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Für bestimmte Arbeiten sieht das Arbeitszeitgesetz – ArbZG gesetzliche Ausnahmen vor (§ 10 ArbZG), sofern diese Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können:§ 10 (1) Nr. 14 ArbZG: " …. bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit hierdurch der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs bedingt ist, bei der Vorbereitung der Wiederaufnahme des vol ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4034
Der Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung (Ersatzruhetag) ist gemäß § 11 Arbeitszeitgesetz - ArbZG zu gewähren:"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 5359
Ja; gemäß § 14 Arbeitszeitgesetz darf vom Verbot der Sonntagsarbeit abgewichen werden bei vorübergehenden Arbeiten in Notfällen und in außergewöhnlichen Fällen, die unabhängig vom Willen der Betroffenen eintreten und deren Folgen nicht auf andere Weise zu beseitigen sind. ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 619
Nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) (§ 11) müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als Ausgleich für die Arbeit an Sonn- und Feiertagen einen Ruhetag erhalten, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums- von zwei Wochen bei Beschäftigung an einem Sonntag bzw.- acht Wochen bei Beschäftigung an einem auf einen Werktag fallenden Feiertageinzuplanen ist. Dabei soll die Sonn- ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 509
Der Zeitausgleich für Sonntagsarbeit (Ersatzruhetag nach § 11 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz/ArbZG) gilt für alle Arbeitnehmer mit Ausnahme der leitenden Angestellten i. S. § 5 Abs.3 Betriebsverfassungsgesetz, auch während der Messezeiten. ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 1749
Sofern Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können, dürfen die in § 10 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG genannten Arbeiten auch an Sonn- und Feiertagen vorgenommen werden (nur dann!). Nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 darf in Gaststätten und anderen Einrichtungen zur Bewirtung und Beherbergung (Hotel) sowie im Haushalt auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet werden. Der Wäscheservice ist als Nebenb ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 11274
Regelungen für den Ausgleich von Sonn- und Feiertagsarbeit sind unter § 11 des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG getroffen.Gemäß § 11 Abs. 3 ArbZG müssen Arbeitnehmer, die an einem Sonntag beschäftigt werden, einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag bes ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 1983
Reine Krankenhausarbeiten fallen unter § 10 Abs.1 Nr. 3 des Arbeitszeitgesetzes ArbZG - eine Genehmigung ist nicht erforderlich, auch für Nebenbetriebe! Reine Umzugsarbeiten an Sonn- und Feiertagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig, da diese Umzugsarbeiten i.d.R. nicht dem reinen Krankenhausbetrieb zugeordnet werden können. Eine Genehmigung dürfte hier jedoch eine Formsache sein (Bewilligun ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 2412
Zu dem Sachverhalt findet sich keine direkte Regelung im Arbeitszeitgesetz. Gemäß den vorliegenden Kommentierungen zum Arbeitszeitgesetz und der Bundestags-Drucksache zum Arbeitszeitgesetz handelt es sich um eine Mindestanforderung zur Freistellung von Arbeitnehmern von der Sonntagsarbeit. Da es nur auf die reine Anzahl der beschäftigungsfreien Sonntage ankommt, zählen auch Urlaubstage dazu. Ausge ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 1915
Über die Rahmenbedingungen zur Zulässigkeit von Sonn- und Feiertagsarbeit gemäß Arbeitszeitgesetz informieren entsprechende Dialoge der KomNet-Datenbank.Für die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften ist der Arbeitgeber bußgeld- wie auch strafrechtlich verantwortlich (§§ 22 und 23 Arbeitszeitgesetz). Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 5831
