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Wo sind bei eingeführten Maschinen die technischen Unterlagen aufzubewahren?
KomNet Dialog 830
Stand: 12.07.2016
Kategorie: Sichere Produkte > Rechts- und Auslegungsfragen (2.) > Fragen zur Maschinenverordnung und MaschRL
Frage:
Wo sind bei eingeführten Maschinen die in Anhang V der Maschinenrichtlinie genannten technischen Unterlagen aufzubewahren?
Antwort:
Technische Unterlagen müssen sich nicht im Gebiet der Gemeinschaft befinden. Sie müssen jedoch von der in der Konformitätserklärung genannten Person in angemessener Frist zusammengestellt und zur Verfügung gestellt werden können. Dies kann der Ziffer 2 Anhang VII der "neuen" Maschinenrichtlinie 2006/42/EG entnommen werden.