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Bei dem Handschlagschrauber handelt es sich offensichtlich um ein Gerät, das durch menschliche Kraft (Schlag auf den Schrauber) betrieben wird und eine Feder enthält, die durch ihre innere Spannkraft den Antriebsvierkant wieder in die Ausgangslage verschiebt.Nach unserer Auffassung handelt es sich bei diesem Gerät um eine Maschine im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG - MRL, da dieses entsprechend Ar ...
Stand: 27.04.2016
Dialog: 25709
Die in Artikel 6 Abs. 3 der RL 2006/42/EG formulierten Möglichkeiten für die Ausstellung hat der deutsche Gesetzgeber nicht in die 9.ProdSV (Maschinenverordnung) übernommen. Da es solche europäischen Vorgaben auch in anderen europäischen Richtlinien gibt, hat der deutsche Gesetzgeber diese Regelungen in das „darüber liegende“ Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) aufgenommen – dort heißt es in § 3 Abs ...
Stand: 18.04.2016
Dialog: 26406
Ein Gabelstapler ist eine Maschine im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG - Maschinenrichtlinie. In dieser Richtlinie sind im Anhang I Nr. 3 3. "Zusätzliche grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zur Ausschaltung der Gefährdungen, die von der Beweglichkeit von Maschinen ausgehen" aufgeführt. Eine generelle Pflicht für eine Rückwärtsfahr-Warneinrichtung ist dort nicht geford ...
Stand: 14.04.2016
Dialog: 13660
Das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) gilt für Produkte. Produkte sind nach § 2 Nr. 22 ProdSG Waren, Stoffe oder Zubereitungen, die durch einen Fertigungsprozess hergestellt worden sind. Der Fertigungsprozess ist im Gesetz nicht näher definiert. Der Duden definiert eine „Fertigung“ als „industriellen oder handwerklichen Produktionsprozess“. Die Software wird als „nicht technisch-physikalischer Fun ...
Stand: 14.04.2016
Dialog: 3036
Ihre Frage läßt sich nicht eindeutig beantworten. Einschlägig ist die DIN EN 60335-2-6 (Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 2-6: Besondere Anforderungen für ortsfeste Herde, Kochmulden, Backöfen und ähnliche Geräte) wie auch in der Grundnorm DIN EN 60335-1 (Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke - Teil 1: Allgemeine Anford ...
Stand: 03.02.2016
Dialog: 25865
Vor einer Änderung einer Maschine, wie hier z. B. einer Kreissäge, ist eine Risikobeurteilung (siehe z. B. DIN EN ISO 12100) durchzuführen und festzulegen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Maschine nach der Änderung weiterhin sicher betreiben zu können. Anhand des Ergebnisses der Riskobeurteilung ist danach zu prüfen, ob es sich dabei um eine "wesentliche Veränderung" handelt. Hierzu ist ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 22193
Das EU-Recht ist für Endverbraucher "etwas" unübersichtlich. Die formal richtige Sichtweise ergibt sich aus der folgenden Darstellung der Rechtslage: Bei der Bereitstellung von betriebsfertigen Leuchten auf den Märkten des Europäischen Wirtschaftsraumes, die u.a. zur Verwendung bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1.000 V für Wechselstrom vorgesehen sind, müssen die Anforderungen der Richtlini ...
Stand: 24.01.2016
Dialog: 25089
Werkzeuge, wie beispielsweise Bohrer, unterliegen nicht der Maschinenrichtlinie und erhalten damit keine Konformitätserklärung und keine CE-Kennzeichnung. In Bezug auf Ihre Fragestellung wird im Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie ausgeführt: § 268 Die wesentlichen Merkmale von Werkzeugen Nummer 1.7.4.2 Buchstabe n bezieht sich auf Betriebsanleitungen für Werkzeuge, die nicht stän ...
Stand: 29.12.2015
Dialog: 25630
Die Definition der unvollständigen Maschine nach § 2 Nr. 8 der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) - 9.ProdSV - bzw. Artikel 2 Buchstabe g) der Richtlinie 2006/42/EG (MRL) besagt nach deutscher Fassung u. a., dass „die Gesamtheit für sich genommen keine bestimmte Funktion erfüllen kann“. Die Formulierung in der „originalen“ englischen Fassung der RL 2006/42 ist hi ...
Stand: 17.12.2015
Dialog: 25576
Für die von Ihnen beschriebene Großmaschine gibt es keine zwingende Zeit für eine maximale Nachlaufzeit. „Der derzeitige Stand der Sicherheitstechnik für Drehmaschinen wird in der DIN EN ISO 23125:2015-04 beschrieben. Diese trägt den Titel (deutsch): Werkzeugmaschinen - Sicherheit - Drehmaschinen (ISO 23125:2015); Deutsche Fassung EN ISO 23125:2015. Diese Internationale Norm konkretisiert einschl ...
