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Bei den beschriebenen Tätigkeiten handelt es sich um nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen. Die geeigneten Maßnahmen sind nach § 4 Biostoffverordnung -BiostoffV- im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen. Wenn in den Tierlaboratorien Arbeiten durchgeführt werden, die den Schutzstufen 1 und 2 zugeordnet werden können, sind im Reinigungsraum die entsprechenden Sicherheits ...
Stand: 14.12.2016
Dialog: 13025
Die Bewertung der Gefährdungen und das Festlegen erforderlicher Maßnahmen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen ist generell auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung gemäß der Biostoffverordnung -BioStoffV- vorzunehmen. Konkretisiert werden die Anforderungen der BioStoffV durch die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA), wie z. B. die TRBA 400 "Handlungsanleitung zur G ...
Stand: 14.12.2016
Dialog: 15399
Ihre Frage besteht aus 5 Teilfragen. Der Einfachheit halber sind die Fragen vor den Antworten wiederholt. zu 1.: Welcher Risikogruppe und welcher Schutzstufe sind die sporenbildende Bakterien wie Clostridium difficile und B. subtiles zuzuordnen? Clostridium difficile ist der Risikogruppe 2 zugeordnet, Bacillus subtilis der Risikogruppe 1. Bacillus subtilis ist zudem mit + gekennzeichnet (Erläuter ...
Stand: 14.12.2016
Dialog: 11715
Sie haben mit Ihren Ausführungen grundsätzlich recht. In der Begründung zu § 5 der BiostoffV heißt es: "Zu § 5 (Tätigkeiten mit Schutzstufenzuordnung) Mit § 5 werden Erleichterungen gegenüber der bisherigen Verordnung eingeführt, indem die bisher für alle Tätigkeiten obligatorische Schutzstufenzuordnung nicht mehr für die Tätigkeiten erforderlich ist, bei denen eine Infektionsgefährdung nicht best ...
Stand: 14.12.2016
Dialog: 19335
Zur Hygiene und Infektionsprävention in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern bestehen eine Reihe von zu beachtenden Regelungen und Hilfestellungen, die bezüglich Ihrer Anfrage als Hilfestellung genutzt werden können: So sind die speziellen Anforderungen an die Entsorgung von Abfällen mit übertragbaren Krankheitserregern u. a. im Infektionsschutzgesetz und in der Biostoffverordnung -BioStoffV- un ...
Stand: 14.12.2016
Dialog: 17579
Grundsätzliche Anforderungen an Arbeitsstätten sind in der Arbeitsstättenverordnung festgelegt. Schutzmaßnahmen für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien sind in der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien", für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen in der TRGS 526 "Laboratorien" beschrieben. Für Tätigkeit ...
Stand: 13.12.2016
Dialog: 6625
Beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen (z. B. Körperflüssigkeiten /-geweben) sind u. a. die Technischen Regeln für Biologische Arbeitsstoffe - TRBA 500 "Allgemeine Hygienemaßnahmen: Mindestanforderungen" sowie die speziellere TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege" anzuwenden. Danach müssen den Beschäftigten generell leicht erreichbare Händewaschpl ...
Stand: 13.12.2016
Dialog: 6798
Grundsätzlich Anforderungen beim Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen finden sich in der Biostoffverordnung -BiostoffV-. Konkretisiert wird die BioStoffV durch die Technischen Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA). In der TRBA 500 "Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen" ist unter dem Punkt 2.2 festgelegt, dass unter grundlegenden Maßnahmen Hygienemaßnahmen z ...
Stand: 13.12.2016
Dialog: 6607
Nach § 10 "Zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung sowie in der Biotechnologie" der Biostoffverordnung -BioStoffV- hat der Arbeitgeber zusätzlich zu den Schutzmaßnahmen nach § 9 vor Aufnahme der Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Laboratorien, in der Versuchstierhaltung oder in der Biotechnologie, ...
Stand: 13.12.2016
Dialog: 3842
Die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA) 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" beschreibt Schutzmaßnahmen u. a. für gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien. Die technischen Regeln für biologische Arbeitsstoffe geben den Stand der sicherheitstechnischen, arbeitsmedizinischen, hy ...
Stand: 12.12.2016
Dialog: 6555
Nach § 11 Biostoffverordnung -BioStoffV- hat der Arbeitgeber zusätzlich zu den Schutzmaßnahmen nach § 9, vor Aufnahme der Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes in Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung wirksame Desinfektions- und Inaktivierungsverfahren festzulegen In der TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspf ...
