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Der Arbeitgeber hat nach § 16 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) jede werktägliche Arbeitszeit aufzuzeichnen, die über 8 Stunden hinausgeht sowie jede Arbeitszeit an Sonn- und Feiertagen. Aufzeichnungspflichtig ist ebenfalls der nach § 3 ArbZG erforderliche Ausgleich der Mehrarbeit durch Verkürzung der Arbeitszeit an anderen Tagen innerhalb des Ausgleichszeitraums. ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 620
Heimpersonal-Verordnung (HeimPersV): § 5 Beschäftigte für betreuende Tätigkeiten 1. Betreuende Tätigkeiten dürfen nur durch Fachkräfte oder unter angemessener Beteiligung von Fachkräften wahrgenommen werden. Hierbei muß mindestens einer, bei mehr als 20 nicht-pflegebedürftigen Bewohnern oder mehr als vier pflegebedürftigen Bewohnern mindestens jeder zweite weitere Beschäftigte eine Fachkraft sein. ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 3488
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege bietet auf ihren Internetseiten u.a. die Handlungshilfe Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung in Kliniken an. In dieser Handlungshilfe werden auch psychische Belastungen durch Arbeiten unter Zeitdruck, lange Arbeitszeiten, Schicht- und Bereitschaftsdienste angesprochen. Diese Belastungen sind aber nicht in Form eines st ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 4019
Im § 22 Arbeitszeitgesetz (ArbZG) sind die Bußgeldvorschriften und im § 23 ArbZG die Strafvorschriften aufgeführt. Adressat dieser Vorschriften ist der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer. Die Pflichten für Arbeitnehmer im Bereich des Arbeitsschutzes sind in den §§ 15 und 16 des Arbeitsschutzgesetzes beschrieben.Fazit: Sie haben sich in dem von Ihnen beschriebenen Fall nicht strafbar gemacht. ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 3640
Regelungen zur Arbeitszeit und zur Arbeitszeitgestaltung sind im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) getroffen. Die tägliche Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von 6 Kalendermonaten oder 24 Wochen ein Ausgleich auf durchschnittlich 8 Stunden gewährleistet ist (§ 3 ArbZG).Bei der genannten Wochenstundenzahl von 50 ergibt sich, bei ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 2040
Es existiert keine gesetzliche Vorschrift darüber, dass eine Festschreibung der Anlässe erfolgen muss. Ebenfalls ist damit auch nicht ausgeschlossen, dass ein Betrieb eine entsprechende Regelung für den Rufbereitschaftsdienst trifft. Die Entscheidung liegt zunächst allein in der Eigenverantwortung des Unternehmens. Sofern vorhanden ist die Arbeitnehmervertretung wegen der Auswirkungen auf die Arbe ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 2813
Messen werden im Rahmen eines Festsetzungsverfahrens gemäß § 69 GewO festgesetzt. Die erlaubten Arbeiten sind neben dem Verkauf der Produkte und der dazugehörigen Beratung und Werbung auch das Auf- und Abbauen der Stände einschließlich der dazugehörigen Nebenarbeiten. Grundsätzlich gelten für die Messen und die Nebenarbeiten auch die Höchstgrenzen der täglichen Arbeitszeit des Arbeitszeitgesetzes. ...
Stand: 20.02.2019
Dialog: 1657
Das Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber für einen umfassenden Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie eine geeignete Arbeitsorganisation zu sorgen (§ 3 ArbSchG). Nach § 5 ArbSchG hat der Arbeitgeber Gefährdungen zu ermitteln, zu bewerten und erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes festzulegen. Zu den Gefährdungsarten führt § 5 Abs. 3 Nr. 4 ArbSchG aus: "Eine Gefährdung kann ...
Stand: 13.02.2019
Dialog: 42586
Ruhepausen dienen der Erholung bei der täglichen Arbeitszeit. Nach arbeitsmedizinischen Erkenntnissen ist der Erholungswert dann am Höchsten, wenn den Arbeitnehmern der Zeitpunkt der Ruhepause rechtzeitig bekannt ist, da sie sich dann darauf einstellen können. Ruhepausen sollten daher möglichst langfristig und präzise im Voraus festgelegt werden.Grundsätzlich ist es aber zulässig, dass für die Lag ...
