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Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht spricht grundsätzlich nichts gegen die Nutzung eines privaten Pkws für dienstliche Zwecke. Auch der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bleibt davon unberührt. Es ist aber zu empfehlen, entsprechende Nachweise zu führen oder Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu treffen, damit im Falle eines Unfalles mit einem privaten Pkw diese Fahrt ...
Stand: 16.01.2019
Dialog: 6229
Versicherungsaufgabe den Auftrag, ihre Versicherten vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und Unfällen zu schützen. Alle Unternehmen, Betriebe und Verwaltungen sind Pflichtmitglieder, so dass alle Beschäftigten in Deutschland Versicherungsschutz bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten genießen. Finanziert werden die Unfallversicherungsträger, und damit auch die Versicherungsleistungen bei einem Arbeitsunfall ...
Stand: 24.06.2015
Dialog: 24134
das Haftungsrisiko bei einem Unfall bzw. wird bei einer Kontrolle zur Verantwortung gezogen. Inwieweit der Arbeitgeber im Detail Verantwortung trägt bzw. diesem bei einem Unfall ein Mitverschulden zugerechnet würde, hängt stets von der Beurteilung des Einzelfalles ab und kann nicht pauschal beantwortet werden. Der Arbeitgeber muss mögliche Gefährdungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung § 5 Arbeitsschutzgesetz ...
Stand: 20.08.2014
Dialog: 5978
Die Frage, ob öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Gefahrgutvorschriften einhalten müssen, ist im Grundsatz mit „ja“ zu beantworten. Sie haben in ihrer Frage das ADR angeführt. Dieses Gesetzeswerk regelt den internationalen Transport gefährlicher Güter auf der Straße.Über das Gefahrgutbeförderungsgesetz – GGBefG, wird die „Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförde ...
Stand: 19.03.2019
Dialog: 13671
Unseres Erachtens kann ein Verlader seine Pflichten / Verantwortung nicht an Dritte übertragen. In Kommentierungen und Gerichtsurteile zu § 22 Straßenverkehrsordnung -StVO- "Ladung" heißt es: "...dass diese Vorschrift sich nicht nur an den Führer und Halter des Fahrzeuges richtet, sondern an jeden, der für die ordnungsgemäße Verstauung der Ladung verantwortlich ist, insbesondere aber an denjenigen ...
Stand: 22.01.2015
Dialog: 2773
Ein Unfallbericht muss erstellt werden, wenn sich beim Beladen, beim Befüllen, bei der Beförderung oder beim Entladen gefährlicher Güter auf dem Gebiet einer Vertragspartei ein schwerer Unfall oder Zwischenfall ereignet. Dann hat der Verlader, Befüller, Beförderer oder Empfänger sicherzustellen, dass der zuständigen Behörde der betreffenden Vertragspartei spätestens einen Monat nach dem Ereignis ...
Stand: 16.05.2019
Dialog: 651
Straßenverkehrsgesetz - StVG). Eine Fahrerlaubnis ist gemäß § 2 Abs. 1 StVG nicht erforderlich, wenn ein Kraftfahrzeug nicht auf öffentlichen Straßen geführt wird. Nach der derzeitigen Rechtslage dienen nicht dem öffentlichen Verkehr Straßen, Wege und Flächen, von denen die Allgemeinheit nach dem Willen des Verfügungsbefugten tatsächlich ausgeschlossen ist.In dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm ...
Stand: 09.09.2022
Dialog: 24718
von Leitern als hoch gelegene Arbeitsplätze und von Zugangs- und Positionierungsverfahren unter Zuhilfenahme von Seilen ist nur in solchen Fällen zulässig, in denen a) wegen der geringen Gefährdung und wegen der geringen Dauer der Verwendung die Verwendung anderer, sichererer Arbeitsmittel nicht verhältnismäßig ist und b) die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass die Arbeiten sicher durchgeführt ...
Stand: 25.11.2016
Dialog: 3964
von Transportkisten vorgesehen hat. Hier liegt u.U., schon ein nicht bestimmungsgemäßer Betrieb vor;- für die Transportkiste sind keine geeigneten Haltepunkte vorhanden; d.h. die Kiste muss selber befestigt werden, dies ist eine Schwachstelle, die bei einer scharfen Bremsung oder beim Umkippen des Fahrzeugs zur Gefahr für den Beschäftigten werden kann;- ggf. kann Werkzeug aus der Kiste beim Unfall oder beim ...
Stand: 22.03.2019
Dialog: 15125
In der Durchführungsanweisung zu § 2 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge" steht:"Wird öffentlicher Verkehrsraum benutzt, gelten hierfür zusätzlich die Vorschriften für den öffentlichen Straßenverkehr. Dies gilt sowohl für die Ausrüstung des Flurförderzeuges, als auch für die Fahrerlaubnis des Fahrers. Zulassungen oder Ausnahmegenehmigungen erteilen die nach Landesrecht zuständigen Behör ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42292
eine Werksgelände in den kein öffentlicher Verkehr stattfindet. Eine Ausweisung, dass die Regeln der StVO gelten ist unerheblich.Nach der derzeitigen Rechtslage dienen nicht dem öffentlichen Verkehr Straßen, Wege und Flächen, von denen die Allgemeinheit nach dem Willen des Verfügungsbefugten tatsächlich ausgeschlossen ist. In dem Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 22.04.2005 (Aktenzeichen: 10 TaBV 134 ...
