Ergebnisse 681 bis 700 von 750 Treffern
Die sicherheitstechnische Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit erfolgt hinsichtlich Umfang und Aufgaben auf der Rechtsgrundlage der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Die Vorschrift sieht bewusst nicht vor, dass der erforderliche Umfang der Betreuung je einzelnem Mitarbeiter nachzuweisen ist. Vielmehr ist den in der Vorschrift aufgeführten und i ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 16887
Der Arbeitgeber darf nach § 7 Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Sicherheitsingenieure, Sicherheitstechniker oder -meister bestellen, die die zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Weiter ausgeführt wird diese Vorschrift im § 4 der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“. ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 15810
Nach § 6 Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- hat eine Fachkraft für Arbeitssicherheit die Aufgabe, den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen und zu beraten. Die Beratungstätigkeiten lassen sich an den Arbeitgeberpflichten ausrichten. Diese ergeben sich aus den §§ 3 ff ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 11693
Die Anforderungen an einen Betriebsarzt sind in § 4 und an eine Fachkraft für Arbeitssicherheit im § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes/ASiG i. V. m. §§ 3 und 4 der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ geregelt. Erfüllt eine Person sowohl die Qualifikation als Betriebsarzt als auch als Fachkraft für Arbeitssicherheit widerspricht das Arbeitssicherheitsgesetz und di ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 6645
Die Forderung zur Benennung von Ersthelfern ergibt sich explizit aus dem Vorschriften- und Regelwerk der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft/Unfallkasse). Die Anzahl der erforderlichen Ersthelfer richtet sich nach der Anzahl der vom Arbeitgeber beschäftigten versicherten Personen. Andere Personen müssen bei dieser Ermittlung erforderlicher Ersthelfer nicht einbezogen w ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 16055
Zweck des § 8 Abs. 1 Satz 2 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- ist es sicherzustellen, dass der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit möglichst unbeeinflusst von möglichen Nachteilen ihre Tätigkeit wahrnehmen können. Eine Benachteiligung würde vorliegen, wenn der Fachkraft für Arbeitssicherheit oder dem Betriebsarzt wegen der Art und Weise der Ausübung ihrer Tätigkeit verwehrt wird, ei ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 10226
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ist gemäß Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG-, schriftlich mit Zustimmung des Betriebsrates, zu bestellen. Aus Gründen der Rechtssicherheit ist es üblich, dass die Bestellung vom Arbeitgeber, dem Betriebsrat und der beauftragten Person (Fachkraft für Arbeitssicherheit) unterzeichnet wird. Auf die entsprechenden Informationen und Formblätter unter www.arbeitsschutz. ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 13565
Nach § 9 Abs.1 des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) haben die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem Betriebsrat zusammenzuarbeiten. Im § 9 Abs.2 sind Felder der Zusammenarbeit beispielhaft (nicht abschließend) festgelegt: „Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben den Betriebsrat über wichtige Angelegenheiten des Arb ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 8507
Die Rahmenbedingungen für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung von Betrieben sind im Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- festgelegt. Die Berufsgenossenschaften konkretisieren diese Rahmenbedingungen mit der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (frühere BGV A2). Eine generelle Verpflichtung (neu) bestellte Fachkräfte für Arbeitssicherheit der zus ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 11104
Nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz - ASIG - hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsingenieure,-techniker, -meister) schriftlich zu bestellen und ihnen die in § 6 ASIG genannten Aufgaben zu übertragen, soweit dies erforderlich ist im Hinblick auf 1. die Betriebsart und die damit für die Arbeitnehmer verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren, 2. die Zahl der beschäftigten ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 13789
