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In der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) wird im Anhang I unter Ziffer 1.7. Informationen folgendes ausgeführt: 1.7.1. Informationen und Warnhinweise an der Maschine Informationen und Warnhinweise an der Maschine sollten vorzugsweise in Form leicht verständlicher Symbole oder Piktogramme gegeben werden. Alle schriftlichen oder verbalen Informationen und Warnhinweise müssen in der bzw. de ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13859
Die Maschinenverordnung - 9. ProdSV, die die Richtlinie 2006/42/EG in nationales Recht umsetzt und unter anderem die CE-Kennzeichnung von Maschinen regelt, gilt nur für das Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von neuen Maschinen. Unter Inbetriebnahme ist diesbezüglich die erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung einer von dieser Verordnung erfassten Maschine in der Europäischen Gemeinschaft gem ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13467
Die Einhaltung der sich aus der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ergebenden Pflichten, hier u.a. Anhang I, Ziff. 1.2.1 RL 2006/42/EG, obliegt dem Hersteller der Maschine, der u.a. Ihre Software in seinen Maschinen verwendet. Bezüglich der Sprachfassung ist hier Anhang 1, Ziff. 1.7.1 RL 2006/42/EG zu beachten. In welcher Sprachfassung Sie als Software-Ersteller diese dem Maschinenhersteller oder ande ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 14185
Die Richtlinie 2006/42 EG - Maschinenrichtlinie definiert eine Maschine als „eine mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen (...) Kraft ausgestattete (...) Gesamtheit miteinander verbundener Teile oder Vorrichtungen, von denen mindestens eines bzw. eine beweglich ist und die für eine bestimmte Anwendung zusammengefügt sind“. Demnach sind Produkte, die aufgrund ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 13483
1) Der Anhang V der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG bezeichnet beispielhaft Sicherheitsbauteile im Sinne Art. 2 c) der RL 2006/42/EG. Hierbei handelt es sich um Sicherheitsbauteile die gesondert, also ohne die Werkzeugmaschine, in den Verkehr gebracht werden. Bei den unter Nr. 6 Anhang V genannten Systemen handelt es sich um Geräte, die die von einer Maschine oder der von ihr verwendeten Werksto ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 12432
Anforderungen zur Ausstattung von Arbeitsstätten werden durch die Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV getroffen. Danach sind den Arbeitnehmern Sitzgelegenheiten zur Verfügung zu stellen, wenn die Arbeit ganz oder teilweise sitzend verrichtet werden kann. Wenn es der Arbeitsablauf zulässt, sich zeitweise zu setzen, sind in der Nähe der Arbeitsplätze Sitzgelegenheiten aufzustellen (Ziffer 3.3 Anhan ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 12707
Die beweglichen Teile der Maschine müssen so konzipiert, gebaut und angeordnet sein, dass Gefahren vermieden werden oder - falls weiterhin Gefahren bestehen - mit Schutzeinrichtungen in der Weise versehen sein, dass jedes Risiko durch Erreichen der Gefahrstelle, das zu Unfällen führen kann, ausgeschlossen wird. Siehe dazu http://www.gefaehrdungsbeurteilung.de/de/gefaehrdungsfaktoren/mechanisch/ung ...