Stand: 10.07.2024
Dialog: 6539
Vorschrift 70 erläutert:"..... Bei Personenkraftwagen kann eine wesentliche Verbesserung des Schutzes vor Verletzungen bei Unfällen neben der Ausstattung mit Sicherheitsgurten durch die Ausrüstung der Sitze mit Kopfstützen in vom Fahrzeughersteller gelieferter oder amtlich genehmigter Bauart erreicht werden."D. h. es empfiehlt sich, Kopfstützen bei Verwendung von Sicherheitsgurten auch im Fond ...
Stand: 17.03.2019
Dialog: 11496
Digitalkamera ist für die Beweisführung (z. B nach einem Unfall) der tatsächlich durchgeführten Ladungssicherung durchaus sinnvoll. Ansonsten kann leicht die Situation entstehen, dass Aussage gegen Aussage steht. ...
Stand: 31.01.2019
Dialog: 2582
In Unterabschnitt 4.1.1.15 des ADR ist folgendes nachzulesen:"Sofern von der zuständigen Behörde nicht etwas anderes festgelegt wurde, beträgt die zulässige Verwendungsdauer für Fässer und Kanister aus Kunststoff, starre Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC mit Kunststoff-Innenbehälter zur Beförderung gefährlicher Güter, vom Datum ihrer Herstellung an gerechnet, fünf Jahre, es sei denn, wegen ...
Stand: 11.01.2019
Dialog: 1990
Zur Frage 1: Die Ladungssicherungsvorschriften gelten auch für Fahrzeuge, welche mit Sand/Kies beladen sind.Zur Frage 2: Schüttgüter dürfen nur so hoch aufgeschichtet werden, dass sie nicht über die Bordwand abrutschen können. Bordwände müssen dicht sein, Sand etc. muss angefeuchtet oder mit einer Plane versehen sein. Ggf. sind Silofahrzeuge zu verwenden.Zur Frage 3: Der verantwortliche Verlader ( ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 1830
Verwendungsdauer für Fässer und Kanister aus Kunststoff, starre Kunststoff-IBC und Kombinations-IBC mit Kunststoff-Innenbehälter zur Beförderung gefährlicher Güter, vom Datum ihrer Herstellung an gerechnet, fünf Jahre, es sei denn, wegen der Art des zu befördernden Stoffes ist eine kürzere Verwendungsdauer vorgeschrieben." ...
Stand: 30.04.2024
Dialog: 18726
des Betriebs eines Flurförderzeuges im öffentlichen Straßenverkehr erfüllt sein müssen, können Sie den Informationen "Gabelstapler im öffentlichen Straßenverkehr" der BG ETEM entnehmen. Hier ist u. a. nachzulesen:"Ausnahmen bei kurzen WegenSind regelmäßig nur kurze Wege auf öffentlichen Straßen zurückzulegen, kann eine Sondergenehmigung erteilt werden. Liegt eine solche vor, benötigen die Gabelstapler ...
Stand: 25.07.2024
Dialog: 7781
Sollten Ihnen als Verlader offensichtliche Mängel an dem zu beladenen oder bereits vorgeladenen Fahrzeug, wie z.B abgefahrene Reifen, defekte Bremsen o.ä Mängel, auffallen, die die Verkehrssicherheit gefährden, ist eine Beladung aus unserer Sicht abzulehnen. In diesen Fall sollte der Spediteur umgehend angerufen und auf den Mangel hingewiesen werden. Hierzu kann eine schriftliche Notiz sinnvoll se ...
Stand: 19.10.2018
Dialog: 12210
Ein Gabelstapler ist ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-. Im Anhang 1 finden sich unter den Punkten 1.3 und 1.4 folgende Aussagen:"1.3 Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bei mobilen Arbeitsmitteln mitfahrende Beschäftigte nur auf sicheren und für diesen Zweck ausgerüsteten Plätzen mitfahren. Besteht die Möglichkeit des Kippens oder Überschlagens des Arbe ...
Stand: 12.12.2024
Dialog: 27874
Die Praxis hat gezeigt, dass für die Vermeidung von Unfällen an Be- und Entladestellen gerade die Abstimmung zwischen Lagermeister und Fahrern über den Arbeitsablauf entscheidend ist.Aus Arbeitsschutzrecht und Straßenverkehrsrecht lässt sich keine grundsätzlich dem Fahrer des LKW oder dem Fahrer des Gabelstaplers zugewiesene „Oberaufsicht“ ableiten, zumal es sich bei diesen häufig um Arbeitnehmer ...
Stand: 27.08.2014
Dialog: 21867