahrzeugen oder anderen geschlossenen ...
Stand: 12.12.2023
Dialog: 3071
Pyrotechnische Gegenstände (Airbags) und sonstige explosionsgefährliche Stoffe werden vom Geltungsbereich des Sprengstoffgesetzes - SprengG erfasst.1. Anforderungen an die Lagerung: Die Lagerung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten ist in der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2.SprengV) geregelt. Für die Lagerung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten in "kleinen Mengen ...
Stand: 04.04.2023
Dialog: 4137
Nach der Anlage 6 "Aufbewahrung kleiner Mengen im gewerblichen Bereich" zu § 2 der "Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz" (kurz: 2. SprengV) dürfen im Arbeitsraum Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten, die der Lagergruppe 1.4 und den Verträglichkeitsgruppen G oder S zugeordnet sind, in einer Menge bis zu 10 kg (Nettoexplosivstoffmasse) aufbewahrt werden.Die Anforderungen an die Aufbewahrung ...
Stand: 23.01.2024
Dialog: 43870
Für allgemein gewerblich genutzte Fahrzeuge ist uns keine gesetzliche Mitführpflicht eines Feuerlöschers bekannt. Forderungen an das Mitführen eines Feuerlöschers werden in der StVZO für Kraftomnibusse sowie in bestimmten Gefahrguttransportvorschriften gestellt.Auch in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" werden Feuerlöscher allgemein nicht gefordert.Beim Transport von Gefahrgütern ...
Stand: 26.01.2023
Dialog: 12776
, die der Gaselieferant auf den Flaschen angebracht hat, versehen sein." "Der Transport in PKW und geschlossenen Fahrzeugen sollte nur in Ausnahmefällen und unter Beachtung besonderer Vorsichtsmaßnahmen erfolgen. - Beim Transport in geschlossenen Fahrzeugen muss ausreichende Belüftung sichergestellt sein, - Die Flaschen müssen gegen Verrutschen, Umfallen oder Umherrollen gesichert sein, z. B. durch Verzurren ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 12018
Die bei der Beförderung gefährlicher Güter mitzuführenden Beförderungspapiere und damit zusammenhängende Informationen sind unter Abschnitt 5.4.1 des ADR genannt. Eine Forderung nach Mitführen der Sicherheitsdatenblätter besteht danach nicht.Hinweis: Freistellungsmöglichkeiten von den Gefahrguttransportvorschriften sind Abschnitt 1.1.3 des ADR zu entnehmen.Auf die Broschüre "Transport ...
Stand: 25.04.2019
Dialog: 16414
Nein, eine Lagerung in einem Arbeitsraum ohne geeigneten Schrank ist nicht zulässig. Regelungen für die Aufbewahrung von explosionsgefährlichen Stoffen werden in der 2. Sprengverordnung (2. SprengV) und der Sprengstofflagerrichtlinie 240 (SprengLR 240) - Lagerung von Airbags und Gurtstraffer-Einheiten getroffen.Airbag- und oder Gurtstraffer-Einheiten müssen im Arbeitsraum immer ...
Stand: 08.01.2022
Dialog: 43437
Für die Aufbewahrung von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind die einschlägigen Vorschriften des Sprengstoffrechts, insbesondere die 2. SprengV i.V. mit der SprengLR 240 zu beachten.Airbag- und Gurtstraffereinheiten dürfen bis zu den in Nr. 4.1 Abs. 1 des Anhangs zu § 2 der 2. SprengV sowie der Anlage 6 festgelegten Nettoexplosivstoffmassen (kleine Mengen) unter Beachtung der Anforderungen ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 42396
einer gültigen Fahrerschulung nach Abschnitt 8.2.1 sein– die Kennzeichnungsvorschriften sind einzuhalten (Kennzeichnung des Tankanhängers mit dem Großzetteln der Nr. 3 Entzündbare flüssige Stoffe und Umweltgefährdende Stoffe)– orangefarbene Kennzeichnung des Fahrzeugs– Begleitpapiere nach Abschnitt 8.1.2 wie ein Beförderungspapier und schriftliche Weisungen (Unfallmerkblätter)– eine entsprechende ...
