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Die Anforderung an die Ärzte, die arbeitsmedizinische Vorsorge durchführen dürfen, ergibt sich aus der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. § 7 Anforderungen an den Arzt oder die Ärztin: (1) Unbeschadet anderer Bestimmungen im Anhang für einzelne Anlässe arbeitsmedizinischer Vorsorge muss der Arzt oder die Ärztin berechtigt sein, die Gebietsbezeichnung „Arbeitsmedizin“ oder die ...
Stand: 07.06.2017
Dialog: 18306
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV ist eine auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG erlassene Rechtsverordnung. Die Vorschriften der ArbMedVV sind für den Arbeitgeber und den mit dearbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragten Arzt rechtsverbindlich. Das bedeutet, dass auch die unter § 7 ArbMedVV an den untersuchenden Arzt gestellten Anforderungen rechtsverbind ...
Stand: 06.06.2017
Dialog: 14231
Nachtarbeitnehmer sind gemäß § 6 Abs. 3 Arbeitszeitgesetz - ArbZG berechtigt, sich vor Beginn der Beschäftigung und danach in regelmäßigen Zeitabständen von nicht weniger als drei Jahren arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Nach Vollendung des 50. Lebensjahres steht Nachtarbeitnehmern dieses Recht in Zeitabständen von einem Jahr zu. Die Kosten der Untersuchungen hat der Arbeitgeber zu tragen, ...
Stand: 14.05.2017
Dialog: 11886
Der Begriff ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der unseres Wissens nach nicht näher definiert ist. Es findet sich lediglich die folgende Erläuterung: "regelmäßig wird im engeren Wortsinn als der Regel gemäß (wenn also keine Ausnahme greift) verstanden, in der Umgangssprache eher als zeitlich gleichmäßig wiederkehrend oder häufiger; Beispiel: dieser Umstand für sich begründet regelmäßig keine Haft ...
Stand: 12.05.2017
Dialog: 26592
Für arbeitsmedizinische Vorsorge gelten mit Inkrafttreten der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV - im Anwendungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG - die Regelungen dieser Verordnung. In der ArbMedVV sind Regelungen des staatlichen Rechts und der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt. Der Arbeitgeber muss mittels de ...
Stand: 12.05.2017
Dialog: 18156
Arbeitsmedizinische Vorsorge und Impfangebote sind arbeitsschutzrechtlich in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt. Nach dem Teil 4 "Sonstige Tätigkeiten" des Anhangs der ArbmedVV ist arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge durchzuführen bei: "1. ...... 2. Tätigkeiten in Tropen, Subtropen und sonstige Auslandsaufenthalte mit besonderen klimatischen Belastungen und Infekt ...
Stand: 09.05.2017
Dialog: 7668
Bei den im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) geforderten Untersuchungen handelt es sich nicht um Untersuchungen nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) und sie ersetzen diese auch nicht. Die Inhalte der Untersuchungen nach dem JArbSchG unterscheiden sich von den Maßnahmen nach der Verordnung zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV. Die Inhalte der Erst- und Nachunter ...
Stand: 27.04.2017
Dialog: 29158
Tätigkeiten, die das Tragen von Atemschutzgeräten der Gruppe 2 und 3 erfordern, sind im Teil 4 im Anhang zur Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV aufgeführt und verpflichten somit den Arbeitgeber, eine arbeitsmedizinsche Vorsorge zu veranlassen (Pflichtvorsorge). Ergänzende Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises sind der BG ...
Stand: 28.03.2017
Dialog: 16052
In der DGUV Information 204-020 "Verbandbuch" wird folgendes zum Verbandbuch ausgeführt: "Aufzeichnung der Erste-Hilfe-Leistung Über jede Erste-Hilfe-Leistung müssen nach § 24 Abs. 6 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ Aufzeichnungen geführt und fünf Jahre lang aufbewahrt werden. Die Aufzeichnungen sind vertraulich zu behandeln. Die Angaben dienen als Nachweis, dass die Verletzung/Er ...
Stand: 23.03.2017
Dialog: 4038
Arbeitsmedizinische Vorsorge im Sinne der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung - ArbMedVV - beinhaltet nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ein ärztliches Beratungsgespräch mit Anamnese einschließlich Arbeitsanamnese sowie körperliche oder klinische Untersuchungen, soweit diese für die individuelle Aufklärung und Beratung erforderlich sind und der oder die Beschäftigte diese Untersuchungen nicht ablehnt.Der G ...
Stand: 13.02.2017
Dialog: 20381
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) gilt für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes. Aus diesem Grund ist zu klären, ob die auf Honorarbasis beschäftigten Personen in einem weisungsgebundenem Arbeitsverhältnis stehen und die Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes -ArbSchG- somit auf die Honorarkräfte anzuwenden sind, oder ob es sich um ...
