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Besteht bei Malern und Lackierern, die bereits seit 1960 im Beruf tätig sind, ein erhöhtes Risiko an Blasenkrebs zu erkranken?

KomNet Dialog 5154

Stand: 02.04.2019

Kategorie: Gesundheitsschutz > Berufskrankheit, Berufsunfähigkeit > Medizinische Zusammenhänge

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Frage:

Besteht bei Malern und Lackierern, die bereits seit 1960 im Beruf tätig sind, ein erhöhtes Risiko an Blasenkrebs zu erkranken? Besteht ein direkter Zusammenhang zwischen den Produkten: `Nitroverdünnung`, Holzschutzsalzen, Azofarben und einer Tumorbildung in den ableitenden Harnwegen?

Antwort:

Durch Exposition gegenüber krebserzeugenden aromatischen Aminen können Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege verursacht werden. Hierzu gehört auch die Entstehung von Urothelkarzinomen der Harnblase.

Diese Erkrankungen können, bei Vorliegen der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, als Berufskrankheit (BK) nach der BK-Nr. 1301 der geltenden BK-Verordnung anerkannt werden.


Azofarbstoffe:

Eine Einschätzung inwieweit Azofarbstoffe humankanzerogen sind, ist pauschal nicht möglich: Zu unterscheiden sind die eigentlichen Azofarbstoffe und Azopigmente. Aus den Pigmenten werden in der Regel keine krebserzeugenden aromatischen Amine freigesetzt. Demgegenüber können aus löslichen lipophilen und hydrophilen Azofarbstoffen kanzerogene aromatische Amine abgespalten werden, nachdem sie über die Haut oder über die Lunge aufgenommen wurden.

In Europa werden Azofarbstoffe auf Basis humankanzerogener aromatischer Amine seit 1972 nicht mehr hergestellt. Ein beruflicher Umgang mit Restbeständen ist bis Mitte der 70er Jahre zu unterstellen.


Insofern ist eine Exposition gegenüber krebserzeugenden aromatischen Aminen bei einem Maler und Lackierer, der bereits 1960 im Beruf tätig war, grundsätzlich möglich.

Besteht der Verdacht auf Vorliegen einer Berufserkrankung, so ist eine genaue arbeitstechnische Analyse erforderlich, die auch auf die Identifizierung der verwendeten Azofarbstoffe abzielt.


Nitroverdünnung:

Die sog. (Universal-)Nitroverdünnung ist ein Gemisch aliphatischer, aromatischer und anderer Kohlenwasserstoffe ohne einheitliche Zusammensetzung. Sie wird als Lösemittel für Farben und Lacke oder zum Reinigen und entfetten von Werkstücken verwendet.

Die Anwendung kann, bei unsachgemäßer Anwendung, zu akuten und chronischen Vergiftungserscheinungen führen und Haut, Schleimhäute, Nervensystem Leber und Niere schädigen. Eine krebserzeugende Wirkung ist nicht anzunehmen.


Holzschutzsalze:

Holzschutzsalze enthalten heutzutage überwiegend Borsalze und Borate sowie Kupfer- und Chromsalze. Sie haben vorbeugender Wirkung gegen holzzerstörende Pilze und Insekten. Die Anwendung kann die Gesundheit gefährden. Eine krebserzeugende Wirkung ist nicht anzunehmen.


Weitere Informationen zur Berufskrankheit mit der BK-Ziffer 1301 werden von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) angeboten.