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Gemäß Artikel 2 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - MRL ist/sind:h) "Inverkehrbringen" die entgeltliche oder unentgeltliche erstmalige Bereitstellung einer Maschine oder einer unvollständigen Maschine in der Gemeinschaft im Hinblick auf ihren Vertrieb oder ihre Benutzung; i) "Hersteller" jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine ...
Stand: 09.05.2024
Dialog: 16175
Die Ansicht, dass die Laufkatze im vorliegenden Fall eine auswechselbare Ausrüstung sein soll, kann nicht geteilt werden. Gemäß § 2 Nr. 3 der 9. ProdSV (Maschinenverordnung) gilt: "eine auswechselbare Ausrüstung ist eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese ...
Stand: 03.04.2024
Dialog: 42598
aufgenommen, da es nicht als zweckmäßig erachtet wurde, Laborausrüstungen, die eigens für die Erfordernisse bestimmter Forschungsvorhaben konstruiert und gebaut werden, den Anforderungen der Maschinenrichtlinie zu unterwerfen. Der Ausschluss gilt daher nicht für Maschinen, die ständig in Labors installiert sind und für allgemeine Forschungszwecke verwendet werden können, oder für Maschinen, die in Labors ...
Stand: 16.02.2023
Dialog: 19569
nach der Maschinenrichtlinie in den Verkehr gebracht, wird durch den Anbau diese Gerätes an den Bagger quasi eine neue Maschine hergestellt.Derjenige, der eine Maschine herstellt bzw. erstmalig in Betrieb nimmt - und sei es auch nur für die eigene Verwendung - hat dann alle sich aus der Maschinenrichtlinie ergebenden Herstellerpflichten zu erfüllen. ...
Stand: 22.05.2025
Dialog: 42698
, die eine von dieser Verordnung erfasste Maschine oder eine unvollständige Maschine konstruiert oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine oder unvollständigen Maschine mit dieser Verordnung im Hinblick auf ihr Inverkehrbringen unter ihrem eigenen Namen oder Warenzeichen oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist.“In diesem Sinne würden Sie zum Hersteller nach der Maschinenrichtlinie. Konsequenterweise sind Sie dann ...
Stand: 13.12.2021
Dialog: 43614
und/oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine oder unvollständigen Maschine mit dieser Richtlinie im Hinblick auf ihr Inverkehrbringen unter ihrem eigenen Namen oder Warenzeichen oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist."Im Gegensatz zur Maschinenrichtlinie werden Arbeitsmittel für den Eigengebrauch beispielsweise von der Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie) nicht erfasst, so ...
Stand: 17.02.2024
Dialog: 24733
nicht nur vorübergehend verwendet), ist ebenfalls die Maschinenrichtlinie anzuwenden, und zwar unabhängig davon, ob geprüft oder geforscht wird. Der Leitfaden der Kommission zur MRL präzisiert diesen Punkt wie folgt:"§ 60 Maschinen für Forschungszwecke Der Ausschluss gemäß Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe h wurde aufgenommen, da es nicht als zweckmäßig erachtet wurde, Laborausrüstungen, die eigens ...
Stand: 19.09.2013
Dialog: 19406
) ihre Anwendung auf Geräte der Kategorie I aus, wenn diese Geräte gleichzeitig Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie sind. Bei entsprechenden Geräten der Kategorie II und höher sind aber beide Richtlinien nebeneinander anzuwenden.Eine Ausnahme stellt die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG im Bezug auf die Niederspannungsrichtlinie dar. Im Anhang I Nummer 1.5.1 macht sich die Maschinenrichtlinie die Schutzziele ...
Stand: 21.10.2021
Dialog: 17250
Maschinen und Hilfseinrichtungen (Zusammenstellung eines Prototyps, Entwicklung der Hilfsmittel und Werkzeuge für die Serienfertigung...), so unterliegen die in der Entwicklung und Erprobung befindlichen Geräte nicht der Maschinenrichtlinie. Eigens für den Zusammenbau einer bestimmten Maschine hergestellte erforderliche Montagehilfsmittel sind zudem Bestandteil dieser (in der Entwicklung befindlichen ...
Stand: 07.09.2017
Dialog: 10916
Das Interpretationspapier zum Thema „Gesamtheit von Maschinen" gibt eine Hilfestellung bei der Interpretation der Begriffsbestimmung „Gesamtheit von Maschinen" gemäß der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und beschreibt anhand eines Ablaufschemas die Vorgehensweise für die Entscheidung, ob es sich im Einzelfall um eine Gesamtheit von Maschinen im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG handelt.Nach ...
