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Gibt es überzeugende Argumente zur Durchführung der Grippeschutzimpfung bei der Berufsfeuerwehr?

KomNet Dialog 5767

Stand: 04.07.2015

Kategorie: Gesundheitsschutz > Impfungen > Impfangebote, Impfempfehlungen

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Frage:

Die Einsatzkräfte unserer Berufsfeuerwehr erhalten seit Jahren, auf Grund der besonderen Infektionsrisiken, auch die Grippeschutzimpfung, finanziert durch den Arbeitgeber. Auf Grund finanzieller Schwierigkeiten soll künftig darauf verzichtet werden. Unsere Betriebsärztin vertritt, entsprechend BiostoffVO die Meinung, dass der Personenkreis einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt ist. Diese Meinung vertrete ich auch. Ich benötige jetzt nur noch `überzeugende` Argumente, um davon auch den Arbeitgeber zu überzeugen. Können Sie uns helfen?

Antwort:

Influenzaviren werden nach der Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 462 in die Risikogruppe 2 eingeordnet.

Nach Anhang, Teil 2 der ArbmedVV in Verbindung mit § 15 Biostoffverordnung ist arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge im Falle von Influenzavieren bei Tätigkeiten in Forschungseinrichtungen/Laboratorien vorgesehen.


Bezüglich der Verpflichtung des Arbeitgebers, arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge dem Arbeitnehmer anzubieten, gilt darüber hinaus nach § 5 ArbMedVV:

"Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten Angebotsvorsorge nach Maßgabe des Anhangs anzubieten. ..."


Bei der Tätigkeit der Berufsfeuerwehr handelt es sich um nicht gezielte Tätigkeiten - entsprechend der Gefährdungsbeurteilung sind daher die genannten Voraussetzungen zu prüfen. Evtl. sind dann Angebotsuntersuchungen durch den Arbeitgeber in diesem Sinne anzubieten.

Weitere Informationen zu Influenzaviren beim Robert-Koch-Institut (RKI) unter www.rki.de.