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Kann bei einem Elektroschweißer weißer Hautkrebs im Gesicht als Berufskrankheit entschädigt werden?
KomNet Dialog 2325
Stand: 29.03.2019
Kategorie: Gesundheitsschutz > Berufskrankheit, Berufsunfähigkeit > Medizinische Zusammenhänge
Frage:
Ich bin Elektroschweißer und habe ca. 30 Jahre in diesem Beruf gearbeitet. Regelmäßig hatte ich nach der Arbeit einen mittelschweren `Sonnenbrand` im Gesicht. Jetzt bin ich seit 8 Jahren in Rente und habe auf der Stirn mehrere Stellen, an denen sich wohl ein Hautkrebs entwickelt hat. Ist ein ursächlicher Zusammenhang zum Lichtbogenschweißen (UV-Strahlen) wahrscheinlich? Kann der Hautkrebs dann als Berufskrankheit entschädigt werden und wenn ja, an wen muss ich mich wenden?
Antwort:
Berufskrankheiten sind Erkrankungen, die Versicherte durch ihre berufliche Tätigkeit erleiden und die im Anhang der Berufskrankheiten-Verordnung aufgelistet sind. Die Liste umfasst aktuell 80 anerkennungsfähige Erkrankungen.
Die Berufskrankheiten-Liste mit den jeweils relevanten und gültigen, wissenschaftlichen Informationen sind im Internet auf den Seiten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) abrufbar:
Entsprechend Ihrer Beschreibung ist davon auszugehen, dass eine anerkennungsfähige Berufskrankheit nicht besteht:
Es ist anzunehmen, dass es sich bei der Erkrankung Ihrer Gesichtshaut (weißer Hautkrebs) um eine aktinische Keratose handelt. Diese wäre jedoch nur dann als Berufskrankheit anerkennungsfähig, wenn sie auf Grund natürlicher UV-Strahlung entstanden wäre, nicht aber durch Lichtbogenschweißen.
Sehen Sie hierzu die genaue Formulierung der Berufskrankheit mit der Nr. 5103: „Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung“