Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Muss ein Arbeitgeber einem psychisch kranken Mitarbeiter einen Einzelarbeitsplatz geben, wenn ein entsprechendes Attest vom behandelnden Facharzt für Psychiatrie vorliegt?

KomNet Dialog 27848

Stand: 15.03.2019

Kategorie: Arbeitszeit, Arbeitsbedingungen > Psychische Belastungen und Beanspruchungen > Soziale und psychische Belastungen

Favorit

Frage:

Muss ein Arbeitgeber einem psychisch kranken Mitarbeiter einen Einzelarbeitsplatz geben, wenn ein entsprechendes Attest vom behandelnden Facharzt für Psychiatrie vorliegt?

Antwort:

Unseres Wissens nach kann der Facharzt dem Arbeitgeber nicht "vorschreiben", wie genau der Arbeitsplatz nach einer Erkrankungsphase der Mitarbeiterin zu gestalten ist. Das Attest ist eher im Sinne einer Empfehlung zu werten.


Als hilfreich hat es sich in derartigen Fällen erwiesen, den Integrationsfachdienst vor Ort einzuschalten und mit einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin dieses Fachdienstes den Arbeitsplatz zu begehen bzw. ihr/ihm die vorliegende Problematik zu schildern und dann gemeinsam mit dem Arbeitgeber eine Lösung zu suchen. Wichtig ist dabei übrigens auch ein "guter Draht" zu Ihrer Krankenkasse!


Sollten Sie länger als sechs Wochen erkrankt sein, müsste das betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) greifen. (Aber auch vorher können Sie bereits ein BEM-Verfahren beantragen). Das BEM-Team in Ihrem Betrieb kann Sie dabei unterstützen, die Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass die davon ausgehenden Gesundheitsgefährdungen minimiert oder besser ganz abgestellt werden. Sollte es in Ihrem Betrieb kein BEM geben, wäre das ein Thema für den Betriebsrat, bzw. die Geschäftsleitung, die per Gesetz dazu verpflichtet ist, Ihnen ein BEM-Verfahren anzubieten, wenn Sie länger als sechs Wochen am Stück oder über ein Jahr verteilt arbeitsunfähig waren (SGB IX, § 167 Abs.2).