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Der Arbeitgeber hat im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- und § 4 Biostoffverordnung -BiostoffV- i.V. mit TRBA 250 ("Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege") beim Umgang mit benutzten medizinischen Instrumenten und Geräten Maßnahmen festzulegen, die eine Verletzungs- und Infektionsgefahr der Beschäftigten minimieren. Dabei is ...
Stand: 14.12.2016
Dialog: 24024
Sie haben mit Ihren Ausführungen grundsätzlich recht. In der Begründung zu § 5 der BiostoffV heißt es: "Zu § 5 (Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung) Mit § 5 werden Erleichterungen gegenüber der bisherigen Verordnung eingeführt, indem die bisher für alle Tätigkeiten obligatorische Schutzstufenzuordnung nicht mehr für die Tätigkeiten erforderlich ist, bei denen eine Infektionsgefährdung nicht best ...
Stand: 14.12.2016
Dialog: 19335
Die Verpflichtung zur Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung bzw. „Arbeitskleidung“ ergibt sich bereits abstrakt aus der Regelung des § 3 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-. Weitere Forderungen zur Aufbewahrung und Reinigung von Arbeitskleidung bzw. hinsichtlich besonderer Umkleideräume finden sich in verschiedenen anderen Regelwerken des Arbeitsschutzrechts. In § 6 Arbeitsstättenverordnung - ...
Stand: 14.12.2016
Dialog: 18541
Zur Hygiene und Infektionsprävention in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern bestehen eine Reihe von zu beachtenden Regelungen und Hilfestellungen, die bezüglich Ihrer Anfrage als Hilfestellung genutzt werden können: So sind die speziellen Anforderungen an die Entsorgung von Abfällen mit übertragbaren Krankheitserregern u. a. im Infektionsschutzgesetz und in der Biostoffverordnung -BioStoffV- un ...
Stand: 14.12.2016
Dialog: 17579
Bei den beschriebenen Tätigkeiten handelt es sich um nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Die geeigneten Maßnahmen sind nach § 4 Biostoffverordnung -BiostoffV- im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Wenn in den Tierlaboratorien Arbeiten durchgeführt werden, die den Schutzstufen 1 und 2 zugeordnet werden können, sind im Reinigungsraum die entsprechenden Sicherheits ...
Stand: 14.12.2016
Dialog: 13025
Ihre Frage besteht aus 5 Teilfragen. Der Einfachheit halber sind die Fragen vor den Antworten wiederholt. zu 1.: Welcher Risikogruppe und welcher Schutzstufe sind die sporenbildende Bakterien wie Clostridium difficile und B. subtiles zuzuordnen? Clostridium difficile ist der Risikogruppe 2 zugeordnet, Bacillus subtilis der Risikogruppe 1. Bacillus subtilis ist zudem mit + gekennzeichnet (Erläuter ...
Stand: 14.12.2016
Dialog: 11715
Das Landesgesundheitsamt Niedersachsen bietet für verschiedene Tätigkeitbereiche MRSA Empfehlungen unter http://www.nlga.niedersachsen.de/master/C9598054_N7895378_L20_D0_I5800417.html an. U.a. werden folgende grundsätzlichen Hinweise gegeben: Ist MRSA ein gefährlicher Krankheitserreger? JA und NEIN! JA – im Krankenhaus! Dort sind zum Schutz aller Patienten strengste Hygiene-Maßnahmen notwendig, da ...
Stand: 14.12.2016
Dialog: 6949
Die erforderlichen Schutzmaßnahmen sind durch den Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG- in Verbindung mit den Anforderungen der Biostoff- und Gefahrstoffverordnung zu ermitteln und umzusetzen. Hinsichtlich der Tätigkeiten mit Biostoffen sind in Laboratorien insbesondere die Anforderungen der TRBA 100 zu beachten. Daneben findet hinsichtlich möglich ...
Stand: 14.12.2016
Dialog: 24988
Beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen sind die Mindestanforderungen der TRBA 500 "Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen" zu beachten.Die TRBA 500 fordert unabhängig von den Grundanforderungen des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV (Sanitärräume , Pausen - und Bereitschaftsräume) u.a.- Vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidemöglichkeiten- Vor Eintritt in die Pausen und n ...