Stand: 27.11.2015
Dialog: 25392
Bei der Konstruktion und dem Bau der Maschine hat der Hersteller gem. Nr.1.1.2. „Grundsätze für die Integration der Sicherheit“ des Anhangs I der Maschinenrichtlinie folgendes zu beachten: "a) Die Maschine ist so zu konstruieren und zu bauen, dass sie ihrer Funktion gerecht wird und unter den vorgesehenen Bedingungen - aber auch unter Berücksichtigung einer vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanw ...
Stand: 23.11.2015
Dialog: 25341
Nach den Regelungen des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) muss, wenn bei der Verwendung eines Produkts zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit bestimmte Regeln zu beachten sind, eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache mitgeliefert werden (§ 3 Abs. 4 ProdSG). Somit muss nur für sicherheitsrelevante Hinweise bzw. Verhaltensanweisungen eine deutschsprachige Anleitung vorhanden sein. S ...
Stand: 13.11.2015
Dialog: 10717
Entsprechend Art. 5 Abs. 1 c) in Verbindung mit Anhang I, Nr. 1.7.4.1 b) der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) hat der Hersteller eine Betriebsanleitung in der Sprache des Verwenderlandes zur Verfügung zu stellen. Diese Betriebsanleitung muss u. a. die für die Verwendung, Wartung und Instandsetzung der Maschine und zur Überprüfung ihres ordnungsgemäßen Funktionierens erforderlichen Zeich ...
Stand: 06.11.2015
Dialog: 25212
Die beim Inverkehrbringen von Gefahrstoffen und ggf. auch bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen zu beachtenden Anforderungen sind spezialgesetzlich geregelt, wie z. B. im Chemikaliengesetz - ChemG, der Gefahrstoff-Verordnung - GefStoffV - oder verschiedenen Verordnungen der EU wie z. B. REACH oder CLP-VO. Bezüglich der Emissionen gefährlicher Werkstoffe und Substanzen aus Maschinen (Luft getragene und ...
Stand: 22.10.2015
Dialog: 25072
Entsprechend der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie), Anhang I Nr. 1 ist der Hersteller verpflichtet eine Risikobeurteilung durchzuführen. Hierbei hat er die Grenzen der Maschine zu bestimmen, wobei die bestimmungsgemäße Verwendung und jede vernünftigerweise vorhersehbare Fehlanwendung zu berücksichtigen sind, die Gefährdungen , die von der Maschine ausgehen können und die damit verbundene ...
Stand: 15.10.2015
Dialog: 25000
„Spielplatzgeräte für die öffentliche Nutzung“ fallen nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/48/EG (Spielzeugrichtlinie). Ob ein Spielgerät in den Anwendungsbereich z. B. der Richtlinie 2006/42/EG (Maschinenrichtlinie) oder der Richtlinie 2014/35/EU (Niederspannungsrichtlinie) fallen kann, ist ggf. zu prüfen und kann zur CE- Kennzeichnung mit allen Konsequenzen führen. In jedem Fall is ...
Stand: 15.10.2015
Dialog: 25002
Grundsätzlich ist eine Konformitätserklärung auf den Tag bezogen, auf den sie ausgestellt wurde. Mit anderen Worten wird dadurch bestätigt, dass am Ausstellungstag die Maschine den grundlegenden Anforderungen der angegebenen Richtlinie bzw. den spezifische "Harmonisierungsrechtsvorschriften der Gemeinschaft" (s. Artikel 30 VO(EG) Nr. 765/2008/EG) entsprochen hat. Theoretisch ist die Konformitäts ...
Stand: 02.10.2015
Dialog: 24886
Nach der Niederspannungsrichtlinie dürfen neue elektrische Betriebsmittel nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn sie u. a. entsprechend dem in der Europäischen Gemeinschaft gegebenen Stand der Sicherheitstechnik hergestellt sind. Dazu gehört auch, dass die wesentlichen Merkmale, von deren Kenntnis und Beachtung eine bestimmungsgemäße und gefahrlose Verwendung abhängt, auf den elektrischen B ...
Stand: 12.09.2015
Dialog: 24737
Wird das Fahrzeug ausschließlich im innerbetrieblichen Verkehr eingesetzt, gilt nicht mehr die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), sondern die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Das Fahrzeug ist nach BetrSichV ein Arbeitsmittel.Es kommen die Regelungen zur Anwendung, die für die Abänderung oder Herstellung von Arbeitsmitteln gelten.Der Unternehmer hat Anforderungen festzulegen unte ...
Stand: 08.09.2015
Dialog: 3289
Die Sprachfassung und die Kennzeichnung der Konformitätserklärung folgt grundsätzlich den gleichen Anforderungen, die an die Betriebsanleitung gestellt werden. Hiernach muss eindeutig erkennbar sein, welche Fassung das Original ist und welche Fassungen die Übersetzungen sind, um z. B. in Zweifelsfällen ggf. Übertragungs- und Übersetzungsfehler etc. erkennen zu können. Ergibt sich nicht eindeutig u ...
Stand: 07.09.2015
Dialog: 24704