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Seit Herbst 2013 ersetzt die neue EN ISO 20471 "Hochsichtbare Warnkleidung" die bisherige EN 471:2003+A1:2007. (kostenpflichtig zu beziehen über den Beuth-Verlag). In dieser Norm sowie im Abschnitt 7 der EN 1150:1999 "Warnkleidung für den nicht professionellen Gebrauch" sind Prüfungen beschrieben, sowohl was die Farbe des Hintergrundmaterials als auch, was das retroreflektierende Material der War ...
Stand: 07.06.2016
Dialog: 4917
Zunächst hat der Arbeitgeber anhand der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz) festzustellen, wie groß die Brandgefahr in Abhängigkeit der durchzuführenden Arbeiten ist. Sofern keine erhöhte Brandgefahr zu erwarten ist, ist Arbeitskleidung aus handelsüblichem Gewebe zulässig, sofern durch das Brenn- oder Schmelzverhalten des Gewebes im Brandfall keine erhöhe Gefährdung zu erwarten ist (z ...
Stand: 06.06.2016
Dialog: 3505
Erdbaumaschinen, die durch den Arbeitgeber bereitgestellt werden und durch die Beschäftigten bei der Arbeit benutzt werden, stellen Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV dar. Demzufolge sind die Bestimmungen der BetrSichV einzuhalten. Diese sind z.B. - die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung mit Festlegung der Art, Umfang und Fristen erforderlicher Prüfungen, - d ...
Stand: 06.06.2016
Dialog: 3958
Aus arbeitsmedizinischer und ergonomischer Sicht ist es wichtig, dass sog. Wetterschutzkleidung schädliche Einflüsse vor allem durch Nässe, Kälte und Wind verringert bzw. abhält. Die wesentliche Gefährdung besteht in einer Aus- bzw. Unterkühlung des Körpers mit daraus folgenden weiteren Belastungen vor allem des Kreislaufs und des Bewegungsapparates. Generell ist davon auszugehen, dass Arbeitnehme ...
Stand: 06.06.2016
Dialog: 512
Gebäude, in denen sich Arbeitsstätten befinden, unterliegen der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV. Bei Einrichtungen in Gebäuden (wie z.B. Rolltore) gelten in erster Linie die Anforderungen der ArbStättV. Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist zugleich anzuwenden, wenn die Benutzung der Einrichtungen in direktem Zusammenhang mit der Arbeit steht (z.B. Elektroinstallation in explosion ...
Stand: 30.05.2016
Dialog: 17329
Boote, insbesondere Ruderboote, müssen nach bestimmten Normen gebaut sein. Der Hersteller hat das zu bescheinigen. Die Boote unterliegen keiner geregelten Überwachung, sondern müssen von den Benutzern nur im Rahmen der „normalen Sorgfalt“ auf Schäden geprüft werden. Insofern besteht zwischen einem "Boot" und einem "Hammer" kein Unterschied. Die Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - ist anzuw ...
Stand: 30.05.2016
Dialog: 18598
Bei Regalanlagen handelt es sich um Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. Dementsprechend sind Prüfungen auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung durchzuführen (§ 3 BetrSichV). Dabei muss der Arbeitgeber grundsätzlich u. a. Art, Umfang und Fristen von Prüfungen "eigenverantwortlich" festlegen. Auch kann er die Art der Dokumentation, wie z. B. die Papierform, ele ...
Stand: 23.05.2016
Dialog: 19504
Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen gehen im Rahmen ihrer Berufsausbildung einer versicherten Tätigkeit nach und fallen somit unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Für sie gelten die Unfallverhütungsvorschriften und staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z.B. die PSA-Benutzungsverordnung). Für angestellte Lehrkräfte gilt das gleiche, während für verbeamtete Lehrkräf ...
Stand: 21.05.2016
Dialog: 26647
Die allgemeinen Anforderungen an die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt sind im § 3 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG beschrieben. Diese sind in allen Handelsstufen und nicht nur beim Inverkehrbringen einzuhalten.Laut Interpretation des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Thema "Anforderungen an neue Produkte in der Handelskette gemäß Produktsicherheitsgesetz - ProdSG vom 3. Dez ...
Stand: 09.05.2016
Dialog: 26318
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 3 Abs. 3 muss der Arbeitgeber persönliche Schutzausrüstung kostenlos bereitstellen. Welchen Arbeitnehmern persönliche Schutzausrüstung (hier: Schutzschuhe) zur Verfügung zu stellen sind, muss der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ermitteln.Sowohl unter Ziff. 3.1.1 als auch im Anhang 5 der DGUV Regel 112- ...
