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Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG - i. V. m. § 3 der BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Arbeitsmittel, im vorliegenden Fall für Lastenaufnahmemittel, zu erstellen. Hierbei hat er mögliche Gefährdungen zu ermitteln, Maßnahmen zur Gefahrenabwehr bzw. Gefahrenminderung eigenverantwortlich festzulegen und diese umzusetzen.In die Erstellung der Gefähr ...
Stand: 12.05.2016
Dialog: 26596
Die Not-Aus-Stellteile müssen schnell und einfach erreichbar sein, so dass ein Abschalten der gefahrbringenden Bewegung oder anderer Gefährdungen jederzeit leicht möglich ist. Somit muss jeder Bedienstand über ein Not-Aus-Stellteil verfügen. Zusätzliche Stellteile sind an weiteren Arbeitsplätzen der Anlage, z.B. an Kontroll-, Beobachtungs- oder Sortierstellen vorzusehen.DIe Notwendigkeit einer Not ...
Stand: 08.05.2016
Dialog: 1702
Ein Gabelstapler ist eine Maschine im Sinne der Richtlinie 2006/42/EG - Maschinenrichtlinie. In dieser Richtlinie sind im Anhang I Nr. 3 3. "Zusätzliche grundlegende Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen zur Ausschaltung der Gefährdungen, die von der Beweglichkeit von Maschinen ausgehen" aufgeführt. Eine generelle Pflicht für eine Rückwärtsfahr-Warneinrichtung ist dort nicht geford ...
Stand: 14.04.2016
Dialog: 13660
Vor einer Änderung einer Maschine, wie hier z. B. einer Kreissäge, ist eine Risikobeurteilung (siehe z. B. DIN EN ISO 12100) durchzuführen und festzulegen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Maschine nach der Änderung weiterhin sicher betreiben zu können. Anhand des Ergebnisses der Riskobeurteilung ist danach zu prüfen, ob es sich dabei um eine "wesentliche Veränderung" handelt. Hierzu ist ...
Stand: 29.01.2016
Dialog: 22193
Teile von Leuchten, die dazu bestimmt sind, von Hand berührt, angefasst, eingestellt oder umfasst zu werden, dürfen, wenn die Leuchte auf Betriebstemperatur ist, nicht zu heiß werden (Verstelleinrichtungen). Das gilt aber auch für Oberflächen, bei denen man erwarten kann, dass diese z. B. beim Ausrichten, Umsetzen und Aufstellen erwartungsgemäß berührt werden - und das unabhängig vom jeweiligen Le ...
Stand: 17.12.2015
Dialog: 4587
Nach Ziffer A 2.1 der LASI-Leitlinien zur Betriebssicherheitsverordnung - LV35 (http://lasi-info.com/publikationen/lasi-veroeffentlichungen) unterliegen Einrichtungen in Gebäuden, in denen sich Arbeitsstätten befinden, z. B. kraftbetriebene Türen, Rolltore, Beleuchtung, Lüftungstechnische Anlagen, Elektroinstallation und Heizungsanlagen den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV). F ...
Stand: 15.12.2015
Dialog: 19186
Für die von Ihnen beschriebene Großmaschine gibt es keine zwingende Zeit für eine maximale Nachlaufzeit. „Der derzeitige Stand der Sicherheitstechnik für Drehmaschinen wird in der DIN EN ISO 23125:2015-04 beschrieben. Diese trägt den Titel (deutsch): Werkzeugmaschinen - Sicherheit - Drehmaschinen (ISO 23125:2015); Deutsche Fassung EN ISO 23125:2015. Diese Internationale Norm konkretisiert einschl ...
Stand: 27.11.2015
Dialog: 25392
Bei der Konstruktion und dem Bau der Maschine hat der Hersteller gem. Nr.1.1.2. „Grundsätze für die Integration der Sicherheit“ des Anhangs I der Maschinenrichtlinie folgendes zu beachten: "a) Die Maschine ist so zu konstruieren und zu bauen, dass sie ihrer Funktion gerecht wird und unter den vorgesehenen Bedingungen - aber auch unter Berücksichtigung einer vernünftigerweise vorhersehbaren Fehlanw ...
Stand: 23.11.2015
Dialog: 25341
Wird das Fahrzeug ausschließlich im innerbetrieblichen Verkehr eingesetzt, gilt nicht mehr die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), sondern die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Das Fahrzeug ist nach BetrSichV ein Arbeitsmittel.Es kommen die Regelungen zur Anwendung, die für die Abänderung oder Herstellung von Arbeitsmitteln gelten.Der Unternehmer hat Anforderungen festzulegen unte ...
Stand: 08.09.2015
Dialog: 3289
Formalrechtlich müssen Leitern den Mindestanforderungen des § 3 Abs. 2 Produktsicherheitsgesetz - ProdSG entsprechen. Danach darf ein Produkt, soweit es keiner Rechtsverordnungen nach § 8 Absatz 1 ProdSG unterliegt, "nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet. Bei der Beurteilung ...
