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Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - hat der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit Ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Hierbei ist er verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 18511
Regelungen für die Sicherheit von Beschäftigten in Spielhallen werden in der DGUV Vorschrift 20 (bisher: BGV C 3) "Spielhallen, Spielcasinos und Automatensäle von Spielbanken" getroffen. Nach §§ 3 ff. der DGUV Vorschrift 20 müssen in Spielhallen insbesondere folgende Sicherungssysteme vorhanden sein: - amtsberechtigter Telefonanschluss, - Überfallmeldeanlage - optische Raumüberwachung. Regelmässig ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 16682
In der Gefährdungsbeurteilung sind alle Tätigkeiten zu erfassen. Dazu gehören auch Ladetätigkeiten auf der Straße. Das dabei Gefahrenmomente durch und für Dritte entstehen können ist zwangsläufig und muss demzufolge auch berücksichtigt werden. Informationen dazu gibt Ihnen z.B. die BG Transport und Verkehrswirtschaft (www.bg-verkehr.de/arbeitssicherheit-und-gesundheitsschutz/brancheninfos/gueterkr ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 13200
Synthetische Lastbändder dürfen ohne eine zusätzliche Sekundärsicherung (i.d.R.ein Stahlseil) nicht verwendet werden. Ihre Frage nach der Verwendung von Hebebändern für Lasten über Personen ist wie folgt zu beantworten: In der DGUV Information 215-313 (bisher: BGI 810-3) "Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltugen - Lasten über Personen" findet sich dazu die folgende Regelung in Abschnitt 3.2. ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 11764
Sie sind als Kranführer dafür verantwortlich, dass der Kran nicht über die jeweils höchstzulässige Belastung hinaus betrieben wird. Sie dürfen sicherheitswidrige Weisungen Ihres Arbeitgebers nicht befolgen. Sie, möglicherweise aber nicht Ihr Arbeitgeber, haben sich für das Führen eines Kranes qualifiziert. Eine Überlast darf nur angehoben werden, wenn der Hersteller des Kranes schriftlich bestätig ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 8556
Für die Durchführung von Therapien in Schwimmbädern sind hier keine speziellen Regelungen bekannt. Trotzdem wird dringend empfohlen, eine Person mit der Befähigung zur Wasserrettung vor Ort zu haben. Dabei kommt es bei geringen Wassertiefen weniger auf die Fähigkeit zum Tauchen der anwesenden Begleitpersonen an, vielmehr ist die Fähigkeit zur Durchführung von Wiederbelebungsmaßnahmen entscheidend. ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 7648
Wenn die potentielle Gefährdungsquelle im betrieblichen Gesamtumfeld beurteilt wurde und man zu dem Schluss kommt, dass durch die vorhandenen technischen und/oder organisatorischen Maßnahmen keine Gefährdungen mehr zu erwarten sind, ist der Prozess der Gefährdungsbeurteilung abgeschlossen. Beispiel: Eine neue Maschine mit CE-Kennzeichnung wurde gekauft. Hier kann man davon ausgehen, dass die Masch ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 2339
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - in Verbindung mit § 3 Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - hat der Arbeitgeber unter Berücksichtigung der allgemeinen Grundsätze des § 4 des ArbSchG die erforderlichen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung der Arbeitsmittel zu ermitteln. Dabei hat er insbesondere die Gefährdungen zu berücksichtigen, die mit der Benutzung des Arbeits ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 18117
In der DGUV Information 209-043 "Holzschutzmittel- Handhabung und sicheres Arbeiten" wird im Kapitel "Umgang mit frisch imprägnierten Hölzern" angeführt:"Bei der spanenden Bearbeitung imprägnierter Hölzer muss berücksichtigt werden, dass in den Stäuben und Spänen auch die Holzschutzmittel enthalten sind. Bei der Anwendung chromathaltiger Holzschutzmittel ist daher bis zum Abschluss der Fixierung m ...
Stand: 19.01.2015
Dialog: 17096
Nach § 2 der Baustellenverordnung/BaustellV für jede Baustelle, bei der die voraussichtliche Dauer der Arbeiten mehr als 30 Arbeitstage beträgt und auf der mehr als 20 Beschäftigte gleichzeitig tätig werden, oder der Umfang der Arbeiten mehr als 500 Personentage überschreitet, der zuständigen Behörde (in der Regel Gewerbeaufsichtsamt/Amt für Arbeitsschutz) spätestens zwei Wochen vor Einrichtung de ...
