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Müssen in gewerblich genutzten Fahrzeugen Feuerlöscher mitgeführt werden?

KomNet Dialog 12776

Stand: 26.01.2023

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplätze auf Fahrzeugen / Transportmitteln

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Frage:

Müssen in gewerblich genutzten Fahrzeugen Feuerlöscher mitgeführt werden? Gemeint sind nicht Gefahrguttransporte, sondern allgemein gewerblich genutzte Fahrzeuge. Wenn ja, was ist die Rechtgrundlage für die Forderung?

Antwort:

Für allgemein gewerblich genutzte Fahrzeuge ist uns keine gesetzliche Mitführpflicht eines Feuerlöschers bekannt.  

Forderungen an das Mitführen eines Feuerlöschers werden in der StVZO für Kraftomnibusse sowie in bestimmten Gefahrguttransportvorschriften gestellt.


Auch in der DGUV Vorschrift 70 "Fahrzeuge" werden Feuerlöscher allgemein nicht gefordert.

Beim Transport von Gefahrgütern durch Privatpersonen besteht in der Regel ebenfalls keine Mitführpflicht von Feuerlöschern (Unterabschnitt 1.1.3.1 a) ADR)).

Auch bei Beförderungen, die von Betrieben in Verbindung mit ihrer Haupttätigkeit durchgeführt werden -Unterabschnitt 1.1.3.1 c ADR-, wie Lieferungen für oder Rücklieferungen von Baustellen im Hoch- und Tiefbau, oder im Zusammenhang mit Messungen, Reparatur- und Wartungsarbeiten in Mengen, die 450 Liter je Verpackung und die Höchstmengen gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 nicht überschreiten, ist ein Feuerlöscher nicht gefordert.

Handelt es sich jedoch um eine Fahrt, die unter die Kleinmengenregelung des Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR fällt, gilt entsprechend Unterabschnitt 8.1.4.2 ADR: "Beförderungseinheiten, die gefährliche Güter gemäß Unterabschnitt 1.1.3.6 befördern, müssen mit mindestens einem tragbaren Feuerlöschgerät für die Brandklassen A, B und C mit einem Mindestfassungsvermögen von 2 kg Pulver (oder einem entsprechenden Fassungsvermögen für ein anderes geeignetes Löschmittel) ausgerüstet sein." 


Zur Kleinmengenregelung beim Transport gefährlicher Güter sind die DGUV Information 213-012 "Gefahrgutbeförderung in PKW und in Kleintransportern" oder der BG Bau - Transport von Gefahrgütern - Die Kleinmengenregelung in der Bauwirtschaft empfehlenswert.