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Rechtsbegriff der unverantwortbaren GefährdungEine Gefährdung ist unverantwortbar, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung angesichts der zu erwartenden Schwere des möglichen Gesundheitsschadens nicht hinnehmbar ist (§ 9 MuSchG). Mit dem Begriff „unverantwortbare Gefährdung“ soll also die Wahrscheinlichkeit, dass eine Gefährdung eintreten wird, in Bezug auf die Höhe ...
Stand: 16.05.2018
Dialog: 42287
Bei einem Einsatz von Flüchtlingen auf einem Bauhof gelten grundsätzlich die gleichen Anforderungen wie bei der Beschäftigung von deutschen Beschäftigten.Allgemein gilt, dass der Arbeitgeber gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) eigenverantwortlich im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln sowie die entsprechenden Arbeit ...
Stand: 16.05.2018
Dialog: 42295
Diskriminierungen jeder Art können in allen gesellschaftlichen Bereichen vorkommen. Deshalb ist im Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes-GG („Gleichheit vor dem Gesetz“) folgendes festgehalten: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzu ...
Stand: 15.05.2018
Dialog: 3439
Im Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend findet sich auf Seite 13 der folgende an den Arbeitgeber gerichtete Hinweis:"Sie dürfen die Informationen über Schwangerschaft und Stillzeit Ihrer Mitarbeiterin nicht unbefugt an Dritte weitergeben. Tun Sie es fahrlässig oder vorsätzlich doch, kann dies mit einem Bußgeld bis zu 5000 Euro geahnde ...
Stand: 15.05.2018
Dialog: 4005
Dort wo es erforderlich ist, muss ein Schutzhelm getragen werden, wenn kollektiv wirkende Schutzmaßnahmen nicht ausreichend sind. Der Arbeitgeber und seine Führungskräfte haben dafür zu sorgen, dass dies umgesetzt wird bzw. dafür zu sorgen, dass die Gefahrenbereiche nicht ohne Schutzhelm betreten werden. ...
Stand: 15.05.2018
Dialog: 246
Ja, sofern es sich bei der Kleidung um eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) im Sinne der PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV) handelt. Nein, wenn es sich um einfache Arbeitskleidung handelt, die anstelle, in Ergänzung oder zum Schutz der Privatkleidung bei der Arbeit getragen wird und keine spezifische Schutzfunktion gegen schädigende Einflüsse hat.Begründung:Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42294
Rechtsbegriff der unverantwortbaren GefährdungEine Gefährdung ist unverantwortbar, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung angesichts der zu erwartenden Schwere des möglichen Gesundheitsschadens nicht hinnehmbar ist (§ 9 MuSchG). Mit dem Begriff „unverantwortbare Gefährdung“ soll also die Wahrscheinlichkeit, dass eine Gefährdung eintreten wird in Bezug auf die Höhe d ...
Stand: 14.05.2018
Dialog: 42288
Der Umgang mit Laserdruckern und Kopierer gehört zum Alltag in deutschen Büros. Über die Emissionen aus diesen Geräten wird seit langem diskutiert. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat daher umfangreiche Informationen zu dieser Thematik bereitgestellt.Nach den der BAuA vorliegenden Messdaten wird der heranzuziehende A-Staubgrenzwert etwa um den Faktor 100 unterschritten. Auch ...
Stand: 11.05.2018
Dialog: 11559
Werdende und stillende Mütter stehen unter dem Schutz des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) .Zur Kündigung:Ein wesentlicher Punkt des Mutterschutzgesetzes ist der Kündigungsschutz (§ 17 MuSchG) für werdende und stillende Mütter, der nur unter besonderen Voraussetzungen durch die zuständige Behörde auf Antrag des Arbeitgebers aufgehoben werden kann. Das heißt, Ihr Arbeitgeber kann Ihnen grundsätzlich n ...
Stand: 07.05.2018
Dialog: 4229
Eine 16-jährige Jugendliche darf in einem Altenheim bis 23 Uhr und an Wochenenden beschäftigt werdenBegründung:Die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) gelten auch für den Bundesfreiwilligendienst. Das ergibt sich aus dem Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG):§ 13 Abs.1 BFDG:"Für eine Tätigkeit im Rahmen eines Bundesfreiwilligendienstes im Sinne dieses Gesetzes sind die Arbeitss ...
