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Welche Veränderungen an Maschinen sind grundsätzlich nicht erlaubt?

KomNet Dialog 23498

Stand: 08.08.2019

Kategorie: Sichere Produkte > Beschaffenheit von Arbeitsmitteln / Einrichtungen > Beschaffenheit `alte` Arbeitsmittel / Nachrüstung

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Frage:

Welche Veränderungen an Maschinen sind grundsätzlich nicht erlaubt?

Antwort:

In jedem Einzelfall ist zu prüfen, ob es sich bei der Änderung/Veränderung um eine wesentliche Veränderung der Maschine handelt. Im Falle einer wesentlichen Veränderung sind alle Maßnahmen durchzuführen, die auch für neue Maschinen anzuwenden sind (Gefahrenanalyse unter Beachtung der einschlägigen Normen, Konformitätserklärung, CE-Kennzeichnung, etc.). Auf die Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG weisen wir insofern hin. Liegt keine wesentliche Änderung vor, hat der Arbeitgeber eine Gefährdungsberurteilung nach Arbeitsschutzgesetz ArbSchG - i. V. m. der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV - für die Maschine (Arbeitsmittel) vorzunehmen.

Als Entscheidungshilfe bezüglich der Änderung oder wesentlichen Veränderung von Maschinen kann das Interpretationspapier "Wesentliche Veränderung von Maschinen" herangezogen werden. Informationen zur Thematik finden Sie auch im "Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG".