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Solange die Arbeitsbedingungen für das Beschäftigungsverbot vorliegen, muss der Arbeitgeber dieses auch einhalten.Bei der Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) einhalten und entsprechend erforderliche Schutzmaßnahmen treffen.Der Arbeitgeber hat - unabhängig davon, ob eine Frau am Arbeitsplatz beschä ...
Stand: 14.08.2018
Dialog: 15559
Eine werdende Mutter darf aufgrund der sich aus dem Mutterschutzgesetz (MuSchG) ergebenen Beschäftigungsverbote in einer Notfallambulanz nur noch sehr eingeschränkt beschäftigt werden. Eine Beschäftigung von Schwangeren mit Tätigkeiten, bei denen sie im Notfall (wie z. B. in einer Notfallambulanz) Hilfe leisten muss, ist nicht zulässig.Grundsätzlich hat der Arbeitgeber - unabhängig davon, ob eine ...
Stand: 14.08.2018
Dialog: 12429
Ein Anspruch auf Zahlung des Mutterschutzlohns nach § 18 Mutterschutzgesetz (MuSchG) kann im vorliegenden Fall nur dann abgeleitet werden, wenn zuvor ein Beschäftigungsverbot entweder vom Arbeitgeber oder einem Arzt ausgesprochen worden ist. Als Mutterschutzlohn wird dann das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft gezahlt ...
Stand: 09.08.2018
Dialog: 6581
Es ist nicht zulässig, dass der Arbeitgeber bei einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot Überstunden abbauen lässt oder dafür den Jahresurlaub heranzieht.Maßgebliche Regelungen dazu sind in den §§ 18, 24 des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) getroffen:§ 18 "Mutterschutzlohn"Eine Frau, die wegen eines Beschäftigungsverbots außerhalb der Schutzfristen vor oder nach der Entbindung teilweise ode ...
Stand: 09.08.2018
Dialog: 7274
Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) lässt es grundsätzlich zu, dass eine werdende Mutter während der Schwangerschaft selber kündigt oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibt. Da Sie mit der Zustimmung zu einem Aufhebungsvertrag auf die mutterschutzrechtlichen Schutzvorschriften und finanziellen Leistungen verzichten und dieses sich auch auf andere Rechtsbereiche auswirkt (Elternzeit, Sozialversicheru ...
Stand: 27.07.2018
Dialog: 6316
Die Ursache der Gicht ist eine Hyperurikämie. Sie ist entweder primär (familiär bedingt) oder kann auch als Folge anderer Erkrankungen oder Therapien mit bestimmten Medikamenten sein (sekundäre Hyperurikämie). Das sind solche Erkrankungen, die zu einer vermehrten Bildung von Harnsäure führen, wie z. B. Leukämien oder Tumorleiden.Die häufig schon vorbestehende sekundäre Hyperurikämie durch den erhö ...
Stand: 26.07.2018
Dialog: 5510
Die Elternzeit ist im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) geregelt.Die Zustimmung Ihres Arbeitgebers ist nicht erforderlich für die Elternzeit, die Sie vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes nehmen. Ihr Arbeitgeber kann Ihnen diese Elternzeit nicht verweigern. Sie müssen ihm aber rechtzeitig (d.h. spätestens 7 Wochen vorher mitteilen) dass Sie in Elternzeit gehen möchten. Elternzeit im Zeitr ...
Stand: 26.07.2018
Dialog: 6172
Während einer Schwangerschaft besteht für eine werdende Mutter grundsätzlich Kündigungsschutz nach § 9 Mutterschutzgesetz - MuSchG.Bei einer beabsichtigten Kündigung seitens des Arbeitgebers muss dieser die Zulässigkeit einer Kündigung vorher bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beantragen. Dies gilt auch bei beabsichtigten Betriebsschließungen.Ist Ihr bisheriger Arbeitgeber verstorben, wird er ei ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6136
Der angesprochene Besichtigungstermin fällt nicht unter das generelle Beschäftigungsverbot des § 11 Abs. 5 Nr.3 Mutterschutzgesetz (MuSchG). Danach darf ein Arbeitgeber eine schwangere Frau keine Tätigkeiten ausüben lassen, bei denen "sie nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft überwiegend bewegungsarm ständig stehen muss und wenn diese Tätigkeit täglich vier Stunden überschreitet". Nac ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6524
Nein, dazu ist der Arbeitgeber nicht berechtigt. Verschiebt sich der tatsächliche Geburtstermin, verlängert oder verkürzt sich die Schutzfrist vor der Geburt dementsprechend (§ 3 Abs. 1 Mutterschutzgesetz - MuSchG). Auf keinen Fall braucht eine Mutter bei einer Verlängerung der Schutzfrist vor der Entbindung die Zeit auszugleichen. Wird der errechnete Geburtstermin überschritten, so verkürzt sich ...
