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Warum sind dreiteilige Mehrzweckleitern mit nicht-steifer Spreizsicherung zulässig?

KomNet Dialog 24399

Stand: 27.07.2015

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Betriebliches Arbeitsschutzsystem > Sonstige Fragen betriebliches Arbeitsschutzsystem

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Frage:

Bei der Verwendung sog. dreiteiliger Mehrzweckleitern ("Stehleiter mit aufgesetzter Schiebeleiter“) nach GUV-I 694 November 2007, S.20 mit nicht-steifer Spreizsicherung (Band) als Anlegeleiter hängt die Spreizsicherung als Schlaufe nach unten. Beim Abstieg kann man sich in dieser verfangen und stürzen. Warum ist so etwas zulässig? Auch Mehrzweckleiten mit steifer (metallener, klappbarer) Spreizsicherung haben zusätzlich ein solches Band.

Antwort:

Das von Ihnen kritisierte Gurtband hat den von Ihnen beschriebenen Nachteil und zusätzlich eine wichtige sicherheitstechnische Aufgabe. Das Gurtband begrenzt zwangsweise die Spreizung der Leiter.

Das Gurtband ist in der DIN EN 131 beschrieben und gefordert und damit zulässig. Jede gewerbliche Leiter muß neben der festen Spreizsicherung das Gurtband als automatisch wirkende Spreizsicherung besitzen. Es ist also unzulässig, daß Band zu demontieren. Die Leiter würde dadurch unsicher werden.

Bei den Berufsgenossenschaften sind wenig oder keine Unfälle mit dem Gurtband bekannt. Deshalb besteht zur Zeit keine Notwendigkeit, die DIN EN zu ändern. Die automatische Begrenzung der Spreizung wird beim zuständigen Fachausschuß der DGUV als wesentlich wichtiger erachtet als ein bisher statistisch nicht aufgetretenes Unfallgeschehen.