Nach § 6 Nacht- und Schichtarbeit Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt folgendes:"(1) Die Arbeitszeit der Nacht- und Schichtarbeitnehmer ist nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen über die menschengerechte Gestaltung der Arbeit festzulegen." Die Formulierung im Gesetz ist hier eindeutig. Der Arbeitgeber muss sich nach den gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen richten. ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 29528
Nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 Arbeitszeitgesetz - ArbZG - dürfen Arbeitnehmer/innen in Not- und Rettungsdiensten sowie bei der Feuerwehr beschäftigt werden, sofern die Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können (vgl. Abs. 1). Es sind nur rettungs- und feuerwehrtypische Arbeiten/Einsätze zulässig.Auch Instandhaltungs- und Reinigungsarbeiten sind an Sonn- und Feiertagen nur zulässig, sofern sie ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 24431
Nein!Die Ausnahmeregelung des § 10 Abs. 1 Nr. 11 des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG - gilt z. B. bei einem Energieversorgungsunternehmen nur für die Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung der Energieversorgung der Bevölkerung dienen. Bei einem durchgehenden 24-Stunden-Betrieb sind dies z. B. erforderliche Aufsichts- und Steuerungsarbeiten, mit denen der Regelbetrieb zur Versorgung der Bevölkerung aufrec ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18957
Führungskräfte fallen als leitende Angestellte u. U. nicht unter das Arbeitszeitgesetz - ArbZG (vgl. § 18 Abs. 1 Nr. 1 ArbZG). Für diesen Personenkreis ist keine Bewilligung nach dem ArbZG erforderlich.Für andere Mitarbeiter/Arbeitnehmer ist jedoch eine Bewilligung nach dem ArbZG erforderlich. Hier würde sehr kritisch geprüft, ob dieser Familientag nicht auf einen Samstag (Werktag) verlegt werden ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 24112
Grundsätzlich ist es zulässig, in geteilten Schichten zu arbeiten, wenn die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG - beachtet werden.So darf die tägliche Arbeitszeit (Arbeitszeit ohne Ruhepausen) max. zehn Stunden betragen. Die Tagesruhezeit zwischen zwei Schichten muss mind. 11 Stunden betragen. In der Pflege kann diese Tagesruhezeit auf zehn Stunden verkürzt werden, wenn diese Verkürzung inner ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 22298
Ja! Bei der Fahrt zum Einsatzort mit dem PKW als Fahrer handelt es sich um Arbeitszeit, die genehmigungspflichtig ist.Nicht als Arbeitszeit gewertet wird hierbei die Mitfahrt als Beifahrer oder Bahnfahrten.Zweck des Arbeitszeitgesetzes ist u. a., den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe der Arbeitnehmer zu schützen (§ 1 ArbZG). Bei einer Fahrt zu einem Einsatzor ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 17344
Ein Jahresarbeitszeitkonto dient zur Erfassung von Zeitguthaben und Zeitschulden. In Abhängigkeit der vertraglich vereinbarten Regelarbeitszeit können – z.B. in saisonalen Hochphasen – Überstunden aufgebaut werden, um diese in Zeiten mit verminderter Auftragslage oder Kundenaufkommen (z.B. nach dem klassischen Weihnachtsgeschäft im Einzelhandel) abzubauen - jeweils bei verstetigtem (festem) Gehalt ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 16354
Verantwortlich für die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften ist der Arbeitgeber. Somit hat i. d. R. der Verleiher für seine Zeitarbeitnehmer die Sonn- und Feiertagsarbeit zu beantragen.Sind die Zeitarbeitnehmer fest in das Schichtsystem der aufnehmenden Firma eingebunden und erfolgt dort auch die Einsatzplanung, kann in Einzelfällen und nach Absprache mit der zuständigen Arbeitsschutzbehörde von ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18746
Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist. Werden Arbeitnehmer an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von acht Wochen zu gewähre ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18073
Im Arbeitszeitgesetz - ArbZG - ist der Begriff „Reisezeit“ nicht definiert. Reisezeiten können Arbeitzeit oder auch Ruhezeit sein.Zweck des ArbZG ist u. a., den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe der Arbeitnehmer zu schützen (§ 1 ArbZG). Bei einer Fahrt zu einem Einsatzort ist diese Sonntagsruhe nicht gegeben. Bei einer Antragstellung würde sehr kritisch geprü ...
Stand: 14.01.2019
Dialog: 18612