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KomNet-Wissensdatenbank

Welche Anforderungen werden an Notruf-Telefone im Lagerbereich gestellt?

KomNet Dialog 3270

Stand: 18.06.2019

Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Beschaffenheit von Sicherheitseinrichtungen

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Frage:

Gibt es Arbeitssicherheitsvorschriften, die vorgeben, in welchen Abständen Telefone für Notrufe bereitgestellt werden müssen - speziell im Lagerbereich?

Antwort:

Gemäß Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG (§ 10) und Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV (§ 4 Abs. 5) ist der Arbeitgeber verpflichtet Vorkehrungen zu treffen, dass die Beschäftigten sich bei Gefahr unverzüglich in Sicherheit bringen und schnell gerettet werden können. Die Verpflichtung ergibt sich auch aus der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 1 "Grundsätze der Prävention", wonach der Unternehmer unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse durch Meldeeinrichtungen und organisatorische Maßnahmen dafür zu sorgen hat, dass unverzüglich die notwendige Hilfe herbeigerufen und an den Einsatzort geleitet werden kann (§ 25 Abs.1 DGUV Vorschrift 1).


Diese Verpflichtung wird hinsichtlich der Anzahl bzw. der Abstände der Notruftelefone nicht weiter konkretisiert. Die konkret nötigen Maßnahmen müssen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 5 Arbeitsschutzgesetz-ArbSchG) vom Arbeitgeber ermittelt und festgelegt werden. Dabei sollte er sich von der Sicherheitsfachkraft und dem Betriebsarzt beraten lassen sowie die Beschäftigten mit einbeziehen.


Auf die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A 4.3 Erste-Hilfe-Räume, MIttel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe und die berufsgenossenschaftliche DGUV Regel 112-139 Einsatz von Personen-Notsignal-Anlagen weisen wir hin.