Stand: 06.02.2017
Dialog: 28475
Es ist der Besuch eines Kurses ausreichend. Siehe hierzu die Informationen der Unfallkasse NRW: "Kindertageseinrichtungen Seit dem 01.04.2015 wird statt der Kurse Erste Hilfe für Erzieherinnen und Erzieher ein in Inhalt und Zeitdauer bundesweit standardisierter Kurs angeboten. Nähere Informationen dazu finden sie auf den Internetseiten der DGUV. Die neue Aus- und Fortbildung läuft jetzt unter der ...
Stand: 25.01.2017
Dialog: 28240
Im Arbeitsschutzgesetz ist festgelegt, dass Kosten für (Arbeitsschutz-)Maßnahmen nach diesem Gesetz der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen darf (§ 3 Abs. 3 ArbSchG). Entscheidend für die Klärung der Kostenfrage ist also, ob es sich bei der angesprochenen Untersuchung bei der Taxischeinverlängerung tatsächlich um eine arbeitsschutzrechtliche/arbeitsmedizinische Untersuchung handelt, der ...
Stand: 11.11.2016
Dialog: 13572
Eine Internetseite zur arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 38 Nickel und seine Verbindung ist hier nicht bekannt. Die Untersuchung umfasst in der Regel (neben der Feststellung der Vorgeschichte mit Raucheranamese, Arbeitsanamese, auch im Hinblick auf frühere Exposition gegen krebserzeugende Gefahrstoffe, Beschwerden, allergische Disposition, Er ...
Stand: 25.10.2016
Dialog: 914
Der zuständige Träger der Einrichtung muss unter Beteiligung des Betriebsarztes/der Betriebsärztin eine Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten erstellen. Aus dieser Gefährdungsbeurteilung muss hervorgehen, wie die Gefahr einer Infektion eingeschätzt wird. Hilfestellung geben hierbei die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut. Danach werden Beschäftigte in Be ...
Stand: 30.09.2016
Dialog: 27579
Rechtsgrundlage für arbeitsmedizinische Vorsorge ist die gleichnamige Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV. Für Tätigkeiten an Bildschirmgeräten hat der Arbeitgeber danach Angebotsvorsorge(untersuchungen) anzubieten. Diese müssen vor Aufnahme der Tätigkeit und anschließend in regelmäßigen Abständen angeboten werden. Das Ausschlagen eines Angebots entbindet den Arbeitgeber nicht ...
Stand: 29.09.2016
Dialog: 21568
Ja, das ist richtig. Nachzulesen ist dies unter § 3 (4) Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge -ArbMedVV-. Dort heißt es: "Der Arbeitgeber hat eine Vorsorgekartei zu führen mit Angaben, dass, wann und aus welchen Anlässen arbeitsmedizinische Vorsorge stattgefunden hat; die Kartei kann automatisiert geführt werden. Die Angaben sind bis zur Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses aufzubewah ...
Stand: 26.09.2016
Dialog: 20935
Ärzte und damit auch Betriebsärzte gehören zu dem schweigepflichtigen Personenkreis des §203 StGB. Im medizinischen Bereich fallen so unter den Tatbestand der Schweigepflicht unter anderem Untersuchungsergebnisse, Diagnosen und Verdachtsdiagnosen sowie durchgeführte Maßnahmen und auch alle anderen personenbezogenen Daten. Durch diese ärztliche Schweigepflicht wird das Recht auf informationelle Sel ...
Stand: 12.09.2016
Dialog: 27436
Die Inhalte für betriebliche Verbandskästen sind in den Normen DIN 13157 „Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten C“ (Kleiner Verbandkasten für Betriebe) und DIN 13169 „Erste-Hilfe-Material – Verbandkasten E“ (Großer Verbandkasten für Betriebe) festgelegt. Siehe auch Prüfliste "Erste-Hilfe-Material" der DGUV: http://www.dguv.de/medien/fb-erstehilfe/de/sachgebiet/eh_material/liste_eh_material.pdf De ...
Stand: 15.08.2016
Dialog: 19031
Ausführliche Informationen zur Ersten Hilfe im Betrieb sind in der ASR A4.3 - "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" www.baua.de/asr , derDGUV Regel "Grundsätze der Prävention", Abschnitt C "Erste Hilfe" und in der DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb" http://publikationen.dguv.de aufgeführt. Mittel zur Ersten Hilfe sind Erste-Hilfe-Material (z.B. Verbandmateria ...
Stand: 15.07.2016
Dialog: 1813