Ergebnisse 301 bis 320 von 528 Treffern
Ein Durchlaufregal mit mechanischer Bremse fällt dann unter die Maschinenrichtlinie, wenn dieses Regal entsprechend der Begriffsdefinition des Artikels 2 Buchstabe a) der RL 42/2006/EG mit einem anderen Antriebssystem als der unmittelbar eingesetzten menschlichen oder tierischen Kraft ausgestattet ist oder über ein mit externen Energiequellen verbundenes Kraftübertragungssystem angetrieben wird. W ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 13910
Entsprechend § 22 des Arbeitsschutzgesetzes hat der Arbeitgeber der zuständigen Behörde zur Durchführung ihrer Überwachungstätigkeit die entsprechenden Unterlagen zu überlassen. Die EG-Konformitätserklärung ist eine juristische Erklärung des Herstellers oder seines Bevollmächtigten aus der hervorgeht, dass die betreffende Maschine mit allen einschlägigen Bestimmungen der Maschinenrichtlinie überei ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 12896
Eine Maschine im Sinne der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ist jede für eine bestimmte Anwendung zusammengefügte Gesamtheit miteinander verbundener Teile, von denen mind. eins beweglich ist und diese Gesamtheit -sofern es sich nicht um eine Maschine zum Heben von Lasten handelt - mit einem anderen Antriebssystems als ausschließlich die menschliche oder tierische Kraft ausgestattet ist. Sicherheitsb ...
Stand: 18.06.2012
Dialog: 12336
Diese Frage kann pauschal nicht beantworten werden, da es nach unserem Kenntnisstand hierzu keine konkreten Ausführungen in Vorschriften zu dieser Problematik gibt. Grundsätzlich ist Folgendes zu beachten. Hersteller von Maschinen bzw. Anlagen haben die Maschinenrichtlinie 2006/42 EG (MRL) zu beachten. Nach Anhang I "Grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen für Konstruktion und ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 12243
Für die Pflichten des Herstellers einer Werkzeugmaschine ist bezüglich der sicherheitstechnischen Anforderungen der Zeitpunkt des erstmaligen Inverkehrbringens entscheidend. Sowohl die alte, bis 28.12.2009 geltende Maschinenrichtlinie 89/37/EG wie die ab dem 31.12.2009 für Maschinen anzuwendende neue Maschinenrichtlinie 2006/42/EG enthalten Anforderungen bezogen auf die beschriebene Gefahr. Unte ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 12957
Voraussetzung für das Inverkehrbringen persönlicher Schutzausüstung ist gemäß der Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen - 8. GPSGV: 1. Die persönliche Schutzausrüstung muß mit der CE Kennzeichnung nach § 5 versehen sein, durch die der Hersteller oder sein in der Europäischen Gemeinschaft oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtsc ...
Stand: 15.06.2012
Dialog: 13725
Grundlage für die Bewertung von Tätigkeiten mit handegeführten Radialschleifmaschinen ist die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung. Anhang 1 Nr. 2 gibt allgemeine Mindestvorschriften für alle Arbeitsmittel vor. Ist bei einem Arbeitsmittel mit herausschleudernden Gegenständen (hier die Drahtbrüche) zu rechnen oder bestehen bei Teilen des Arbeitsmittels Splitter- oder Bruchg ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 11082
Die Maschinenrichtlinie 89/392/EWG v. 14.06.1989 musste durch die Mitgliedstaaten ab dem 01.01.1993 angewendet werden und ließ bis zum 31.12.1994 (Ablauf der Übergangsfrist) das Inverkehrbringen und Inbetriebnehmen von Maschinen zu, die den jeweiligen nationalen Bestimmungen der Mitgliedstaaten (in Deutschland insbesondere den Unfallverhütungsvorschriften) entsprachen. Mit Erlass der Betriebssiche ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 11609
Bei Gebrauchtmaschinen muss unterschieden werden, ob es sich um unveränderte, aufgearbeitete oder wesentlich veränderte Gebrauchtmaschinen handelt. Die CNC-Drehmaschine ist eine Maschine im Sinne der 9. GPSGV. Das bedeutet, dass bei einer Änderung an der Maschine geprüft werden muss, ob es sich hier um eine wesentliche Änderung im Sinne der 9. GPSGV - Maschinenverordnung i.V.m. der Maschinenrichtl ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 11291
Zu Fall 1: Bei dem Austausch des Roboters in der bestehenden Druckgusszelle ist auf Basis einer Risikobeurteilung zu prüfen, ob es sich hier um eine wesentlicher Veränderung handelt. Auf der Seite des Internetportals der BAuA http://www.baua.de/de/Produktsicherheit/Produktgruppen/Maschinen/Wesentliche-Veraenderung.html ist erläutert, unter welchen Voraussetzungen von einer wesentlichen Veränderun ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 12659
Gemäß Ziff. 3.6.1.1 der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG muss der Hersteller von beweglichen Maschinen die auf die oberen Gliedmaße und auf den gesamten Körper einwirkenden Vibrationen angeben, wenn diese bestimmte Werte überschreiten. Die Herstellerangaben sollen dem Benutzer/Käufer Anhaltspunkte für die Auswahl vibrationsarmer Maschinen geben. Gleichzeitig können diese Informationen Hinweise fü ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 12149
Mit der ab 01.01.2010 gültigen EU-Verordnung Nr. 765/2008 (diese wird noch zu einer Änderung des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes - GPSG führen) wurde der Begriff "Inverkehrbringen" neu definiert. Unter Inverkehrbringen wird im Sinne dieser Verordnung nur noch das erstmalige Bereitstellen auf dem Markt in der EU definiert. Beim Vertrieb spricht man zukünftig von einem Bereitstellen auf dem M ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 10504
Sicherheitsbauteile, die zur Ersetzung identischer Bauteile bestimmt sind und vom Hersteller der ursprünglichen Gesamtmaschine (hier das kraftbetätigte Tor) geliefert werden, sind vom Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie ausgenommen (Artikel 1 Absatz 2 a der Maschinenrichtlinie - siehe auch Seite "Maschinen" der BAuA) und sind demnach nicht extra zu kennzeichnen. ...