Stand: 12.12.2016
Dialog: 7644
Ein Seniorenheim ist eine "Einrichtung des Gesundheitssdienstes" i. S. der BiostoffV, wenn in dieser Einrichtung Menschen stationär oder ambulant medizinisch untersucht oder behandelt werden. Deshalb gelten zusätzlich zu den allgemeinen Schutzmaßnahmen die Bestimmungen des § 11 BiostoffV über zusätzliche Schutzmaßnahmen und Anforderungen bei Tätigkeiten der Schutzstufe 2, 3 oder 4 in Einrichtungen ...
Stand: 11.12.2016
Dialog: 19850
Nach § 9 Absatz 3 Nummer 7 der Biostoffverordnung -BioStoffV- dürfen Beschäftigte an Arbeitsplätzen, an denen die Gefahr einer Kontamination durch biologische Arbeitsstoffe besteht, keine Nahrungs- und Genußmittel zu sich nehmen. Hierfür sind vor Aufnahme der Tätigkeiten geeignete Bereiche einzurichten. Konkretisiert werden die Anforderungen der BioStoffV in den Technischen Regeln für Biologische ...
Stand: 01.12.2016
Dialog: 13300
Wir möchten zunächst - obwohl Sie nach der Reinigung von Zimmern gefragt haben - die Frage hinsichtlich eines Patienten- bzw. Bewohnerkontaktes beantworten, da die Antwort ähnlich ist und sonst vielleicht eine Erweiterungsfrage offen wäre. Die korrekte Vorgehensweise ist das Wechseln der Handschuhe nach jedem Patienten- bzw. Bewohnerkontakt. Dies ist selbstverständlich umweltbelastend und mögliche ...
Stand: 01.12.2016
Dialog: 11881
Nach § 9 Biostoffverordnung -BioStoffV- müssen bei allen Tätigkeiten mit Biostoffen mindestens die allgemeinen Hygienemaßnahmen eingehalten werden. Sowohl in der TRBA 213 (Punkt 5.6.1 (1)) als auch in der TRBA 214 (Punkt 5.9.1 (1)) wird gefordert, dass Umkleideräume mit Schwarz-Weiß-System zur getrennten Aufbewahrung von Arbeits- und Straßenkleidung, sowie Waschräume mit Duschen einzurichten sind. ...
Stand: 01.12.2016
Dialog: 23375
Der Arbeitgeber hat aufgrund des § 8 (4) Nr. 4 der Biostoffverordnung -BioStoffV- Persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung zu stellen. Konkretisiert wird diese Forderung unter Punkt 4.2.6 der TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege". In der TRBA 250 heißt es unter Punkt 4.2.6 "Bereitstellung und Einsatz Persönlicher Schutzausrüstung (allgemein)" u. a. ...
Stand: 01.12.2016
Dialog: 20798
Hierzu lässt sich in der Broschüre "Kinderbetreuung" der BGW folgendes nachlesen: "Die Hände schützen Da Viren und Bakterien meistens über die Hände in den Körper gelangen oder von Hand zu Hand weitergereicht werden, sind Schutzhandschuhe ein Muss beim Wickeln der Kinder, beim Po- abputzen oder bei der Versorgung kleinerer Wunden. Stellen Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Einmalhandschuh ...
Stand: 01.12.2016
Dialog: 18875
In der TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" ist unter Punkt 5.3 "Schutzstufe 2" Absatz 23 u. a. folgendes gefordert: "...Schutzhandschuhe sind in Abhängigkeit von der Tätigkeit zu tragen, immer jedoch dann, wenn die Hände Kontakt zu biologischen Arbeitsstoffen, potenziell ansteckenden Materialien, sowie kontaminiert ...
Stand: 01.12.2016
Dialog: 14432
Im Beschluss 609 "Arbeitsschutz beim Auftreten einer nicht ausreichend impfpräventablen humanen Influenza" des Ausschusses für Biologische Arbeitsstoffe werden unter dem Punkt 6.3 Informationen zum Atemschutz gegeben: "Neben den Anforderungen an die Händehygiene kommt bei den relevanten Übertragungswegen dem Atemschutz eine besondere Rolle zu. Hinweis: Eine Zuordnung verschiedener Tätigkeiten zum ...
Stand: 01.12.2016
Dialog: 8031
Die zu treffenden Schutzmaßnahmen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festzulegen - in dem von Ihnen beschriebenen Fall auf der Grundlage der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit Biologischen Arbeitsstoffen (BioStoffV). Um in diesem Rahmen das erforerliche Schutzniveau zu ermitteln, ist die vorliegende Schutzstufe zu ermitteln. In die Gefährdungsbeurteilung si ...
Stand: 01.12.2016
Dialog: 19576