Nach § 16 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- ist für den öffentlichen Dienst ein in Grundsätzen des Arbeitssicherheitsgesetzes gleichwertiger arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Arbeitsschutz zu gewährleisten. Der Leiter der Dienststelle – hier der Oberbürgermeister – ist derjenige, dem die Erfüllung der Verpflichtungen aus den Gesetzen, Richtlinien und Unfallverhütungsvorschriften oblieg ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 11406
Die Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit regelt der § 7 des Arbeitssicherheitsgesetzes - ASiG. Danach muss der Sicherheitsingenieur berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erforderliche sicherheitstechnische Fachkunde verfügen. Weitere Erläuterungen hierzu sind in der DGUV Vorschrift 2 "Betriebsärzte und Fachk ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 4036
Nach § 8 Abs. 1 Satz 1 Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- sind Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit bei der Anwendung ihrer Fachkunde weisungsfrei. Hierzu wird in der amtlichen Begründung ausgeführt, dass diese Vorschrift gewährleisten soll, dass die Fachkunde unabhängig (frei von Weisungen, in die sachfremde Erwägungen einfließen könnten) angewendet und den Arbeitgeber bzw. die sonst ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 3635
Nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG, § 11 Abs. 6) unterliegt die Tätigkeit des Leiharbeitnehmers (auch: „Zeitarbeitnehmers“) beim Entleiher den für den Betrieb des Arbeitgebers (Entleihers) geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechts, wozu auch die Unfallverhütungsvorschriften der gesetzlichen Unfallversicherungsträger zählen (nach Sozialgesetzbuch (SGB) VII). Di ...
Stand: 16.12.2014
Dialog: 3110
Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit, die nicht in dem Unternehmen beschäftigt ist, welches sie sicherheitstechnisch betreut, wird als überbetrieblicher sicherheitstechnischer Dienst im Sinne von § 19 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- tätig. Aus arbeitsschutzrechtlicher Sicht ist dieses grundsätzlich zulässig, sofern die Voraussetzungen der jeweils für den betreuten Betrieb geltenden DGUV Vorschrif ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 4412
Unter §7 Arbeitssicherheitsgesetz -ASiG- Anforderungen an Fachkräfte für Arbeitssicherheit ist folgendes nachzulesen: (1) Der Arbeitgeber darf als Fachkräfte für Arbeitssicherheit nur Personen bestellen, die den nachstehenden Anforderungen genügen: Der Sicherheitsingenieur muss berechtigt sein, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu führen und über die zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben erfor ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 4701
Nein, der Betriebsrat ist gegenüber der Fachkraft für Arbeitssicherheit nicht weisungsbefugt. Verantwortlich für das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung und das Ergreifen nötiger Maßnahmen ist der Arbeitgeber. Daher ist für den Betriebsrat in dieser Angelegenheit der Arbeitgeber der richtige Ansprechpartner (siehe auch § 80 Abs. 1 Ziffer 1 Betriebsverfassungsgesetz -BetrVG-). ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 6222
Der Betriebsarzt darf sich nicht "Sicherheitsingenieur" nennen, sofern er keine Ausbildung zum Ingenieur (festgelegte Berufsbezeichnung, durch ein Studium zu erreichen) absolviert und somit keine Berechtigung zur Berufsbezeichnung `Ingenieur` hat. Die Ausbildung zum Ingenieur und das Führen der Berufsbezeichnung Ingenieur ist landesrechtlich geregelt. Ingenieure werden an Hochschulen ausgebildet ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 4553
Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkräfte) sind nach § 8 des Arbeitssicherheitsgesetzes -ASiG- bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde weisungsfrei. Sind in einem Betrieb mehrere Sicherheitsfachkräfte bestellt, muss die leitende Sicherheitsfachkraft (falls bestellt) für eine Koordination unterschiedlicher Auffassungen in der Auslegung und Anwendung der Fachkunde, ins ...
Stand: 15.12.2014
Dialog: 2300
Der Arbeitgeber muss nach § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen ermitteln und beurteilen bzw. bewerten. Normadressat für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung ist also der Arbeitgeber. Aufgabe des Betriebsarztes ist die fachkundige Beratung des Arbeitgebers in allen arbeitsmedizinischen Fragen, in Gesundheitsfragen sowie bei der Beurteilung der A ...
Stand: 11.12.2014
Dialog: 3017