Stand: 14.06.2012
Dialog: 16390
Kinderwagen fallen unter keine Rechtsverordnung nach § 4 Abs.1 des Geräte- und Produktsicherheitsgesetz - GPSG und dürfen daher nicht mit einem CE-Kennzeichen versehen werden. Sicherheitstechnische Anforderungen werden in der Norm DIN EN 1888 beschrieben. ...
Stand: 06.06.2012
Dialog: 12244
Unter einer berührungslos wirkenden Schutzeinrichtung (BWS) versteht man eine Schutzeinrichtung, die das Eindringen eines Körperteiles in ein Schutzfeld mit Hilfe von Sensoren erkennt, die ohne unmittelbaren mechanischen Kontakt wirken. Bei der Montage ist ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten. Dieser ist der für den Schutz vor Verletzungen erforderliche Mindestabstand zwischen Schutzfe ...
Stand: 29.05.2012
Dialog: 16305
Die Richtlinie 2010/35/EU ist mit der „Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV)“ vom 29.11.2011 in nationales Recht übernommen worden. Demnach dürfen die nach diesen Vorschriften mit der PI-Kennzeichnung versehenen Druckgeräte in Deutschland verwendet und auch wieder befüllt werden. Dies betrifft auch Flaschen, die Luft enthalten. Zum Tauchen dürfen diese Flaschen aber nicht verwendet werden. ...
Stand: 11.05.2012
Dialog: 16211
Bereitstellen auf dem Markt Entsprechend § 3 Absatz 1 des Produktsicherheitsgesetzes darf ein Produkt, das einer Verordnung nach § 8 Absatz 1 unterliegt nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es 1. die darin vorgesehenen Anforderungen erfüllt und 2. die Sicherheit und Gesundheit von Personen oder sonstige in den Rechtsverordnungen nach § 8 Absatz 1 aufgeführte Rechtsgüter bei bestimmungsgem ...
Stand: 10.05.2012
Dialog: 16199
Gemäß Artikel 2 der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG - MRL [pdf] ist/sind: h) "Inverkehrbringen" die entgeltliche oder unentgeltliche erstmalige Bereitstellung einer Maschine oder einer unvollständigen Maschine in der Gemeinschaft im Hinblick auf ihren Vertrieb oder ihre Benutzung; i) "Hersteller" jede natürliche oder juristische Person, die eine von dieser Richtlinie erfasste Maschine oder eine unv ...
Stand: 09.05.2012
Dialog: 16175
Die Spielzeugrichtlinie 2009/48/EG [pdf] gilt für Produkte, die - ausschließlich oder nicht ausschließlich - dazu bestimmt oder gestaltet sind, von Kindern unter 14 Jahren zum Spielen verwendet zu werden (nachstehend "Spielzeuge" genannt). Folgende Spielzeuge fallen generell nicht unter diese Richtlinie (Art. 2 Abs. 2): - Spielplatzgeräte zur öffentlichen Nutzung - Spielautomaten, ob münzbetrieben ...
Stand: 07.05.2012
Dialog: 16161
Das Inverkehrbringen von Druckgeräten richtet sich nach der 14. Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz – Druckgeräteverordnung (14. ProdSV), durch die die Richtlinine 97/23/EG (DGRL) in nationales Recht umgesetzt wird. Zunächst sollte jedoch geprüft werden, ob die Behälter evtl. vom Anwendungsbereich der DGRL ausgenommen sind, ob sie z.B. unter die Richtline 2009/105/EG – Richtlinie über das Inve ...
Stand: 24.04.2012
Dialog: 16072