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Der Strahlenschutzbeauftragte einer Einrichtung ist dafür verantwortlich für die Beschäftigten festzulegen, ob sie in Kategorie A der Röntgenverordnung (RöV) eingestuft werden. Nach § 31 RöV gehören Personen dann zur Kategorie A strahlenexponierter Personen, wenn sie einer Strahlenexposition ausgesetzt sind, die im Kalenderjahr zu einer effektiven Dosis von mehr als 6 mSv führt (bzw. zu einer höhe ...
Stand: 24.02.2016
Dialog: 26025
Eine der wichtigsten Informationsquellen für die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist das Sicherheitsdatenblatt. Dieses muss auch Aussagen zu gefährlichen Bestandteilen von Zubereitungen und Gemischen enthalten. Das Sicherheitsdatenblatt ist auf offensichtlich unvollständige, widersprüchliche oder fehlende Angaben zu überprüfen. Erforderlichenfalls muss beim Inverkehrbringe ...
Stand: 18.02.2016
Dialog: 25953
Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) geben den Stand der Arbeitsmedizin und sonstige gesicherte arbeitsmedizinische Erkenntnisse wieder. Sie werden vom Ausschuss für Arbeitsmedizin (AfAMed) ermittelt oder angepasst und vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im Gemeinsamen Ministerialblatt (GMBl.) bekannt gegeben. Die AMR konkretisieren die Anforderungen der Verordnung zur arbeitsmedizini ...
Stand: 28.12.2015
Dialog: 21520
Die Pflicht des Arbeitgebers, eine Vorsorgekartei zu führen, ist in § 3 Abs. 4 ArbMedVV (Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge) geregelt:Verbindliche Inhalte der Vorsorgekartei sind Anlass der Untersuchung, Tag der Untersuchung und Bestätigung der durchgeführten Vorsorge (Vorsorgebescheinigung). Die Vorsorgebescheinigung enthält auch Angaben darüber, wann eine weitere arbeitsmedizinische Vo ...
Stand: 28.12.2015
Dialog: 23366
Eine arbeitsmdedizinische Vorsorge bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist entsprechend dem Anhang zur Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung - ArbMedVV - Teil 1 Abs. 1 Nr.1 für die dort gelisteten Stoffe verpflichtend, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert nach der Gefahrstoffverordnung nicht eingehalten wird oder, soweit die genannten Gefahrstoffe hautresorptiv sind, eine Gesundheitsgefährdung durch dir ...
Stand: 28.12.2015
Dialog: 18839
Grundsätzlich muss jede Verletzung, die eine Erste-Hilfe-Leistung zur Folge hat, in das Verbandbuch eingetragen werden. Hierzu für die DGUV 1001-001 - Grundsätze der Prävention (früher BGR A1) aus: § 24 Abs. 6: "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass jede Erste-Hilfe-Leistung dokumentiert und diese Dokumentation fünf Jahre lang verfügbar gehalten wird. Die Dokumente sind vertraulich zu behandel ...
Stand: 28.10.2015
Dialog: 5032
Die arbeitsmedizinische Vorsorge der Beschäftigten ist rechtsverbindlich in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - geregelt. Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung, für die evtl. eine Impfung in Betracht kommt, sind sogenannte "Tätigkeiten mit Biostoffen" im Sinne des Anhangs Teil 2 der ArbMedVV. Der Arbeitgeber hat zur Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge einen Arzt ...
Stand: 17.08.2015
Dialog: 24551
Nach dem Anhang der ArbMedVV, Teil 2 (1) ist Pflichtvorsorge bei unter der Ziffer 3 nachgehend aufgeführten "nicht gezielten Tätigkeiten" erforderlich. Hier finden sich unter 3 g Tätigkeiten "... in Notfall- und Rettungsdiensten, bei denen es regelmäßig und in größerem Umfang zu Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Körperausscheidungen oder Körpergewebe kommen kann, insbesondere Tätigkeiten mit erhöht ...
Stand: 22.07.2015
Dialog: 24364
Influenzaviren werden nach der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 462 in die Risikogruppe 2 eingeordnet.Nach Anhang, Teil 2 der ArbmedVV in Verbindung mit § 15 Biostoffverordnung ist arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge im Falle von Influenzavieren bei Tätigkeiten in Forschungseinrichtungen/Laboratorien vorgesehen.Bezüglich der Verpflichtung des Arbeitgebers, arbeitsmedizinische ...
