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Müssen Büros oder auch die Schränke, in der sich der Verbandkasten bzw. die Verbandtasche befindet, noch extra gekennzeichnet sein?
KomNet Dialog 42497
Stand: 31.10.2018
Kategorie: Gesunde Arbeit / Arbeitsschutz > Gesundheitsschutz > Erste Hilfe
Frage:
Wir haben einige Verbandkästen in Büros untergebracht, die sich allerdings im Betrieb befinden und leicht zugänglich für die operativen Mitarbeiter sind. Müssen diese Büros und auch die Schränke, in der sich der Verbandkasten bzw. die Verbandtasche befinden, noch extra gekennzeichnet sein?
Antwort:
Ja, diese sind zu kennzeichnen.
In der ASR A 4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" ist unter dem Punkt 7 hierzu folgendes nachzulesen:
"Kennzeichnung
(1) Die Kennzeichnung der Erste-Hilfe-Räume und vergleichbaren Einrichtungen sowie der Aufbewahrungsorte der Mittel zur Ersten Hilfe erfolgt nach Anlage 1 Punkt 4 der ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“. Erste-Hilfe-Räumesind mit dem Rettungszeichen E003 „Erste Hilfe“ zu kennzeichnen.
(2) Die Lage der Erste-Hilfe-Räume und vergleichbaren Einrichtungen können dem Flucht- und Rettungsplan gemäß Punkt 9 Abs. 3 der ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ entnommen werden."
Hinweis:
Auf die DGUV Information 204-022 "Erste Hilfe im Betrieb" möchten wir hinweisen.