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Welche Vorsorge benötige ich als "Haustechniker" in einer Pflegeeinrichtung, der Verstopfungen an Sanitäreinrichtungen behebt und regelmäßig Stationsmüll entsorgt? Brauche ich auch eine Hepatitis A Impfung?

KomNet Dialog 21107

Stand: 13.05.2014

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gesundheitsschutz > Arbeitsmedizinische Vorsorge

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Frage:

Ich arbeite in einer Pflegeeinrichtung, vergleichbar einem Haustechniker. Zu meinen Aufgaben gehören auch Reparaturen von verstopften Sanitäreinrichtungen sowie die Entsorgung des Stationsmülls. Der Müll ist schon in Säcken verpackt, aber ohne besondere Schließvorrichtung, sondern nur mit einem Knoten geschlossen. Auf Anfrage nach einer Hepatitis-Impfung erklärte die Einrichtungsleitung, dass wir eine solche Impfung nicht brauchen, weil wir keinen direktem Kontakt mit infektiösen Material haben. Also ich sehe das so nicht, Ich möchte gern wissen: - Brauchen wir Impfung oder nicht? - Soll ich bis zu den Impfungen keine von oben genannten Tätigkeiten machen? - Wer muss die Impfung bezahlen?

Antwort:

Gemäß Teil 2 des Anhangs zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbmedVV - wird bei verschiedenen Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen Pflichtvorsorge erforderlich. Hierzu gehören auch Tätigkeiten in Einrichtungen ausschließlich zur Betreuung von Menschen (hierunter würden Pflegeeinrichtungen fallen), bei denen es regelmäßig und in größerem Umfang zu Kontakt mit Körperflüssigkeiten, Körperausscheidungen oder Körpergewebe kommen kann, insbesondere Tätigkeiten mit erhöhter Verletzungsgefahr oder Gefahr von Verspritzen und Aerosolbildung hinsichtlich Hepatitis-A-Virus (HAV), Hepatitis-B-Virus (HBV) und Hepatitis-C-Virus (HCV). Ob diese Expositionsbedingungen gegeben sind, muss durch den Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Diese ist vom Arbeitgeber zu erstellen, dabei kann und sollte er sich vom Betriebsarzt und von der Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten lassen.

Hat der Arbeitgeber nach den Ergebnissen seiner Gefährdungsbeurteilung keine Pflichtvorsorge zu veranlassen (z. B. weil die entsprechenden Tätigkeiten als nicht "regelmäßig und in größerem Umfang" eingeschätzt werden) ist durch den Arbeitgeber zu prüfen, ob Angebotsvorsorge zu veranlassen ist. Angebotsvorsorge ist (u. a.) zu veranlassen bei nicht gezielten Tätigkeiten, die der Schutzstufe 3 der BiostoffV zuzuordnen sind oder für die eine vergleichbare Gefährdung besteht sowie für nicht gezielte Tätigkeiten, die der Schutzstufe 2 der BiostoffV zuzuordnen sind oder für die eine vergleichbare Gefährdung besteht, es sei denn, nach der Gefährdungsbeurteilung und aufgrund der getroffenen Schutzmaßnahmen ist nicht von einer Gefährdung auszugehen.

Nach der ArbMedVV hat der Arbeitgeber auf der Grundlage der von ihm zu erstellenden Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen.

Bei der geschilderten Tätigkeit als Haustechniker in einer Pflegeeinrichtung sollte die Frage der Notwendigkeit einer Impfung im Rahmen der hier durchzuführenden arbeitsmedizinischen Vorsorge geklärt werden.

Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge. Der Arzt hat sie dem Beschäftigten im Rahmen der Vorsorge anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt ist und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist.

Der die Vorsorge durchführende Arzt muss dies im Einzelfall prüfen. Wenn die Bedingungen erfüllt sind, muss ein Impfangebot erfolgen. Bei einem Haustechniker, zu dessen regelmäßigen Aufgaben es gehört, verstopfte Sanitäreinrichtungen mit fäkalienbelasteten Abwässern zu reparieren, wird z. B. ein Impfangebot hinsichtlich HAV (Hepatitis-A-Virus) zu machen sein. Die Kosten der Impfung sind dann vom Arbeitgeber zu tragen.

Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge sollte auch geprüft werden, ob weitere Impfangebote, z. B. hinsichtlich HBV (Hepatitis-B-Virus) erforderlich sind. Sollte das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt sein und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht sein, ist eine entsprechende Impfung dem Beschäftigten anzubieten.