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Die gesetzlichen Bestimmungen zur Elternzeit sind im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG - geregelt. Ausführliche Erläuterungen hierzu können Sie der Broschüre "Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit" entnehmen.Danach besteht ein Anspruch auf Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes (also bis Ablauf des Tages vor dem dritten Geburtstag). Ein Anteil von bis zu ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 18757
Während der Elternzeit besteht besonderer Kündigungsschutz nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG). In Ausnahmefällen, z.B. bei Insolvenz, ist eine Kündigung nach vorheriger Zustimmung durch die zuständige Behörde möglich.Wir empfehlen Ihnen, dass Sie sich direkt an die zuständige Behörde wenden.Bezüglich der weiteren arbeitsrechtlichen Fragen (Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Abfindung ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 4669
Das für die Beantwortung einschlägige Gesetz ist das Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG):§ 15 Abs.2 BEEG: "Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes in Anspruch genommen werden. Die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 3 ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 8642
Regelungen zur Elternzeit sind im Abschnitt 4 des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes (BEEG) getroffen. Wer für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes Elternzeit beanspruchen will, muss diese spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, für welche Zeiten innerhalb von zwei Jahren die Elternzeit genommen werden sol ...
Stand: 07.01.2019
Dialog: 4001
Die Regelung ist gesetzlich vorgeschrieben.Die mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbote und -beschränkungen sind im Mutterschutzgesetz (MuSchG) festgelegt, um Gesundheitsgefahren für die Mutter und das Kind auszuschließen. Der arbeitszeitliche Gesundheitsschutz findet sich im Unterabschnitt 1. Für die Fragestellung relevant sind die §§ 4 "Verbot der Mehrarbeit, Ruhezeit", 5 "Verbot der Nachta ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 12137
Während der Elternzeit besteht gemäß Bundeserziehungsgeldgesetz - BEEG grundsätzlich Kündigungsschutz. Der Kündigungsschutz besteht auch bei Teilzeitarbeit. Eine Kündigung wäre nur nach vorheriger Zustimmung der zuständigen Behörde (in NRW: Bezirksregierung) zulässig (§ 18 BErzGG). Dazu muss der Arbeitgeber/die Arbeitgeberin einen schriftlichen begründeten Antrag bei der Zustimmungsbehörde stellen ...
Stand: 04.01.2019
Dialog: 4655
Während einer Schwangerschaft besteht für eine werdende Mutter grundsätzlich Kündigungsschutz (§ 17 Mutterschutzgesetz - MuSchG ). Der Kündigungsschutz besteht auch für Änderungskündigungen, d.h. wenn z. B. ein unbefristeter Arbeitsvertrag in einen befristeten Arbeitsvertrag umgewandelt werden soll.In besonderen Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber bei der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde ...
Stand: 03.01.2019
Dialog: 5131
Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung, hier für die auszuführenden Arbeiten des Wachschutzes, zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung "eigenverantwortlich" festzulegen und diese umzusetzen. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist gemäß § 6 ArbSchG zu do ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 19015
Die Schutzfristen vor und nach der Geburt (§ 3 Abs. 2 Mutterschutzgesetz - MuSchG) stellen generelle Beschäftigungsverbote dar, die der Arbeitgeber zwingend zu beachten hat. Auf die Schutzfrist vor der Geburt kann zwar eine werdende Mutter ganz oder teilweise verzichten; dies ist aber nur mit Zustimmung der schwangeren Frau möglich, die sie jederzeit und ohne Begründung widerrufen kann.Da Sie Ihre ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 18860
Frauen, die ein Kind adoptiert haben oder adoptieren wollen, können den besonderen Kündigungsschutz des § 9 Abs. 1 Mutterschutzgesetz nicht in Anspruch nehmen, weil das Mutterschutzgesetz nur für leibliche Mütter gilt.Jene können aber, sofern sie in einem Arbeitsverhältnis stehen, Elternzeit beanspruchen. Wollen sie dies tun, müssen sie mit einer entsprechenden Willenserklärung die Elternzeit beim ...
