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Es besteht ein Anspruch auf eine Angebotsvorsorge nach dem Teil 4 Absatz 2 Nummer 1 des Anhangs der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).Dort ist folgendes nachzulesen:"1.Tätigkeiten an BildschirmgerätenDie Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens. Erweist sich auf Grund der Angebotsvorsorge eine augenärztliche ...
Stand: 26.04.2021
Dialog: 43268
In der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) wird im Anhang Teil 1 - Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Folgendes ausgeführt:(1) Pflichtvorsorge bei1. Tätigkeiten mit Gefahrstoffen(...)Asbest(...)wenn(...)b) eine wiederholte Exposition nicht ausgeschlossen werden kann und der Gefahrstoff ein krebserzeugender oder keimzellmutagener Stoff der Kategorie 1A oder 1B ...
Stand: 11.10.2023
Dialog: 43510
verwiesen wird, wird diese im Folgenden beibehalten +++Arbeitsmedizinische Vorsorgen sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV erfasst. Im Anhang zur ArbMedVV sind die Tätigkeiten aufgeführt, bei denen eine Pflichtvorsorge bzw. eine Angebotsvorsorge erforderlich ist. Das Fahren eines Staplers ist im Anhang zur ArbMedVV nicht als Untersuchungsanlass definiert.Demgegenüber dienen ...
Stand: 12.09.2023
Dialog: 22000
leisten oder einen anderen aus erheblicher gegenwärtiger Gefahr für seine Gesundheit retten, bzw. zu retten versuchen,bei einem Verkehrsunfall auf der Autobahnbei einer Brandkatastrophebei einer ÜberschwemmungDies gilt auch bei Hilfeleistungen im Ausland, wenn Sie Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben.sich bei Verfolgung oder Festnahme einer strafrechtlich verdächtigen Person ...
Stand: 15.11.2023
Dialog: 43850
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geht davon aus, dass Tätigkeiten mit bestimmten krebserzeugenden Gefahrstoffen besonders gefährdend sind und deshalb grundsätzlich eine Pflichtvorsorge veranlasst bzw. eine Angebotsvorsorge angeboten werden muss. Allerdings können bei Tätigkeiten mit diesen Gefahrstoffen Arbeitsbedingungen vorliegen, bei denen das Ausmaß der Gefährdung ...
Stand: 28.09.2023
Dialog: 43824
Die inzwischen aktuellere Vorschrift hierzu ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge – ArbMedVV. Dort finden Sie diesen Sachverhalt unter den Anhang Teil 1 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe f. Auch die TRGS 401 wurde hierzu aktualisiert. Pflichtvorsorge ist nach Abschnitt 7 "Arbeitsmedizinische Vorsorge" nach Ziffer 1. Buchstabe d. erforderlich bei:"(...) Tätigkeiten mit Benutzung ...
Stand: 23.12.2022
Dialog: 12189
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV gilt für die arbeitsmedizinische Vorsorge im Geltungsbereich des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG (§ 1 Abs.2 ArbMedVV). Da die ArbMedVV keinen eigenständigen Beschäftigtenbegriff enthält, gilt sie für alle Beschäftigten im Sinne des § 2 Abs.2 ArbSchG. Danach sind Beschäftigte:Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,die zu ihrer Berufsbildung ...
Stand: 19.07.2022
Dialog: 22890
Für arbeitsmedizinische Vorsorge gilt die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV vom 18.12.2008 die Regelungen dieser. In der ArbMedVV sind Regelungen des staatlichen Rechts und der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften vereinheitlicht und zusammengeführt. Alle berufsgenossenschaftlichen Grundsätze für arbeitsmedizinische Untersuchungen (sog. "G-Untersuchungen ...
Stand: 12.06.2017
Dialog: 13223
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge - ArbMedVV ist eine auf der Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes - ArbSchG erlassene Rechtsverordnung. Die Vorschriften der ArbMedVV sind für den Arbeitgeber und den mit dearbeitsmedizinischen Vorsorge beauftragten Arzt rechtsverbindlich. Das bedeutet, dass auch die unter § 7 ArbMedVV an den untersuchenden Arzt gestellten Anforderungen ...
Stand: 06.06.2017
Dialog: 14231
können den Handlungsanleitungen für arbeitsmedizinische Vorsorge der Berufsgenossenschaften BGI/GUV-I 504-8 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 8 "Benzol" oder die BGI/GUV-I 504-10 "Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 10 "Methanol" entnommen werden. ...
Stand: 08.01.2013
Dialog: 17684
Die arbeitsmedizinische Vorsorge fusst auf der Gefährdungsbeurteilung für den jeweiligen Arbeitsplatz und die jeweilige Tätigkeit und ist insofern spezifisch darauf zugeschnitten. Da es sich in der Regel nicht um völlig identische Tätigkeiten/Arbeitsplätze handelt, ist im Falle eines Arbeitgeberwechsels eine einfache Übertragung aus unserer Sicht nicht zulässig. ...
