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Aus welchen Vorschriften geht eine Verpflichtung zur Kennzeichung von Leistungskabelsystemen in betrieblichen Anlagen h

KomNet Dialog 17840

Stand: 01.02.2013

Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Allgemeine Beschaffenheitsanforderungen

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Frage:

Aus welchen Vorschriften geht eine Verpflichtung zur Kennzeichung von Leistungskabelsystemen in betrieblichen Anlagen hervor.

Antwort:

Eine Kennzeichnung von Kabelsystemen geht aus einer Vielzahl von Normen und Bereichen, speziell aus den Quellen der VDE-Normen hervor.

Die Bereiche erstrecken sich von der Dokumentation zur Elektrotechnik (VDE-Normen) über z. B.
-    Bestimmungen für das Errichten von Starkstromanlagen (VDE-Reihe 0100)
-    Betrieb von Starkstromanlagen (VDE-Reihe 0105)
-     …Bauwesen…Maschinen…Bergbau…Photovoltaik….Windkraft…u. v. a. mehr.

Um die gesetzlichen Vorschriften zu erfüllen, müssen für Produkte / Errichtungen auch entsprechende / spezielle Anforderungen erfüllt werden. EU Richtlinien werden durch nationale Gesetze / Verordnungen / (harmonisierte) Normen / … umgesetzt. In den „Normen“ sind i. d. R. spezielle Anforderungen aufgeführt, die letztendlich zur Erfüllung von EU-Vorgaben notwendig sind.

Nun zu Ihrer „verpflichtenden Forderung“: Es kann für Ihre Anfrage keine allgemein gültige Forderung angegeben werden!

Für die jeweilige Kennzeichnung / Kabelverlegeliste ist in anzuwendenden spezifischen Normen zu recherchieren!

Beispiel:
DIN VDE 0101 "Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannung über 1 kV"
Hier wird unter Ziffer 7.8 "Kennzeichnung und Beschriftung" bzw. 7.81 "Allgemeines" folgendes gefordert:
Betriebsmittel, Leiter, Kabel und Leitungen sowie ihre Anschlüsse müssen gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung vor Ort muss mit der Kennzeichnung in den Schaltplänen und Anordnungsplänen übereinstimmen, damit eine eindeutige Identifizierung möglich ist. Folgende Normen sind zu beachten: DIN EN 60445 Kennzeichnung der Anschlüsse elektrischer Betriebsmittel und einiger bestimmter Leiter. ….

Es kann natürlich auch sein, dass für bestimmte Anlagen / Maschinen / …. keine solche Anforderungen existieren. Dann ist für den jeweiligen Einzelfall zu recherchieren. Hierbei kann eine Gefährdungsbeurteilung (Risikoanalyse) nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - hilfreich sein, da man sich nun auf das Arbeitsschutzgesetz stützen kann.


Um genaue Informationen für bestimmte Bereiche/einen bestimmten Einsatzbereich und Kennzeichnung zu erhalten, wäre der folgende Ansprechpartner relevant:

VDE Verband der Elektrotechnik
Elektronik Informationstechnik e.V.

Stresemannallee 15
60596 Frankfurt
Telefon: 069 6308-0
Telefax: 069 6308-9865
service@vde.com