Stand: 26.04.2016
Dialog: 1553
Es handelt es sich bei den Prüfungen nach DGUV V3 und DGUV V54 um unterschiedliche Prüfungen, so das sich alle 4 Jahre eine doppelte Prüfung ergibt. Dies lässt sich daraus schließen, dass sich die DGUV V3 auf "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" und sich die DGUV V54 auf "Winden, Hub- und Zuggeräte" bezieht. Die beiden Vorschriften prüfen somit unterschiedliche "Teile" des Betriebsmittels. ...
Stand: 21.04.2016
Dialog: 26439
Unserer Auffassung nach ist Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV bei der Prüfung von Anhängern zu beachten, da es sich hier um "mobile, selbstfahrende oder nicht selbstfahrende Arbeitsmittel" handelt. Der weiteren gilt: Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG in Verbindung mit § 3 BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Anlagen, Teile von ...
Stand: 20.04.2016
Dialog: 26427
Grundlagen für die Beantwortung sind Gefahrstoffverordnung - GefStoffV, TRBS 2152 Teil 3 sowie TRBS 1112 Teil 1. Die grundsätzliche und formal richtige Antwort lautet, dass nur Betriebsmittel in einen explosionsgefährdeten Bereich (Ex-Zone) gehören, die auch der entsprechenden Kategorie (hier Kategorie 3 für die Zone 2) entsprechen. In der Zone 2 sind aufgrund der erwarteten Häufigkeit des Auftret ...
Stand: 14.04.2016
Dialog: 26381
Die Prüfung der Eigensicherheit einschließlich Nachweis einer elektrischen Anlage/Schaltung innerhalb eines explosionsgefährdeten Bereiches gehört zum Prüfumfang einer Überwachungsbedürftigen Anlage z. B. vor Inbetriebnahme. Sofern es sich bei der Anlage nicht um eine "Erlaubnisbedürftige Anlage" im Sinne des § 18 (1) Nr 3-8 Betriebssicherheitsverordnung handelt, können diese Prüfungen von einer b ...
Stand: 21.03.2016
Dialog: 26218
Grundsätzlich hat der Arbeitgeber durch eine Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung und die daraus resultierenden Schutzmaßnahmen sind zu dokumentieren (Rechtsgrundlage: §§ 5,6 des Arbeitsschutzgesetzes). Aufgrund der Gefährdungsbeurteilung könnte für Bohr- und Fräsarbeiten als Ergebnis die Pflicht des ...
Stand: 16.03.2016
Dialog: 2646
Eine umfassende Zusammenstellung aller Anforderungen, die beim Betrieb einer Druckluftanlage zu beachten sind, existiert nicht und kann auch aufgrund der Vielzahl möglicher Konstellationen nicht existieren. Eine Druckluftanlage ist einerseits ein Arbeitsmittel und andererseits - in Abhängigkeit von ihren Parametern - mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch eine überwachungsbedürftige Anlage. Überwa ...
Stand: 15.03.2016
Dialog: 26164
Nein, Festmacher von Schiffen bewegen sich typischerweise in Arbeitsbereichen von Häfen, in denen Schutzhelme vorgeschrieben sind. Anstoßkappen bestehen im allgemeinen aus sehr leichten Thermoplastschalen und sollen Verletzungen durch Anstoßen mit dem Kopf vermeiden bzw. mildern. Sie schützen nicht vor fallenden Gegenständen, geworfenen Seilen oder sich bewegenden, hängenden Lasten. Anstoßkappen e ...
Stand: 03.03.2016
Dialog: 2371
Die Aufgaben des "Kesselwärters" wurden ursprünglich in der Dampfkesselverordnung benannt. Diese wurde aufgehoben, es gelten nun die Bestimmungen der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV. In der BetrSichV findet der Begriff des "Kesselwärters" keine Verwendung mehr. Der "Kesselwärter" ist nun ein "beauftragter Beschäftigter". Wartungsarbeiten gehören gemäß BetrSichV zur Instandhaltung. Instan ...
Stand: 01.03.2016
Dialog: 26071
Das Arbeitsschutzgesetz dient dazu, Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu sichern und zu verbessern. Beschäftige im Sinne dieses Gesetzes sind nach § 2 (1) alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es gibt keine Ausnahmen für Beschäftigte auf 450-€-Basis. Der Arbeitgeber hat alle zutreffenden Pflichten des Arbeitsschutzes gegenüber ...
Stand: 12.02.2016
Dialog: 25924
Gemäß § 2 Abs. 7 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV ist eine zur Prüfung befähigte Person eine Person, die durch ihre Berufsausbildung, ihre Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit über die erforderlichen Kenntnisse zur Prüfung von Arbeitsmitteln verfügt. Da Hebebänder und Rundschlingen hinsichtlich ihrer Prüfung nicht den Anhängen 2 und 3 unterfallen, sind in der Verordnung ...
Stand: 10.02.2016
Dialog: 25900