Inhaltsbereich

KomNet-Wissensdatenbank

Sind bei Prüftätigkeiten mit Schwarzlichtlampen besondere Schutzmaßnahmen erforderlich? Ist arbeitsmedizinische Vorsorge angezeigt?

KomNet Dialog 2618

Stand: 22.03.2022

Kategorie: Physikalische Belastungen und Beanspruchungen > Nichtionisierende Strahlung > Optische Strahlung (UV-, IR- und sichtbare Strahlung)

Favorit

Frage:

Sind beim Einsatz von Schwarzlicht-Lampen für Prüftätigkeiten (100% Prüfung) besondere Schutzmaßnahmen erforderlich? (z.B. Schutzbrille für Prüfer?) Falls ja: Welche Vorschriften sind anzuwenden? Ist arbeitsmedizinische Vorsorge angezeigt? Falls ja: Sind besondere Hinweise an den untersuchenden Arzt zu geben?

Antwort:

Bei der Magnetpulverprüfung (zerstörungsfreie Werkstoffprüfung) wird UV-Strahlung zur visuellen Kontrolle eingesetzt. Dabei sind insbesondere die Hände des Prüfers der UV-Bestrahlung ausgesetzt. Ob eine Gefährdung vorliegt, hängt von der Expositionszeit, der Bestrahlungsstärke, dem Spektrum der UV-Lampe und von der frequenzabhängigen Absorption des UV-Filters ab.


Grundsätzlich ist UV-Strahlung sowohl für das Auge wie auch für die Haut belastend. Am Auge kann es zu Reizungen und Entzündungen von Horn- und Bindehaut kommen, nach langzeitiger Exposition ist auch die Augenlinse bezüglich einer Trübung gefährdet (Grauer Star). An der Haut sind beschleunigte Alterung und Induktion von gut- und bösartigen Veränderungen möglich.


Der regelmäßige Umgang mit Schwarzlichtlampen durch Beschäftigte macht eine Gefährdungsbeurteilung unerlässlich. Zur Beurteilung der Strahlungsbelastung werden die Expositionsgrenzwerte gemäß der „Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)“ herangezogen, siehe § 6 Expositionsgrenzwerte für künstliche optische Strahlung: „Die Expositionsgrenzwerte für inkohärente künstliche optische Strahlung entsprechen den festgelegten Werten im Anhang I der Richtlinie 2006/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (künstliche optische Strahlung)“


Bei der Beurteilung sind die Daten entsprechend Ihrer Anlage heranzuziehen. Hierbei kann das Merkblatt „EM6“ der Deutsche Gesellschaft für Zerstörungsfreie Prüfung (DGZfP) sehr hilfreich sein. Es erlaubt eine Zuordnung von UV-Beleuchtungseinrichtungen verschiedener Risikoklassen und verschiedener Schutzmaßnahmen. Dieses Merkblatt über „Betrachtungsplätze für die fluoreszierende Prüfung mit dem Magnetpulver- und Eindringverfahren - Ausrüstung und Schutzmaßnahmen bei Arbeiten mit UV-Strahlung“ kann kostenpflichtig bei der DGZfP bezogen werden.


Ggf. sollte eine arbeitsmedizinische Vorsorge angeboten werden, wobei sowohl Beschäftigte wie auch Arbeitgeber arbeitsmedizinisch beraten werden sollten. Eine Zusammenarbeit von Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsärztin/ Betriebsarzt ist zu empfehlen.


Weitere Technische Regeln und Informationen zum Thema: