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Was ist zu tun, wenn die Konformitätserklärung ein Ablaufdatum besitzt?

KomNet Dialog 21641

Stand: 25.07.2014

Kategorie: Sichere Produkte > Inverkehrbringen und Kennzeichnung > Konformitätserklärung, Einbauerklärung

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Frage:

Was ist zu tun, wenn die Konformitätserklärung ein Ablaufdatum besitzt? Hierbei handelt es sich um ein Dokument für ein optisches Messgerät, das aus dem asiatischen Raum importiert wurde. Herstellungsjahr ist 2013.

Antwort:

Mit einer Konformitätserklärung bringt der Hersteller zum Ausdruck, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens den angegeben Richtlinien entspricht.

Ein Ablaufdatum ist nicht vorgesehen und entspricht nicht den Anforderungen, die die Richtlinien an den Inhalt der Konformitätserklärung stellen.

In Ihrem Einzelfall sollten Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Auf der Internetseite www.icsms.org können Sie die zuständige Marktüberwachungsbehörde ermitteln.