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Wo sind bei eingeführten Maschinen die technischen Unterlagen aufzubewahren?

KomNet Dialog 830

Stand: 12.07.2016

Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Fragen zur Maschinenverordnung und MaschRL

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Frage:

Wo sind bei eingeführten Maschinen die in Anhang V der Maschinenrichtlinie genannten technischen Unterlagen aufzubewahren?

Antwort:

Technische Unterlagen müssen sich nicht im Gebiet der Gemeinschaft befinden. Sie müssen jedoch von der in der Konformitätserklärung genannten Person in angemessener Frist zusammengestellt und zur Verfügung gestellt werden können. Dies kann der Ziffer 2 Anhang VII der "neuen" Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entnommen werden.