Stand: 14.12.2016
Dialog: 12424
Die Bewertung der Gefährdungen und das Festlegen erforderlicher Maßnahmen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen ist generell auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung gemäß der Biostoffverordnung -BioStoffV- vorzunehmen.Konkretisiert werden die Anforderungen der BioStoffV durch die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA), wie z. B. die TRBA 400 "Handlungsanleitung zur Ge ...
Stand: 14.12.2016
Dialog: 15399
Beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen (z. B. Körperflüssigkeiten /-geweben) sind u. a. die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe - TRBA 500 "Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen" sowie die speziellere TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" anzuwenden. Danach müssen den Beschäftigten generell leicht erreichbare Händewaschpl ...
Stand: 13.12.2016
Dialog: 6798
Grundsätzlich Anforderungen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen finden sich in der Biostoffverordnung -BiostoffV-. Konkretisiert wird die BioStoffV durch die Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA). In der TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" ist unter dem Punkt 2.2 festgelegt, dass unter grundlegenden Maßnahmen Hygienemaßnahmen z ...
Stand: 13.12.2016
Dialog: 6607
Nach § 10 "Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie" der Biostoffverordnung -BioStoffV- hat der Arbeitgeber zusätzlich zu den Schutzmaßnahmen nach § 9 vor Aufnahme der Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung oder in der Biotechnologie, ...
Stand: 13.12.2016
Dialog: 3842
Grundsätzliche Anforderungen an Arbeitsstätten sind in der Arbeitsstättenverordnung festgelegt. Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien sind in der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien", für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in der TRGS 526 "Laboratorien" beschrieben.Für Tätigkeite ...
Stand: 13.12.2016
Dialog: 6625
Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" beschreibt Schutzmaßnahmen u. a. für gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien. Die technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hy ...
Stand: 12.12.2016
Dialog: 6555
Nach § 11 Biostoffverordnung -BioStoffV- hat der Arbeitgeber zusätzlich zu den Schutzmaßnahmen nach § 9, vor Aufnahme der Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes in Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung wirksame Desinfektions- und Inaktivierungsverfahren festzulegen In der TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspf ...
Stand: 12.12.2016
Dialog: 7644
Ein Seniorenheim ist eine "Einrichtung des Gesundheitssdienstes" i. S. der BiostoffV, wenn in dieser Einrichtung Menschen stationär oder ambulant medizinisch untersucht oder behandelt werden. Deshalb gelten zusätzlich zu den allgemeinen Schutzmaßnahmen die Bestimmungen des § 11 BiostoffV über zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Einrichtungen ...
Stand: 11.12.2016
Dialog: 19850
Nach § 9 Biostoffverordnung -BioStoffV- müssen bei allen Tätigkeiten mit Biostoffen mindestens die allgemeinen Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Sowohl in der TRBA 213 (Punkt 5.6.1 (1)) als auch in der TRBA 214 (Punkt 5.9.1 (1)) wird gefordert, dass Umkleideräume mit Schwarz-Weiß-System zur getrennten Aufbewahrung von Arbeits- und Straßenkleidung, sowie Waschräume mit Duschen einzurichten sind. ...
Stand: 01.12.2016
Dialog: 23375
Der Arbeitgeber hat aufgrund des § 8 (4) Nr. 4 der Biostoffverordnung -BioStoffV- Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Konkretisiert wird diese Forderung unter Punkt 4.2.6 der TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege". In der TRBA 250 heißt es unter Punkt 4.2.6 "Bereitstellung und Einsatz Persönlicher Schutzausrüstung (allgemein)" u. a. ...
Stand: 01.12.2016
Dialog: 20798
Die Untersuchung, Behandlung und Pflege von Patienten, die mit Krankheitserregern der Risikogruppe 4 infiziert sind, entsprechen Tätigkeiten der Schutzstufe 4. Diese müssen grundsätzlich in einem Behandlungszentrum (Sonderisolierstation) der Schutzstufe 4 erfolgen (s. TRBA 250, Anhang 1). Bis zur Verlagerung in eine Sonderisolierstation sind bei einem begründeten Ebola-Verdachtsfall die vom Robert ...
Stand: 01.12.2016
Dialog: 22395