Stand: 03.05.2018
Dialog: 30090
Der Mutterschutzlohn ist im § 18 Mutterschutzgesetz geregelt. Danach wird als Mutterschutzlohn das durchschnittliche Arbeitsentgelt der letzten 3 abgerechneten Kalendermonate vor dem Eintritt der Schwangerschaft bezahlt.Da in Ihrem Fall die Mehrarbeit und damit der erhöhte Lohn erst mit Eintritt der Schwangerschaft erfolgte, hat dieser Mehrverdienst keine Auswirkung auf den Mutterschutzlohn. ...
Stand: 03.05.2018
Dialog: 42272
Das Entgeltfortzahlungsgesetz regelt die Zahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und die Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall. In Ihrem Fall gilt aber das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Nach § 18 MuSchG hat der Arbeitgeber bei einem mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbot mindestens den Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 25468
Die Zahlung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld obliegt in Fällen des § 20 Mutterschutzgesetz (MuSchG) dem Arbeitgeber.Der Mutterschutzlohn setzt sich zusammen aus dem Mutterschaftsgeld der Krankenkasse (max. 13 Euro pro Kalendertag) und (sofern der durchschnittliche kalendertägliche Nettolohn über 13 Euro liegt) einem Arbeitgeberzuschuss in Höhe der Differenz zum Arbeitslohn.Der Arbeitgeber ist ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 8802
Provision ist grundsätzlich Arbeitsentgelt und damit in die Ermittlung des zustehenden Mutterschutzlohnes einzubeziehen.Berechnungsbasis ist der Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist (§ 18 Mutterschutzgesetz).Auf die weiteren Informationen zum Mutterschutz unter www.mags.nrw.de/mutterschutz weisen wir hin. ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 5865
Die rechtlichen Bestimmungen zum Mutterschutz (Mutterschutzgesetz-MuSchG) und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG) gelten auch im geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Werdende Mütter, die aufgrund eines Beschäftigungsverbots ganz oder teilweise mit der Arbeit aussetzen müssen, dürfen hierdurch keine finanziellen Nachteile haben. Sie haben weiterhin Anspruch auf ihren b ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 3921
Aufgrund Ihrer Schwangerschaft fallen Sie unter die Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes - MuSchG. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes einzuhalten und die entsprechend erforderlichen Schutzmaßnahmen zu treffen.Die in Ihrer Frage angesprochenen arbeitszeitlichen Verbote sind im Unterabschnitt 1 des MuSchG geregelt.Nach § 5 MuSchG dürfen schwangere oder ...
Stand: 24.04.2018
Dialog: 4062
Jugendlicher im Sinne des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist. Auf Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, finden die für Kinder geltenden Vorschriften Anwendung.Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz (§ 14 Abs.1) dürfen Jugendliche nur in der Zeit von 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr beschäftigt werden. Es gibt aber Ausnahmen. Eine dieser Ausnahme ...
Stand: 19.04.2018
Dialog: 1910
Rechtsbegriff der unverantwortbaren Gefährdung"Eine Gefährdung ist unverantwortbar, wenn die Eintrittswahrscheinlichkeit einer Gesundheitsbeeinträchtigung angesichts der zu erwartenden Schwere des möglichen Gesundheitsschadens nicht hinnehmbar ist." (§ 9 Abs.2 MuSchG) Mit dem Begriff „unverantwortbare Gefährdung“ soll also die Wahrscheinlichkeit, dass eine Gefährdung eintreten wird, in Bezug auf d ...
Stand: 18.04.2018
Dialog: 42257
Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) setzt voraus, dass Arbeitnehmer gewerbsmäßig zur Arbeitsleistung überlassen werden. Ein Zivildienstleistender ist aber im Regelfall kein Arbeitnehmer, sondern unterliegt den besonderen Bestimmungen des Zivildienstgesetzes (ZDG).Insofern unterliegt ein Zivildienstleistender nicht dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. ...
Stand: 18.04.2018
Dialog: 1028
Bei der Beschäftigung einer werdenden Mutter muss der Arbeitgeber von sich aus die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes - MuSchG einhalten. Grundsätzlich darf ein Arbeitgeber Kündigungen (auch Änderungskündigungen) gegenüber einer werdenden Mutter nicht aussprechen (§ 17 MuSchG). Ausnahmen davon muss er sich vorher von der zuständigen Arbeitsschutzbehörde genehmigen lassen.Wesentlich für das Best ...
Stand: 17.04.2018
Dialog: 16132