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Ist für das Plakat "Erste Hilfe" eine bestimmte Größe vorgeschrieben?

KomNet Dialog 42269

Stand: 23.04.2018

Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gesundheitsschutz > Erste Hilfe

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Frage:

Ist für das Plakat "Erste Hilfe" (DGUV Information 204-001) eine Größe für den Aushang, z. B. DIN A3 o. ä. vorgeschrieben?

Antwort:

Die Vorgabe einer bestimmten Größe für das Plakat ist uns aus den Vorschriften nicht bekannt. Üblicherweise werden Plakate im Format DIN A3 angeboten. Siehe hierzu auch die Informationen des Fachbereichs "Erste Hilfe" der DGUV.


Grundsätzlich kommt die Forderung nach einem Aushang zur Ersten Hilfe aus dem § 24 Absatz 5 DGUV Vorschrift 1. Dort ist folgendes nachzulesen:


"Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass den Versicherten durch Aushänge der Unfallversicherungsträger oder in anderer geeigneter schriftlicher Form Hinweise über die Erste Hilfe und Angaben über Notruf, Erste-Hilfe- und Rettungs-Einrichtungen, über das Erste-Hilfe-Personal sowie über herbeizuziehende Ärzte und anzufahrende Krankenhäuser gemacht werden. Die Hinweise und die Angaben sind aktuell zu halten."


In der DGUV Regel 100-001 wird noch folgendes konkretisiert:


"Neben der Unterweisung der Versicherten ist der Unternehmer verpflichtet, durch Aushänge der Unfallversicherungsträger oder in anderer geeigneter Form Hinweise über die Erste Hilfe anzubringen.


Als schriftlicher Hinweis zur Ersten Hilfe steht insbesondere der unfallversicherungsrechtliche Aushang „Erste Hilfe“ (DGUV Information 204-001) als Plakat zur Verfügung. Die notwendigen Angaben sind stets aktuell zu halten, z. B. beim Ortswechsel von Baustellen oder dem Arbeitsplatzwechsel eines Ersthelfers."


Weitere Informationen finden sich unter dem Punkt 4.3.2 der DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb".


Hinweis:

Das berufsgenossenschaftliche Regelwerk wird unter www.dguv.de/publikationen angeboten.