Stand: 29.04.2019
Dialog: 17251
Voraussetzung für die Ausnahme gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 Fahrpersonalverordnung -FPersV- ist, dass die Fahrzeuge ausschließlich für Fahrten zur Wartung und Instandhaltung bestehender Anlagen eingesetzt werden. Fahrzeuge, welche in diesem Zusammenhang eingesetzt werden, sind von den Vorschriften ausgenommen. Da in diesem Fall die Gesetzgebung bereits einen Ausnahmetatbestand vorsieht, muss keine ...
Stand: 10.10.2016
Dialog: 27627
oder für Freizeit und Sport durchgeführt werden, ist mindestens ein Feuerlöscher (Brandklasse A, B, C) mit einem Mindestfassungsvermögen von 2 kg mitzuführen. Beim Transport in geschlossenen Fahrzeugen muss eine ausreichende Belüftung sichergestellt sein, z. B. offenes Fenster, eingeschaltetes Gebläse, Kofferraumbelüftung. Besser wäre der Transport in einem Anhänger. Während des Transportes gilt ein striktes ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 8893
in Zusammenhang stehende Beförderung handelt.Für das Vorliegen des Ausnahmetatbestandes ist allein der Besitz einer Reisegewerbekarte nicht ausreichend.Unter die Ausnahme fallen Fahrzeuge, die eine spezielle Einrichtung zum Transport von Zirkus- bzw. Schaustellermaterial aufweisen. Ein wesentliches Kennzeichen sind dabei spezielle Aufbauten (Reklame, Sonderbeleuchtung usw.) oder als Spezialfahrzeug zugelassene ...
Stand: 24.06.2025
Dialog: 15276
Beim Umgang mit Airbags und Gurtstraffern der Kategorie P1 muss der Betriebsinhaber selbst nicht zwangsläufig die „Eingeschränkte Fachkunde“ besitzen, es sei denn, er geht persönlich damit um oder betreibt Verkehr mit diesen.Von Beschäftigten die bestimmungsgemäße Tätigkeiten (z. B. Aufbewahren, Ein- und Ausbau, Verbringen) mit pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie P1 (Airbags ...
Stand: 05.05.2025
Dialog: 745
in ausgebautem Zustand durch geschultes Personal (§ 4 Abs. 3 der ersten Sprengverordnung - 1 .SprengV).Der Umgang mit solchen Gegenständen durch andere Personen (ungeschultes Personal, Privatleute, Kunden) ist nur dann von den o. a. Vorschriften weitestgehend befreit, wenn die pyrotechnischen Gegenstände P1 in Fahrzeugen oder Fahrzeugteilen fest eingebaut sind (z. B. fertige Lenkräder, Lenksäulen, Sitze etc ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 5463
Nein, es muss kein Sicherheitsdatenblatt mitgeführt werden. Die Pflicht zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblattes ergibt sich aus dem Gefahrstoffrecht, der Transport von gefährlichen Gütern hingegen richtet sich nach den Vorschriften zur Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR).Hinweise:Weitere Informationen zum Transport von gefährlichen Gütern in der Bauwirtschaft finden ...
Stand: 07.06.2024
Dialog: 30547
Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Instandhaltung von Kanalisation, ..., eingesetzt werden, unterliegen gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 8 Fahrpersonalverordnung (FPersV) nicht den Fahrpersonalvorschriften. Von der Ausnahme werden jedoch ausschließlich Fahrten zur Wartung und Instandhaltung bestehender Anlagen erfasst. Damit fallen der Transport von Teilen noch zu erbauender Anlagen oder das Erschließen ...
Stand: 02.07.2024
Dialog: 15802
Eine Forderung nach einer luft-/gasdichten Trennwand für einen Sprinter findet sich in den Vorschriften nicht. Jedoch ist auf eine ausreichende Be- und Entlüftung zu achten. Hierzu finden sich umfangreiche Informationen in der DGUV Information 210-001 (bisher: BGI/GUV-I 590) "Sichere Beförderung von Flüssiggasflaschen und Druckgaspackungen mit Fahrzeugen auf der Straße" unter dem Punkt 7.3.1 ...
Stand: 21.07.2017
Dialog: 4356