Stand: 02.01.2019
Dialog: 4017
Eine Pflegemutter ist hinsichtlich der mutterschutzrechtlichen Vorgaben wie eine Beschäftigte in einem Familienhaushalt zu betrachten. Das heißt, dass das Mutterschutzgesetz anzuwenden ist und die Vorgaben hinsichtlich Arbeitszeit, Immunstatus etc. eingehalten werden müssen. Die zu betreuenden Kinder müssen eventuell schon während der Schwangerschaft, in jedem Fall aber während der obligatorischen ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 19358
Spätestens sieben Wochen vor Beginn muss die Elternzeit schriftlich gegenüber dem Arbeitgeber verlangt werden (§ 16 Abs,1 Satz 1 BEEG - Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit). Da Sie Ihre Elternzeit nach der Mutterschutzfrist nehmen werden, ist der Antrag auf Elternzeit spätestens eine Woche nach der Geburt zu stellen. Es ist anzuraten, die Anmeldung der Elternzeit von der Arbeitgeberseite best ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 18711
Während der Elternzeit besteht gemäß § 18 BEEG (Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit) Kündigungsschutz. Der Kündigungsschutz gilt auch dann, wenn während der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet wird (§ 18 Abs. 2 BEEG ).In besonderen Ausnahmefällen kann der Arbeitgeber bei der für den Arbeitsschutz zuständigen Behörde die Zulässigkeitserklärung einer Kündigung beantragen.Spricht die Arbeitgeberse ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 5049
Während der Elternzeit (Erziehungszeit) besteht besonderer Kündigungsschutz gemäß Erziehungsgeldgesetz - BEEG. Diesen Kündigungsschutz haben grundsätzlich auch Rechtsnachfolger von Betrieben einzuhalten. Spricht die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber dennoch in dieser Zeit eine Kündigung aus, ist sie rechtlich unwirksam.Die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung muss innerhalb von drei Wochen nach Zuga ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 4521
Wird die Kündigung abgelehnt und von der Aufsichtsbehörde nichts anderes entschieden, haben Sie Anspruch auf drei Jahre Elternzeit.Dies ergibt sich aus dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG):§ 15 Abs.2 BEEG:"Der Anspruch auf Elternzeit besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Ein Anteil von bis zu 24 Monaten kann zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollend ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 8889
Von Beginn der Schwangerschaft an bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ist die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber bis auf wenige Ausnahmen nicht zulässig (§ 17 Mutterschutzgesetz - MuSchG). Das Kündigungsverbot gilt dann, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war oder sie ihm innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Kündi ...
Stand: 28.12.2018
Dialog: 1640
Nach § 3 Mutterschutzgesetz( MuschG-2018) gilt für Frauen nach der Geburt ein zeitlich befristetes Beschäftigungsverbot für die Dauer von 8 bzw. 12 Wochen.Nach § 3 Abs. 3 MuSchG gilt für Auszubildende:"(3) Die Ausbildungsstelle darf eine Frau im Sinne von § 1 Absatz 2 Satz 2 Nummer 8 bereits in der Schutzfrist nach der Entbindung im Rahmen der schulischen oder hochschulischen Ausbildung tätig werd ...
Stand: 20.12.2018
Dialog: 7569
Es sind zwei Fälle zu unterscheiden:1. Mitgänger-Flurförderzeuge mit Fahrerstandplattform, deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit mehr als 6 km/h beträgtDiese gelten als Flurförderzeuge mit Fahrerstand. Insofern gilt dann die DGUV Vorschrift 68 "Flurförderzeuge".Die Ausbildung und Anforderungen zum Führen eines Flurförderzeuges (Gabelstapler) beruht im Wesentlichen auf berufsgenossenschaftlich ...
Stand: 13.12.2018
Dialog: 4594
Im Rahmen der allgemeinen arbeitsschutzrechtlichen Beurteilung der Arbeitsbedingungen hat jeder Arbeitgeber/jede Arbeitgeberin die Gefährdungen für alle Beschäftigten zu ermitteln und geeignete Schutzmaßnahmen festzulegen. Auch andere Rechtsvorschriften (z. B. Gefahrstoffverordnung oder Biostoffverordnung) verlangen eine Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung der Arbeitsbedingungen ...
Stand: 12.12.2018
Dialog: 42537
Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.Die Beschäftigung Jugendlicher an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist ausschließlich in den im Jugendarbeitsschutzgesetz genannten Branchen möglich.Für die zulässige Beschäftigung an Samstagen gilt: Mindestens zwei Samstage im Monat sollen beschäftigung ...
Stand: 04.12.2018
Dialog: 42531