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Mit welchen rechtlichen Konsequenzen bzw. Bußgeldern muss ein Unternehmer rechnen, wenn den Beschäftigten nicht rechtzeitig eine Angebotsvorsorge angeboten wird?

KomNet Dialog 42671

Stand: 09.04.2019

Kategorie: Gesundheitsschutz > Arbeitsmedizinische Vorsorge > Sonstige Fragen (13.1.5)

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Frage:

Mit welchen rechtlichen Konsequenzen bzw. Bußgeldern muss ein Unternehmer rechnen, wenn die Mitarbeiter nicht oder nicht rechtzeitig über die arbeitsmedizinische Angebotsvorsorge informiert werden?

Antwort:

Hierbei handelt es sich um eine Ordnungwidrigkeit nach § 10 Absatz 1 Nummer 4 der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV), die mit einem Bußgeld von bis zu fünftausend Euro geahndet werden kann.


Hinweis:

Auf den § 10 Absatz 2 ArbMedVV möchten wir hinweisen. Hier ist folgendes nachzulesen:


"Wer durch eine in Absatz 1 bezeichnete vorsätzliche Handlung Leben oder Gesundheit eines oder einer Beschäftigten gefährdet, ist nach § 26 Nr. 2 des Arbeitsschutzgesetzes strafbar."