Stand: 13.08.2014
Dialog: 21792
Zu unterscheiden ist zwischen der Vorsorgebescheinigung, die der Arbeitgeber erhält und den ärztlichen Unterlagen, die beim Arzt oder der Ärztin nach § 7 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) verbleiben. Nach § 3 Abs. 4 ArbMedVV hat der Arbeitgeber eine Vorsorgedatei zu führen. Ausdrücklich ist die Führung als automatisierte Kartei zugelassen.Die Angaben ...
Stand: 16.10.2023
Dialog: 42228
sein. Es erlaubt eine Zuordnung von UV-Beleuchtungseinrichtungen verschiedener Risikoklassen und verschiedener Schutzmaßnahmen. Dieses Merkblatt über „Betrachtungsplätze für die fluoreszierende Prüfung mit dem Magnetpulver- und Eindringverfahren - Ausrüstung und Schutzmaßnahmen bei Arbeiten mit UV-Strahlung“ kann kostenpflichtig bei der DGZfP bezogen werden.Ggf. sollte eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten ...
Stand: 22.03.2022
Dialog: 2618
ist die gesundheitliche Unbedenklichkeit nachzuweisen. In der DGUV Regel 101-023 "Einsatz von Forschungstauchern" (Juni 2011) (s. S. 17) heißt es zur vorgeschriebenen Vorsorge: "Die gesundheitliche Unbedenklichkeit ist gemäß § 4 (2) der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) vor Aufnahme der Tätigkeit durch eine ärztliche Bescheinigung nachzuweisen. Die Vorsorgeuntersuchung ist eine Pflichtuntersuchung ...
Stand: 08.07.2023
Dialog: 43803
Die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) regelt nur Vorsorgeanlässe. Bei Nachweis einer Tauglichkeit handelt es sich aber um eine Eignungsuntersuchung, diese wird daher auch nicht durch die ArbMedVV geregelt. Entsprechend wird auch keine Vorsorgebescheinigung ausgestellt (die AMR regeln nur Vorsorgen). In den Erläuterungen zur ArbMedVV wird gesondert auf die Zulässigkeit ...
Stand: 30.12.2022
Dialog: 29374
zur arbeitsmedizinischen Vorsorge). Nachuntersuchungen sollten in 5-jährigem Abstand, bei Personen über 40 Jahre in 3-jährigem Abstand durchgeführt werden. Die Untersuchung ist durch eine fachkundige Person durchzuführen, z.B. durch einen Betriebsarzt, einen Augenarzt oder durch arbeitsmedizinische Dienste. Die Kosten für die arbeitsmedizinische Vorsorge trägt der Arbeitgeber, die Abrechnung erfolgt ...
Stand: 18.03.2021
Dialog: 43071
„Expositionsverzeichnis bei Gefährdung gegenüber krebserzeugenden oder keimzellmutagenen Gefahrstoffen der Kategorien 1A oder 1B“. Die in der ZED erfassten Daten können auf Wunsch auch für das Angebot nachgehender arbeitsmedizinischer Vorsorge durch den Organisationsdienst für nachgehende Untersuchungen (ODIN) sowie durch die Gesundheitsvorsorge (GVS) genutzt werden.Der Organisationsdienst für nachgehende ...
Stand: 25.09.2023
Dialog: 43823
Gemäß Anhang Teil 3 ("Tätigkeiten mit physikalischen Einwirkungen") der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge-ArbMedVV sind Pflichtuntersuchungen erforderlich bei Tätigkeiten mit Lärmexposition, wenn die oberen Auslösewerte überschritten werden. Als obere Auslösewerte gelten hierbei der Tages-Lärm-Expositionspegel Lex, 8h= 85 dB (A) und der Spitzenschalldruckpegel LpC, Peak = 137 db(C ...
Stand: 21.03.2014
Dialog: 19041
Arbeitsstoffe (Viren, Bakterien, Pilze, Einzeller und Würmer) dargestellt und grundsätzlich beurteilt. Nach dem § 4 i.V. mit dem Anhang Teil 2 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge -ArbMedVV- hat der Arbeitgeber Pflichtvorsorge bei Tätigkeiten mit regelmäßigem Kontakt zu fäkalienhaltigen Abwässern oder mit fäkalien-kontaminierten Gegenständen in Kläranlagen und in der Kanalisation zu veranlassen ...
Stand: 11.01.2017
Dialog: 10515
die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG). Es ist weiterhin zu unterscheiden zwischen einer Arbeitstätigkeit innerhalb Deutschlands und dem grenzüberschreitenden Auslandsrückholdienst, bei dem ein gewisser Arbeitszeitanteil im Ausland anfällt. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) gilt nach dem Territorialprinzip grundsätzlich nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Die Frage ist daher, wie in diesem ...
Stand: 20.06.2012
Dialog: 10636