Stand: 04.07.2015
Dialog: 5767
Je nach Tätigkeit und Gefährdung muss der Arbeitgeber den Beschäftigten arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten oder dieseverpflichtend veranlassen. Darüber hinaus gibt es Vorsorge auf Wunsch der Beschäftigten. Der Betriebsarzt hat spezifische Kenntnisse über die Arbeitsplätze, deshalb sollte der bestellte Betriebsarzt mit der Durchführung der arbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragt werden.Arbeitsm ...
Stand: 21.06.2015
Dialog: 13944
Zu Ihrer Frage, ob die Hilfeleistenden Probleme bekommen, möchten wir auf § 323c Strafgesetzbuch zur unterlassenen Hilfeleistung hinweisen: "Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheits ...
Stand: 18.06.2015
Dialog: 24090
Eine arbeitsmedizinische Vorschrift zu der beschriebenen Tätigkeit ist uns nicht bekannt. Denkbar wäre beim Umgang mit Biomüll und gleichzeitig auftretender Hautverletzung allenfalls ein Kontakt mit Tetanuserregern (z.B. wenn Gartenpflanzen mit anhaftender Erde entsorgt werden). Nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (hier der STIKO, der ständigen Impfkommission) sollte jeder Bürger gegen ...
Stand: 18.06.2015
Dialog: 24099
Für die arbeitsmedizinische Vorsorge gelten mit Inkrafttreten der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV vom 18.12.2008 die Regelungen dieser Verordnung. In der ArbMedVV sind Regelungen des staatlichen Rechts und der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt. Die ArbMedVV sieht für Tätigkeiten mit Mehlstaub Pflichtvorsorge vor, wen ...
Stand: 18.06.2015
Dialog: 13225
Aus Anhang 1 der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) gilt folgendes: Toluol, Xylol: hier ist Pflichtvorsorge erforderlich, wenn der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) nach der Gefahrstoffverordnung nicht eingehalten wird oder bei hautresorptiven Gefahrstoffen eine Gefährdung durch direkten Hautkontakt besteht. Ansonsten reicht eine Angebotsvorsorge. Isocyanate: Eine Pflichtuntersuchung ist ...
Stand: 18.06.2015
Dialog: 13258
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV geregelt. Nach § 4 Absätze 1 und 2 der ArbmedVV hat der Arbeitgeber "nach Maßgabe des Anhangs Pflichtvorsorge für die Beschäftigten zu veranlassen. Pflichtvorsorge muss vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen veranlasst werden. Der Arbeitgeber darf eine Tätig ...
Stand: 02.06.2015
Dialog: 23976
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - regelt die Pflichten von Arbeitgebern und Betriebsärzten hinsichtlich der arbeitsmedizinischen Vorsorge und bezüglich der Impfangebote an die Beschäftigten. Die ArbMedVV nennt im Teil 2 des Anhangs "Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen einschließlich gentechnischen Arbeiten mit humanpathogenen Organismen" eine Reihe von Tätigkeit ...
Stand: 24.05.2015
Dialog: 23915
Die Vorschriften zur Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen und auch Impfungen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen sind in der "Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge" (ArbMedVV) geregelt.Im Teil 2 des Anhangs zur ArbmedVV ist eine Tabelle mit biologischen Arbeitsstoffen aufgeführt, die als impfpräventabel gekennzeichnet sind. Für diese impfpräventablen biologischen ...
Stand: 27.04.2015
Dialog: 2159
Für arbeitsmedizinsche Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - (Anhang Teil 4 Absatz 2 Ziffer 1). Danach ist der Arbeitgeber gemäß ArbMedVV verpflichtet, Angebotsvorsorge zu veranlassen. Die Durchführung von arbeitsmedizinischen Vorsorgemaßnahmen im Sinne der ArbMedVV ist einem Arzt bzw. einer Ärztin vorbehalten, der/die berechtigt ist, die Gebietsbezeichnung „A ...
Stand: 19.04.2015
Dialog: 23648
Grundsätzlich handelt es sich bei den von Ihnen genannten Untersuchungen nicht um "Eignungsuntersuchungen", sondern um Untersuchungen, die im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - den entsprechend gefährdeten Mitarbeitern angeboten werden. Eine Duldungspflicht für die Untersuchung besteht nicht, die sog. "Pflichtvorsorge" nach d ...
Stand: 10.04.2015
Dialog: 23578
Rechtliche Grundlage für die arbeitsmedizinische Vorsorge bei beruflichenTätigkeiten mit Biostoffen, einschließlich resultierender Impfungen, ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. Die Untersuchungsanlässe zur Angebots- bzw. Pflichtvorsorge sind in Anhang Teil 2 der ArbMedVV aufgelistet. Nach § 6 ArbMedVV sind Impfungen Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und de ...
Stand: 30.03.2015
Dialog: 23480