Stand: 13.01.2015
Dialog: 2098
Die Verantwortung von Änderungen an Gerüsten trägt der Unternehmer, welcher die Änderungen von seinem Personal ausführen lässt. Dabei ist es unerheblich, ob er im Auftrag oder auf eigene Initiative tätig wird. Änderungen an Gerüsten dürfen nur von befähigten Personen durchgeführt werden. Die Abnahme von Gerüsten - gleich ob sie neu erstellt oder umgebaut werden - muss durch eine befähigte Person e ...
Stand: 13.01.2015
Dialog: 2096
Nach § 2 Abs. 3 der Baustellenverordnung/BaustellV sind im Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGePlan) die notwendigen Einrichtungen und Maßnahmen zur Vermeidung der gegenseitigen Gefährdung und zur Erfüllung der Arbeitsschutzbestimmungen zeitlich und in ihrer Ausführung darzustellen. Die Regel zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) 31 - Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan besc ...
Stand: 13.01.2015
Dialog: 2101
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nr. 34/1997 hat der Bundesverkehrsminister die ZTV-SA 1997 bekannt gegeben. Darin wird u.a. der „Nachweis über den Besuch von mindestens eintägigen Seminarveranstaltungen zum Thema RSA“ verlangt. Durch das Allgemeine Rundschreiben Nr. 19 vom August 1999 mit der Einführung des „Merkblattes über Rahmenbedingungen für die erforderlichen Fachkenntnisse zur ...
Stand: 13.01.2015
Dialog: 223
Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung nach §§ 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) muss der Arbeitgeber vor Ort die vorhandenen Gefährdungen ermitteln und festlegen, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes getroffen werden. Bei der Festlegung der Arbeitsschutzmaßnahmen bzw. Ersatzmaßnahmen muss der Arbeitgeber u. a. den Stand der Technik berücksichtigen. Der Stand der Technik wird u. a. in den Tech ...
Stand: 09.01.2015
Dialog: 18605
Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetz -ArbSchG-, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung festzulegen und umzusetzen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG zu dokumentieren. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilu ...
Stand: 09.01.2015
Dialog: 18438
Eine vollständige Wiederholung der Gefährdungsbeurteilung ist nicht erforderlich. Es ist ausreichend, die Prozesschritte der Gefährdungsbeurteilung und die Dokumentation nur auf die zu ergänzenden Gefährdungen bzw. Veränderungen im Betrieb zu beziehen und die vorhandene Dokumentation punktuell zu überarbeiten bzw. zu ergänzen. Anhaltspunkte für derartige Ergänzungen/Fortschreibungen sind z. B. - E ...
Stand: 08.01.2015
Dialog: 13313
Mindestfristen für die Wiederholung, Aktualisierung oder Überarbeitung der Gefährdungsbeurteilung sind nicht vorgegeben. In den LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung (LV 35) wird unter Ziffer A 3.2 zu § 3 Abs. 1 „Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung“ folgendes ausgeführt. Die Ausführungen sind sinngemäß auch auf die Gefährdungsbeurteilung gemäß Bildschirmarbeitsverordnung zu bezie ...
Stand: 08.01.2015
Dialog: 6771
Auch nach Bekanntgabe der DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention" gelten die selben Regelungen, bezüglich der Bestellung von Sicherheitsbeauftragten, wie bisher. Grundlage für die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten ist der § 22 SGB VII dort heißt es: In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten hat der Unternehmer unter Beteiligung des Betriebsrates oder Personalrates Sicherhe ...
Stand: 21.12.2014
Dialog: 22769
Wir gehen davon aus, dass Ihre Frage auf den Versicherungsschutz im Ehrenamt, hierzu zählen auch ehrenamtliche Arbeiten für die Gemeinde oder die Stadt, gerichtet ist. Dazu wird unter "Versicherungsschutz im Ehrenamt" bei der DGUV u. a. ausgeführt: Versichert sind seit dem 1. Januar 2005 außerdem Personen, die sich in Vereinen oder Verbänden im Auftrag oder mit Einwilligung von Kommunen ehrenamtli ...
Stand: 18.12.2014
Dialog: 16115
Die von Ihnen geschilderten Tätigkeiten sind alle von der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst, d. h. im Falle eines Unfalls sind die Zusteller/innen unfallversichert. Einzelne Zweifelsfragen sollten Sie in direktem Kontakt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft abklären. Auf die Handlungshilfe DGUV Information 208-035 (bisher: BGI/GUV-I 8637) "Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz - Zustel ...
Stand: 18.12.2014
Dialog: 18659