Stand: 17.07.2018
Dialog: 6050
Grunsätzlich entsteht elektrostatische Aufladung überall dort, wo zwei Objekte (hierzu zählt auch der Mensch) bzw. zwei isolierende Stoffe miteinander Kontakt haben.Überall wo synthetisches Material verarbeitet wurde (z. B. bei Bodenbelägen, Möbeloberflächen sowie Bekleidung), entsteht diese Aufladung. Durch Reibung (z. B. Gehen auf Teppichboden, durch Rollen der Kunststoffrollen des Bürostuhls üb ...
Stand: 13.07.2018
Dialog: 5425
Das Mutterschutzgesetz (§ 24) sichert Müttern zu, dass der Urlaubsanspruch während der Schutzfristen und bei Beschäftigungsverboten erhalten bleibt. Das heißt, dass in der zweiten Jahreshälfte während der Schutzfristen der Urlaubsanspruch besteht, der auch ohne Schwangerschaft vorgelegen hätte.Sofern keine anderen arbeitsvertraglichen Vereinbarungen getroffen sind, ist dies in der zweiten Jahreshä ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 5255
Zum Urlaubsanspruch sind unter § 17 des Gesetzes zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) Regelungen getroffen: "Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren." In der vom Bundesfamilienm ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 5648
Der zustehende Urlaubsanspruch darf wegen mutterschutzrechtlicher Schutzfristen und Beschäftigungsverbote nicht gekürzt werden. Wurde der Urlaub vor Beginn der Mutterschutzfrist / des Beschäftigungsverbotes nicht oder nicht vollständig genommen, so kann der Resturlaub auch nach Ablauf der Schutzfristen beansprucht werden. Kann der Urlaub wegen der Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses nicht m ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 4683
Das Mutterschutzgesetz (§ 24) sichert Müttern zu, dass der Urlaubsanspruch während der Schutzfristen und bei Beschäftigungsverboten erhalten bleibt. Das heißt, dass im laufenden Jahr während der Schutzfristen der Urlaubsanspruch besteht, der auch ohne Schwangerschaft vorgelegen hätte. Wenn Sie den Ihnen zustehenden Urlaub vor Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig genommen haben, ist e ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 23391
§ 24 des Mutterschutzgesetzes sichert Müttern zu, dass der Urlaubsanspruch während der Schutzfristen und bei Beschäftigungsverboten erhalten bleibt. Das heißt, dass im laufenden Jahr während der Schutzfristen der Urlaubsanspruch besteht, der auch ohne Schwangerschaft vorgelegen hätte.Uns sind keine Regelungen bekannt, die ausschließen, dass eine Mitarbeiterin während eines teilweisen Beschäftigung ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 22771
Ja, der Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub wird durch die Mutterschutzfristen und andere mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbote nicht gekürzt. Auch während der Mutterschutzfristen entstehen somit Urlaubsansprüche.Wurde der Urlaub vor Beginn der Beschäftigungsverbote nicht oder nicht vollständig genommen, so kann der Resturlaub auch nach Ablauf der Schutzfristen beansprucht werden. Gesetz ...
Stand: 12.07.2018
Dialog: 1441
Während der Elternzeit gelten bezüglich der Inanspruchnahme von Teilzeitbeschäftigung die Bestimmungen des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). Das BEEG sieht nicht vor, dass einer werdenden Mutter, die eine Teilzeitbeschäftigung wegen Stillens des Kindes während der Elternzeit nicht ausüben kann, Zahlungsansprüche wie bei einem Beschäftigungsverbot zustehen. Weitere Informationen hierzu ...
Stand: 27.06.2018
Dialog: 6243
Die Benachrichtigung gem. § 27 Mutterschutzgesetz (MuSchG) kann grundsätzlich formlos erfolgen. Die erforderlichen Angaben finden Sie im § 27 Abs.3 MuSchG. Die Aufsichtsbehörden stellen aber auch entsprechende Formblätter zur Verfügung, z.B. unter https://www.mags.nrw/mutterschutz-publikationen oder http://www.hamburg.de/formulare/ .Das Amt für Arbeitsschutz Hamburg ist nur für die Überwachung der ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 5402
Zunächst ist festzustellen, dass der Umgang mit Urin nicht unter ein generelles Beschäftigungsverbot gemäß Mutterschutzgesetz (MuSchG) fällt. Im Merkblatt "Werdende Mütter im Krankenhaus" der Gewerbeaufsicht Baden-Württemberg finden sich bezgl. des Umgangs mit Urin folgende Ausführungen:"Nicht beschäftigt werden dürfen werdende oder stillende Mütter mit Stoffen, Zubereitungen oder Erzeugnissen, di ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 5357