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Benötigen Mitarbeiter, die eine Biotonne reinigen, eine Impfung?

KomNet Dialog 24099

Stand: 18.06.2015

Kategorie: Gesundheitsschutz > Impfungen > Impfangebote, Impfempfehlungen

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Frage:

In letzter Zeit werde ich häufig mit der Frage konfrontiert, ob die Mitarbeiter eine Biotonne reinigen dürfen oder benötigen sie dazu erst eine Impfung. Gibt es außerdem noch weitere Vorgaben, die zu beachten sind, z. B. dürfen die Abfallreste beim ausspülen in die Kanalisation usw.? Gibt es zu diesem Thema Vorschriften?

Antwort:

Eine arbeitsmedizinische Vorschrift zu der beschriebenen Tätigkeit ist uns nicht bekannt. Denkbar wäre beim Umgang mit Biomüll und gleichzeitig auftretender Hautverletzung allenfalls ein Kontakt mit Tetanuserregern (z.B. wenn Gartenpflanzen mit anhaftender Erde entsorgt werden). Nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (hier der STIKO, der ständigen Impfkommission) sollte jeder Bürger gegen Tetanustoxin geimpft sein.

Beschäftigte, die die genannten Aufgaben ausführen, sollten ihren Impfpass zusammen mit ihrem Hausarzt durchsehen und ggf notwendige Auffrischungsimpfungen gemäß der aktuellen STIKO-Empfehlung zu Lasten der gesetzlichen Krankenkasse durchführen lassen. Abfallreste in die Kanalisation ausspülen erscheint unbedenklich.