Stand: 09.02.2023
Dialog: 5690
Um die Veränderung einer Maschine zu beurteilen, kann das Interpretationspapier des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales verwendet werden (Bek. des BMAS vom 09.04.2015 – IIIb5-39607-3 – im GMBl 2015, Nr. 10, S. 183-186). Demnach kann man drei Fallgestaltungen unterscheiden: 1. Es liegt keine neue Gefährdung bzw. keine Erhöhung eines vorhandenen Risikos vor, so dass die Maschine ...
Stand: 26.09.2017
Dialog: 30318
oder eine unvollständige Maschine konstruiert oder baut und für die Übereinstimmung der Maschine oder unvollständigen Maschine mit dieser Verordnung im Hinblick auf ihr Inverkehrbringen unter ihrem eigenen Namen oder Warenzeichen oder für den Eigengebrauch verantwortlich ist. Wenn kein Hersteller im Sinne des Satzes 1 vorhanden ist, wird jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Verordnung erfasste ...
Stand: 19.02.2021
Dialog: 43476
Ja, sie müssen auf dem Prüfstand eine CE-Kennzeichnung nach der zum Zeitpunkt der Herstellung gültigen Maschinenrichtlinie anbringen. Begründung: Im Artikel 2 Buchstabe a) der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) ist eine Maschine definiert als eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit ...
Stand: 03.03.2017
Dialog: 23293
Wie Sie richtig schildern, unterscheidet die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, die in Deutschland durch die 9. ProdSV in nationales Recht umgesetzt wird, zwischen einer unvollständigen und einer „vollständigen“ Maschine. Der wesentliche Unterschied dieser beiden Typen besteht darin, dass die „vollständige“ Maschine allen anwendbaren Anforderungen zum Sicherheits- und Gesundheitsschutz aus Anhang I ...
Stand: 06.02.2022
Dialog: 43632
In der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG (MRL) finden Sie im Artikel 2 die Begriffsbestimmung für eine Maschine. Eine Maschine ist demnach (u. a.) „eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattete oder dafür vorgesehene Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ...
Stand: 17.02.2023
Dialog: 42975
aufgenommen, da es nicht als zweckmäßig erachtet wurde, Laborausrüstungen, die eigens für die Erfordernisse bestimmter Forschungsvorhaben konstruiert und gebaut werden, den Anforderungen der Maschinenrichtlinie zu unterwerfen. der Ausschluss gilt daher nicht für Maschinen, die ständig in Labors installiert sind und für allgemeine Forschungszwecke verwendet werden können, oder für Maschinen, die in Labors ...
Stand: 15.06.2021
Dialog: 43545
Bei dem Handschlagschrauber handelt es sich offensichtlich um ein Gerät, das durch menschliche Kraft (Schlag auf den Schrauber) betrieben wird und eine Feder enthält, die durch ihre innere Spannkraft den Antriebsvierkant wieder in die Ausgangslage verschiebt.Nach unserer Auffassung handelt es sich bei diesem Gerät nicht um eine Maschine im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG - Maschinenrichtlinie MRL ...
Stand: 27.04.2018
Dialog: 25709
eines Verbraucherprodukts beeinflusst und dieses anschließend auf dem Markt bereitstellt,"Da Schaltschränke häufig für Maschinen oder Maschinenanlagen hergestellt werden, folgen hier noch einige Hinweise für diesen Fall:Soll der Schaltschrank Bestandteil einer Maschine werden, so fällt er zunächst beim Inverkehrbringen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie; nationale Umsetzung ...
Stand: 02.01.2024
Dialog: 30882
Zeichen auf dem Typenschild, vorhanden sind, die bei Inverkehrbringen der Maschine noch nicht galten. Die fehlende Betriebsanleitung sollte durch eine selbst erstellte Anleitung ersetzt werden. Vorlagen hierfür können Betriebsanleitungen anderer Hersteller sein, die gleiche oder ähnliche Maschinen herstellen. Die Anleitung kann dann auch mit eigenen Erfahrungen ergänzt werden. Im § 2 Abs. 10 ...
Stand: 26.12.2015
Dialog: 25623
Gemäß Anhang I Ziff. 1.2.4.3 der EU-Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG muss jede Maschine mit einer Einrichtung zum Stillsetzen im Notfall ausgerüstet sein (Not-Halt-Befehlsgerät). Das Not-Halt-Befehlsgerät kann nur entfallen wenn a) durch das Not-Halt das Risiko nicht gemindert werden kann, weil das Not-Halt die Zeit zum Stillsetzen nicht verkürzt oder ein Not-Halt wegen besonderer Risiken ...
Stand: 07.07.2016
Dialog: 26981