Stand: 12.02.2019
Dialog: 4317
Nach dem Arbeitszeitgesetz - ArbZG dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht beschäftigt werden.Ausnahmen:- gesetzliche Ausnahme gemäß § 10 ArbZG- behördliche Ausnahmegenehmigung gemäß § 13 u. §15 ArbZG - Außergewöhnliche Fälle/Notfälle gemäß § 14 ArbZGKulturbetriebe können sich i.d.R. auf die Ausnahme gemäß § 10 Abs. 1 Ziffer 5 ArbZG berufen: bei Musikaufführungen, Theatervo ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 5256
Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden (§ 9 Arbeitszeitgesetz - ArbZG). Für zulässige Arbeit an einem Sonn- oder Feiertag steht ihnen innerhalb von zwei bzw. acht Wochen ein Ersatzruhetag zu. Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben (§11 Arbeitszeitgesetz). Eine Tätigkeit in einem Bundesland, in dem ein gesetzlicher F ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 3867
Zu Frage 1: Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes treffen hier auch zu.Zu Frage 2: In vielen Arbeitsverträgen ist es so geregelt, dass man dem Arbeitgeber mitteilen muss, wenn man einen Zweitjob annehmen möchte. Der Arbeitgeber sollte dies auch wissen, damit die Beschäftigten nicht überlastet werden.Insgesamt müssen die Vorschriften des Arbeitszeitrechts auch bei zwei Arbeitsstellen eingehalten w ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 42235
Regelungen zur Sonn- und Feiertagsarbeit sind unter § 9 ff des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG getroffen. Gemäß § 9 Abs.2 ArbZG kann in mehrschichtigen Betrieben mit regelmäßiger Tag- und Nachtschicht der Beginn oder das Ende der Sonn- und Feiertagsruhe um bis zu sechs Stunden vor- oder zurückverlegt werden, wenn für die auf den Beginn der Ruhezeit folgenden 24 Stunden der Betrieb ruht.Auf Ihren Fall ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 29292
Über die Rahmenbedingungen zur Zulässigkeit von Sonn- und Feiertagsarbeit gemäß Arbeitszeitgesetz informieren entsprechende Dialoge der KomNet-Datenbank.Für die Einhaltung der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften ist der Arbeitgeber bußgeld- wie auch strafrechtlich verantwortlich (§§ 22 und 23 Arbeitszeitgesetz). Der Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 5831
Der Ausgleich für Sonntagsarbeit ist im § 11 Abs.3 Arbeitszeitgesetz geregelt:"Werden Arbeitnehmer an einem Sonntag beschäftigt, müssen sie einen Ersatzruhetag haben, der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist."D. h. der Ersatzruhetag darf auch vor dem entsprechenden Sonntag genommen werden. Entscheidend ist immer, dass der Beurteilungszeitr ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 28918
Regelungen zu der von Ihnen angesprochene Thematik sind im dritten Abschnitt "Sonn- und Feiertagsruhe" des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG getroffen:Gemäß § 9 ArbZG ist eine Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich nicht zulässig. Davon abweichend dürfen Arbeitnehmer mit bestimmten, unter § 10 ArbZG aufgeführten Arbeiten an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn diese Arbeiten nicht ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 13414
Für bestimmte Arbeiten sieht das Arbeitszeitgesetz – ArbZG gesetzliche Ausnahmen vor (§ 10 ArbZG), sofern diese Arbeiten nicht an Werktagen vorgenommen werden können:§ 10 (1) Nr. 14 ArbZG: " …. bei der Reinigung und Instandhaltung von Betriebseinrichtungen, soweit hierdurch der regelmäßige Fortgang des eigenen oder eines fremden Betriebs bedingt ist, bei der Vorbereitung der Wiederaufnahme des vol ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4034
Nach dem Arbeitszeitgesetz - ArbZG § 3 darf die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden. Arbeitszeit im Sinne des ArbZG § 2 ist die Zeit vom Beginn bis Ende der Arbeit ohne die Ruhepausen.Nach ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 4846
Reine Krankenhausarbeiten fallen unter § 10 Abs.1 Nr. 3 des Arbeitszeitgesetzes ArbZG - eine Genehmigung ist nicht erforderlich, auch für Nebenbetriebe! Reine Umzugsarbeiten an Sonn- und Feiertagen sind grundsätzlich genehmigungspflichtig, da diese Umzugsarbeiten i.d.R. nicht dem reinen Krankenhausbetrieb zugeordnet werden können. Eine Genehmigung dürfte hier jedoch eine Formsache sein (Bewilligun ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 2412
Sonntagsarbeit ist gemäß § 10(1) Nr. 10 Arbeitszeitgesetz - ArbZG in Verkehrsbetrieben auch ohne besondere Anzeige oder Ausnahmegenehmigung zulässig, sofern diese Arbeit nicht auch an einem Werktag vorgenommen werden kann. Hierzu zählt auch die Versorgung und Abfertigung von Schiffen. Damit ist auch die Anlieferung von Tiefkühlkost an einem Sonntag statthaft, wenn das Schiff planmäßig noch am Sonn ...
Stand: 15.01.2019
Dialog: 3569