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Wann ist nach einem Gefahrgutunfall ein Unfallbericht zu erstellen?

KomNet Dialog 651

Stand: 16.05.2019

Kategorie: Sicherer Transport > Beförderung gefährlicher Güter > Gefahrgutunfälle

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Frage:

Wann ist nach einem Gefahrgutunfall ein Unfallbericht zu erstellen?

Antwort:

Ein Unfallbericht muss erstellt werden, wenn sich beim Beladen, beim Befüllen, bei der Beförderung oder beim Entladen gefährlicher Güter auf dem Gebiet einer Vertragspartei ein schwerer Unfall oder Zwischenfall ereignet. Dann hat der Verlader, Befüller, Beförderer oder Empfänger sicherzustellen, dass der zuständigen Behörde der betreffenden Vertragspartei spätestens einen Monat nach dem Ereignis ein Bericht vorgelegt wird. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Unterabschnitt 1.8.5.1 ADR.


Ein meldepflichtiges Ereignis liegt vor, wenn

  • gefährliches Gut ausgetreten ist oder die unmittelbare Gefahr des Austretens bestand,
  • ein Personen-, Sach- oder Umweltschaden eingetreten ist oder
  • Behörden beteiligt waren.

Einzelheiten finden Sie im Unterabschnitt 1.8.5.3. Es ist der Vordruck aus dem Unterabschnitt 1.8.5.4 zu verwenden.