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Wir führen ein Kataster mit Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Muss hierin auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berücksichtigt werden?
KomNet Dialog 24348
Stand: 20.07.2015
Kategorie: Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Arbeitsschutzorganisation, Arbeitsschutzmanagement > Arbeitsschutzmanagement
Frage:
Wir führen ein Kataster mit Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz. Muss hierin auch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) berücksichtigt werden?
Antwort:
Das Ziel des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) ist gemäß § 1, "Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen." Im § 2 "Anwendungsbereich" des AGG werden die Bereiche genannt, in denen eine entsprechende Benachteiligung unzulässig ist. Unter Absatz 1 Nr.2 werden hier auch die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen genannt. Somit fällt unserer Auffassung nach auch der Arbeits- und Gesundheitsschutz unter das AGG.