Stand: 01.09.2015
Dialog: 11877
Von den Wirtschaftsakteuren müssen bei der Bereitstellung von elektronischen Verbraucherprodukten auf dem deutschen Markt u.a. insbesondere die §§ 3, 6 und ggf. 7 des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) beachtet werden. Gemäß § 3 Abs. 2 ProdSG darf ein Produkt bei bestimmungsgemäßer oder vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährden. Bei der Beurteilung, o ...
Stand: 31.08.2015
Dialog: 24655
Im § 2 Abs. 10 der Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV- wird der Stand der Technik als Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen oder Betriebsweisen, der die praktische Eignung einer Maßnahme oder Vorgehensweise zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherheit der Beschäftigten oder anderer Personen gesichert erscheinen lässt, definiert. Hierbei sind vergleichbare Verfahren, Ei ...
Stand: 27.08.2015
Dialog: 24486
Anforderungen an im Betrieb befindliche Maschinen ergeben sich grundsätzlich aus Anhang 1 und 2 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - (Alt). Die ab dem 01.06.2015 geltende BetrSichV (Neu) enthält nach unserer Auffassung grundsätzliche Schutzmaßnahmen in Form von Zielvorgaben in den §§ 4, 5, 6, 7, 8, 9 und 10. Dort ist u. a. in § 9 Abs. 1 Ziffer 2 die "sicherheitstechnischen Ausrüstungen" ...
Stand: 14.04.2015
Dialog: 23603
Für Ihre Frage dürfte folgende Informationsschrift sehr hilfreich sein: Berufsgenossenschaftliche Informationen (BG-Informationen) hier: BGHM-I 103 „Maschinenlehrgänge Holzbearbeitung – Organisation und Anforderungen an Ausbildungsstätten" (bisher BGI 727). In der BGHM-I 103 finden Sie auf Seite 17 Vorschriften aufgeführt, die für Ausbildungsstätten maßgeblich sind. Auf Seite 18 wird unter der Übe ...
Stand: 13.04.2015
Dialog: 23598
Gemäß Artikel 1 "Anwendungsbereich" der Richtlinie 2006/42/EG Maschinenrichtlinie gilt die Richtlinie auch für die folgenden Erzeugnisse: a. Maschinen; b. auswechselbare Ausrüstungen; c. Sicherheitsbauteile; d. Lastaufnahmemittel; e. Ketten, Seile und Gurte; Weitergehende Erläuterungen, welche Lastaufnahmemittel in den Anwendungsbereich der Maschinenrichtlinie fallen, werden bei der BAuA angebot ...
Stand: 11.03.2015
Dialog: 23305
Für die von Ihnen beschriebenen Arbeitsmittel (LKW und Mobilbagger) hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicheheitsverordnung - BetrSichV- zu erstellen. Dabei sind unter anderem auch die Anforderungen an die Beschaffenheit der Arbeitmittel (siehe § 7 BetrSichV) zu berücksichtigen. Je nach Zeitpunkt der erstmaligen Bereitstellung der Arbeitsmittel ist entweder die 9. Pro ...
Stand: 15.01.2015
Dialog: 2227
Entsprechende Regelungen sind in der RL 2006/42/EG Maschinenrichtlinie getroffen: Anhang I Ziffer 1.1.5. Konstruktion der Maschine im Hinblick auf die Handhabung Die Maschine oder jedes ihrer Bestandteile müssen - sicher gehandhabt und transportiert werden können; - so verpackt oder konstruiert sein, dass sie sicher und ohne Beschädigung gelagert werden können. Beim Transport der Maschine und/oder ...
Stand: 13.11.2014
Dialog: 12943
Bei Leuchtsignalen (Ampelanlage etc.) an einer Maschine kann es sich je nach deren Funktion um Warn- oder Informationseinrichtungen handeln. Ist eine Maschine mit Warneinrichtungen ausgestattet, so müssen deren Signale eindeutig zu verstehen und leicht wahrnehmbar sein. Zudem sind für Warneinrichtungen die nach speziellen Gemeinschaftsrichtlinien vorgegebenen Sicherheitsfarben und -zeichen anzuwen ...
Stand: 14.10.2014
Dialog: 22092
Eine Rolltreppe fällt unter die Maschinenrichtlinie - RL 2006/42/EG. Die Maschinenrichtlinie schreibt vor, dass Maschinen rechtskonform hergestellt und auf dem Markt bereitgestellt bzw. in Betrieb genommen werden. Allgemeine Regelungen zu Sicherheitseinrichtungen für Rolltreppen werden in der "Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung) - 9. ProdSV - geregelt. Details wer ...
Stand: 12.09.2014
Dialog: 21944
In diesem Fall wäre zunächst zu ermitteln, ob es sich bei dem Umbau bzw. bei der Erweiterung um eine wesentliche Veränderung der Maschine (hier Standard-Hubarbeitstisch) handelt. Eine Hilfe hierzu bietet Ihnen das Interpretationspapier des BMA und der Länder zum Thema "Wesentliche Veränderung von Maschinen" an. Sollte die Ermittlung eine wesentlichen Veränderung ergeben, sind Sie als Hersteller de ...
Stand: 20.05.2014
Dialog: 21144