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Gibt es Erfahrungswerte für die mögliche Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre beim Freistahlen in einer Strahlkabine mit technischer Lüftung?

KomNet Dialog 27814

Stand: 05.11.2016

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Rechts- und Auslegungsfragen, Sonstiges (1.4.4)

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Frage:

Gibt es Erfahrungswerte für die mögliche Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre beim Freistahlen in einer Strahlkabine mit techn. Lüftung? Zu strahlende Werkstücke: Beschichtete Walzen und sonstige Werkstoffe (so gut wie alles!). Beschichtung der Walzen: Trägerstoff mit brennbarem Lösemittel, im ausgehärteten Zustand vermutlich nicht mehr brennbar. Trägermaterial: Stahl, Edelstahl, Aluminium. Eingesetztes Strahlmittel: Korund und Glasperlen.

Antwort:

Anhaltspunkte für die mögliche Bildung einer explosionsfähigen Atmosphäre beim Freistahlen in einer Strahlkabine mit techn. Lüftung können sich ergeben aus der möglichen Staubzusammensetzung und Menge der beim Strahlen entstehenden und ggfs. aufgewirbelten Stäube in Verbindung mit eventuell vorhandenen Zündquellen.

Näheres hierzu regelt die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die als einschlägige Vorschrift - über die Bestimmungen des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) hinaus - eine Beurteilung von Gefährdungen für Beschäftigte durch Gefahrstoffe (Gefährdungsbeurteilung - GB) fordert und dem Arbeitgeber aufgibt, dass er festzustellen hat, ob die verwendeten Stoffe, Gemische und Erzeugnisse bei Tätigkeiten, auch unter Berücksichtigung verwendeter Arbeitsmittel, Verfahren und der Arbeitsumgebung sowie ihrer möglichen Wechselwirkungen, zu Brand- oder Explosionsgefährdungen führen können.

Laut Ausarbeitung "Brennbare Stäube in Strahlanlagen" von Klaus-Werner Stahmer und Hans-Jörg Teske, Sankt Augustin, und Marc Scheid, Berlin, veröffentlicht in TÜ Bd.51 (2010) Nr. 10 - Oktober, wurden im Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) seit vielen Jahren industrielle Stäube auf ihre Explosionsgefahren untersucht. Die Analyse erfolgte auf der Grundlage von standardisierten Verfahren. Ermittelte Daten wurden in der GESTIS- Staub-Ex-Datenbank veröffentlicht und stehen Anwendern und Projektplanern zur Verfügung.

Der Arbeitgeber hat also vor der Durchführung von Strahlarbeiten die auftretenden Gefährdungen zu ermitteln und zu beurteilen (GB). Als Hilfestellung kann z. B. auf den Bericht des BGIA-Projektes Nr.: 3111 "Explosionsgefahren beim Strahlen von Metallen" oder auch die Ausarbeitung "Brennbare Stäube in Strahlanlagen" zurückgegriffen werden.

Bei Feststellung von Risiken, die sich aus der Entstehung bzw. dem Vorhandensein gefährlicher explosionsfähiger Atmosphäre ergeben können, ist ein Explosionsschutzdokument zu erstellen in das notwendige und geeignete Schutzmaßnahmen sowie Art, Umfang und Fristen eventuell notwendiger Prüfungen aufzunehmen sind.