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Sollten Mitarbeiter in öffentlichen Badeanstalten Impfschutz erhalten?

KomNet Dialog 7861

Stand: 07.09.2018

Kategorie: Gesundheitsschutz > Impfungen > Impfangebote, Impfempfehlungen

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Frage:

Sollten Mitarbeiter in öffentlichen Badeanstalten Impfschutz erhalten und wenn ja, auf Grund welcher gesetzlichen Grundlage?

Antwort:

Impfungen müssen in Abhängigkeit der Gefährdungsbeurteilung angeboten werden. Werden dort Gefährdungen genannt, die impfpräventabel sind, dann müssen solche Impfungen angeboten werden. Dies ist z. B. der Fall, wenn Beschäftigte in Schwimmbädern regelmäßig Erste Hilfe leisten und dabei mit Blut oder Sekreten in Kontakt kommen. Dann ist eine Hepatitis B-Impfung anzubieten.


Schwimmmeister und ähnliche Personen müssen in einigen Bädern die Toiletten und die Umkleiden reinigen. Dort befindet sich immer wieder Stuhl. Auch Binden und Tampons werden gebraucht liegen gelassen. In diesem Fall empfehlen wir eine Hepatitis A- und eine Hepatitis B-Impfung.

Die rechtliche Quelle ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)


Nach unserem Kenntnissen sind keine weiteren Impfungen für Schwimmmeister erforderlich.