Stand: 19.06.2012
Dialog: 12814
Entsprechend § 22 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber der zuständigen Behörde zur Durchführung ihrer Überwachungstätigkeit die entsprechenden Unterlagen zu überlassen. Die EG-Konformitätserklärung ist eine juristische Erklärung des Herstellers oder seines Bevollmächtigten aus der hervorgeht, dass die betreffende Maschine mit allen einschlägigen Bestimmungen der Maschinenrichtlinie überei ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 12896
Eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist jede für eine bestimmte Anwendung zusammengefügte Gesamtheit miteinander verbundener Teile, von denen mind. eins beweglich ist und diese Gesamtheit -sofern es sich nicht um eine Maschine zum Heben von Lasten handelt - mit einem anderen Antriebssystems als ausschließlich die menschliche oder tierische Kraft ausgestattet ist. Sicherheitsb ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 12336
Die Maschinenverordnung - 9. GPSGV legt unter § 3 Abs. 4 u.a. folgendes fest: Unterliegt die Maschine auch anderen Rechtsvorschriften, die die CE-Kennzeichnung vorschreiben, wird durch die CE-Kennzeichnung auch bestätigt, dass die Maschine ebenfalls den Bestimmungen dieser anderen Rechtsvorschriften entspricht. Mit der Vergabe des CE - Kennzeichens ist also die Verpflichtung verbunden, dass nicht ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13311
Ein Durchlaufregal mit mechanischer Bremse fällt dann unter die Maschinenrichtlinie, wenn dieses Regal entsprechend der Begriffsdefinition des Artikels 2 Buchstabe a) der RL 42/2006/EG mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattet ist oder über ein mit externen Energiequellen verbundenes Kraftübertragungssystem angetrieben wird. W ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13910
Nein. Die Betriebsanleitung wurde durch den Hersteller für den Verwender erstellt. Und nur der Hersteller kann dem Verwender mitteilen wie dieser mit dem von ihm hergestellten Produkt umzugehen hat. Nach § 6 Abs. 5 Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gilt auch § 5 Abs. 4 ProdSG für den Händler. Danach muss auch der Händler unverzüglich "die zuständige Behörde darüber unterrichten, wenn er weiß oder ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 12463
In Artikel 2 b) der Maschinenrichtlinie 2006/42 werden auswechselbare Ausrüstungen als Vorrichtungen definiert, die der Maschinenbediener einer Maschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstung kein Werkzeug ist. Nicht als auswechselbare Ausrüstungen werden Werkzeuge erfasst. Werkzeuge sind in der Maschinenrichtlinie n ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 12534
Voraussetzung für das Inverkehrbringen persönlicher Schutzausüstung ist gemäß der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8. GPSGV: 1. Die persönliche Schutzausrüstung muß mit der CE Kennzeichnung nach § 5 versehen sein, durch die der Hersteller oder sein in der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtsc ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 13725
Für die Pflichten des Herstellers einer Werkzeugmaschine ist bezüglich der sicherheitstechnischen Anforderungen der Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens entscheidend. Sowohl die alte, bis 28.12.2009 geltende Maschinenrichtlinie 89/37/EG wie die ab dem 31.12.2009 für Maschinen anzuwendende neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG enthalten Anforderungen bezogen auf die beschriebene Gefahr. Unte ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 12957
Bei den genannten Anbaugeräten handelt es sich um "auswechselbare Ausrüstungen" gemäß Maschinenrichtlinie. Bei einer "auswechselbaren Ausrüstung" gemäß Maschinenrichtlinie 2006/42/EG Artikel 2b) handelt es sich um eine Vorrichtung, die der Bediener einer Maschine oder Zugmaschine nach deren Inbetriebnahme selbst an ihr anbringt, um ihre Funktion zu ändern oder zu erweitern, sofern diese Ausrüstun ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 11852
Diese Frage kann pauschal nicht beantworten werden, da es nach unserem Kenntnisstand hierzu keine konkreten Ausführungen in Vorschriften zu dieser Problematik gibt. Grundsätzlich ist Folgendes zu beachten. Hersteller von Maschinen bzw. Anlagen haben die Maschinenrichtlinie 2006/42 EG (MRL) zu beachten. Nach Anhang I "Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 12243
Grundlage für die Bewertung von Tätigkeiten mit handegeführten Radialschleifmaschinen ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung. Anhang 1 Nr. 2 gibt allgemeine Mindestvorschriften für alle Arbeitsmittel vor. Ist bei einem Arbeitsmittel mit herausschleudernden Gegenständen (hier die Drahtbrüche) zu rechnen oder bestehen bei Teilen des Arbeitsmittels Splitter- oder Bruchg ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 11082
Bei Gebrauchtmaschinen muss unterschieden werden, ob es sich um unveränderte, aufgearbeitete oder wesentlich veränderte Gebrauchtmaschinen handelt. Die CNC-Drehmaschine ist eine Maschine im Sinne der 9. GPSGV. Das bedeutet, dass bei einer Änderung an der Maschine geprüft werden muss, ob es sich hier um eine wesentliche Änderung im Sinne der 9. GPSGV - Maschinenverordnung i.V.m. der Maschinenrichtl ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 11291
Gemäß Ziff. 3.6.1.1 der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG muss der Hersteller von beweglichen Maschinen die auf die oberen Gliedmaße und auf den gesamten Körper einwirkenden Vibrationen angeben, wenn diese bestimmte Werte überschreiten. Die Herstellerangaben sollen dem Benutzer/Käufer Anhaltspunkte für die Auswahl vibrationsarmer Maschinen geben. Gleichzeitig können diese Informationen Hinweise fü ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 12149