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Wie sind Zündgefahren durch elektrostatische Aufladung beim Spritzlackieren mittels Potenzialausgleich zu begegnen?

KomNet Dialog 13627

Stand: 09.12.2016

Kategorie: Sichere Anlagen / Sicherer Betrieb > Explosionsschutz, Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen > Sicherheitstechnische Anforderungen, Sicherheitseinrichtungen

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Frage:

Zündgefahren durch elektrostatische Aufladung beim Spritzlackieren für Arbeitsverfahren mit Airless und Druckluft. Was muss bei den oben genannten Arbeitsverfahren mit einem Potentialausgleich versehen werden?

Antwort:

Spritzlackieren gehört zu den Prozessen, die zu beträchtlichen elektrostatischen Aufladungen führen können.

In der TRGS 727 ""Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen" werden für das Spritzlackieren die folgenden Schutzmaßnahmen genannt:
"1. Alle leitfähigen Gegenstände im Arbeitsbereich, z. B. Spritzpistolen, Werkstücke, Metallobjekte in der Nähe, sind zu erden.
2. Der Lackierer muss während des Beschichtens und bei der Reinigung geerdet sein, z. B. über leitfähige geerdete Handgriffe der Lackierpistolen oder über ableitfähiges Schuhwerk in Verbindung mit ableitfähigen Fußböden. Werden Handschuhe verwendet, müssen diese mindestens ableitfähig sein. Weitere Personen, die sich im Arbeitsbereich aufhalten, müssen ebenfalls geerdet sein.
3. Werden Werkstücke mittels einer Förderanlage transportiert, ist über leitfähige Aufnahmevorrichtungen, z. B. Haken, Ösen, Auflagen oder Mitnehmer, eine dauerhafte Erdung während des gesamten Transportes sicherzustellen, z. B. durch regelmäßiges Reinigen der Aufnahmevorrichtungen.
4. Beim elektrostatischen Beschichten mit Flüssiglacken sollen nur Spritzkabinen, Spritzwände oder Spritzstände aus ableitfähigem oder geerdetem leitfähigen Material eingesetzt werden. Isolierende Materialien dürfen nur dann verwendet werden, wenn gefährliche Aufladungen, z. B. durch Wasserberieselung, ausgeschlossen sind.
5. Beim Pulverbeschichten sollen leitfähig hinterlegte Kabinenwände aus isolierendem Material nur dann eingesetzt werden, wenn ihre Wandstärke s > 9 mm oder die Durchschlagspannung UD ≤ 4 kV ist.
"

In der TRGS 727 finden Sie auch Angaben über die geforderte Ableitfähigkeit der persönlichen Schutzausrüstungen.  Beispielsweise soll gem. Nr. 7.4 der Durchgangswiderstand der Handschuhe weniger als 108 Ohm betragen.