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unter allen bestimmungsgemäßen und vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen wie Last, Fahrgeschwindigkeit, Bodenbeschaffenheit und Gefälle ausgeführt werden können. Diese Anforderung gilt für selbstfahrende Maschinen sowie für die meisten gezogenen Maschinen, sofern diese Maschinen nicht durch die Bremsanlage der ziehenden Maschine bzw. des Zugfahrzeugs sicher abgebremst und angehalten ...
Stand: 22.06.2022
Dialog: 816
Unserer Auffassung nach ist Anhang 1 der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV bei der Prüfung von Anhängern zu beachten, da es sich hier um "mobile, selbstfahrende oder nicht selbstfahrende Arbeitsmittel" handelt.Der weiteren gilt: Gemäß § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG in Verbindung mit § 3 BetrSichV ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung auch für Anlagen, Teile ...
Stand: 20.04.2024
Dialog: 26427
Gemäß Anhang 1, Ziff. 3.3.2 der Maschinenrichtlinie RL 2006/42/EG darf eine selbstfahrende Maschine mit aufsitzendem Fahrer die Fahrbewegung nur ausführen können, wenn sich der Fahrer am Bedienungsstand befindet. Zudem können auch Rückhalteeinrichtungen gemäß Anhang I, Ziff. 3.2.2 RL 2006/42/EG erforderlich sein.Wie der Hersteller diese und ggf. weitere Forderungen im Einzelnen erfüllt, hat ...
Stand: 12.12.2019
Dialog: 14908
, –– Zahnstangenwinden und ähnliche Geräte, –– Wagenheber, –– Rangierheber, –– pneumatische und hydraulische Kolbengeräte, –– Hubeinrichtungen für Kipperbrücken auf Fahrzeugen, –– Hubeinrichtungen an Fahrzeuganbaugeräten.Für die VC bzw. Straddle Carrier gelten auch:Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),mit dem Anhang 1, Nr. 1 Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln ...
Stand: 22.03.2021
Dialog: 43117
Die Ausbildung und Anforderungen zum Führen eines Flurförderzeuges (Gabelstapler) beruht im Wesentlichen auf berufsgenossenschaftlichen Regelungen sowie auf Nummer 1 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), der besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln enthält.Die Voraussetzungen zum Führen ...
Stand: 28.01.2025
Dialog: 2420
gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben und von denen 4. zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig erfüllen. Auf die Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-, Anhang 1 Ziffer 1 weisen wir hin. In den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen - Ausbildung ...
Stand: 04.12.2016
Dialog: 3008
. Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung land- oder forstwirtschaftlicher Zwecke bestimmt sind, selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 6 km/h ...(...)"Weiterführende Informationen zur Benutzung von Gabelstaplern im öffentlichen Straßenverkehr finden sich auf der Seite der BG ETEM. ...
Stand: 09.05.2019
Dialog: 20779
Gabelstapler mit Fahrersitz müssen mit einer Fahrerrückhalteeinrichtung ausgerüstet sein. Grundlage ist u.a. die Betriebssicherheitverordnung (BetrSichV). Diese fordert in Anhang 1 (zu § 6 Abs. 1 und 2) unter Ziffer 1 - Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden und nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln: "(...) 1.3) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass bei mobilen ...
Stand: 10.10.2016
Dialog: 4805
sein." In der dazugehörigen Durchführungsanweisung heißt es: "Es ist zweckmäßig, den Auftrag zum Führen des Fahrzeuges schriftlich zu erteilen."Hinweis: Auch gemäß Anhang 1 Ziffer 1.9a der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass "selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet sind und eine angemessene Unterweisung erhalten haben ...
Stand: 03.04.2025
Dialog: 4598
aber keine generelle Pflicht für eine Rückfahrwarneinrichtung.Zu beachten ist aber, dass sich für einen Arbeitgeber bezüglich Sicherheitsmaßnahmen beim Rückwärtsfahren Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und den anzuwendenden Unfallverhütungsvorschriften ergeben. Im Anhang 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden ...
Stand: 28.03.2024
Dialog: 13660
im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung. Welche Maßnahmen für ein sicheres Handhaben dieser Arbeitsmittel nötig sind, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln und festlegen. Auf die besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln (Anhang 1 Nr.1 BetrSichV) weisen wir hin.Da die Frage des (öffentlichen ...
Stand: 09.09.2022
Dialog: 24718
Eine schwarz-weise Kennzeichnung für Gefahrenstellen ist in Deutschland nicht gebräuchlich. Es erfolgt im Regelfall eine Kennzeichnung mit abwechselnd schwarzen und gelben oder durch abwechselnd rote und weiße Streifen. Unter der Nummer 1.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist folgendes nachzulesen: "(1) Unberührt von den nachfolgenden Anforderungen sind Sicherheits- und Gesund ...
Stand: 19.07.2017
Dialog: 29816
Bei dem Anhänger handelt es sich um ein Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere sind die Anforderungen der Nummer 1 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" des Anhang 1 BetrSichV zu beachten.Konkretisiert werden die Anforderungen der BetrSichV in den Technischen Regeln ...
Stand: 13.02.2022
Dialog: 43637
Wenn das Fahrzeug an Stelle eines vorgeschriebenen Fahrtenschreibers mit einem Kontrollgerät des Anhangs I (analog) oder des Anhangs IB (digital) der VO (EWG) Nr. 3821/85 ausgerüstet ist, gelten gemäß § 57a Abs. 2 und 3 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) nachfolgende Voraussetzungen: 1.) Ja, es muss eine Tachoscheibe/Schaublatt eingelegt werden. 2.) Die Schaublätter sind vor Antritt de ...
Stand: 23.05.2015
Dialog: 23912
Ausgenommen sind Fahrzeuge, die in Verbindung mit der Straßenunterhaltung eingesetzt werden. Zur laufenden Straßenunterhaltung gehört z. B. die Pflege der Randstreifen durch den Einsatz von Kehrmaschinen. Im Winterdienst verwendete selbstfahrende Arbeitsmaschinen fallen nicht in den Geltungsbereich der VO (EG) Nr. 561/2006, da nur Fahrzeuge erfasst sind, die zur Personen- oder Güterbeförderung ...
Stand: 07.03.2015
Dialog: 23276
" veröffentlicht . Dieser Leitfaden hat zum Ziel, ein bundeseinheitliches Verwaltungshandeln aller Aufsichts- und Kontrollbehörden zu gewährleisten.Den Ausführungen unter Ziffer 8.5 dieses Leitfadens ist zu entnehmen, dass das Fehlen eines Nachweises bei selbständigen Kraftfahrern und selbstfahrenden Unternehmern in Deutschland nicht geahndet wird. Bei Fahrten ins Ausland ist das EU-einheitliche Formblatt ...
Stand: 05.12.2018
Dialog: 10695
auf berufsgenossenschaftlichen Regelungen sowie auf Nummer 1 des Anhangs 1 der Betriebssicherheitsverordnung, der besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden Arbeitsmitteln enthält.Die Voraussetzungen zum Führen von Flurförderzeugen (Gabelstaplern) mit Fahrersitz oder Fahrerstand sind im § 7 Abs. 1 der DGUV Vorschrift 68 aufgeführt und gelten für alle Beschäftigten ...
Stand: 12.02.2025
Dialog: 4594
1 der BetrSichV genannten Mindestanforderungen für die Benutzung mobiler selbstfahrender und nichtselbstfahrender Arbeitsmittel Anwendung. Da auch in der v. g. Vorschrift der BetrSichV keine konkreten Festlegungen zu Absturzsicherungsmaßnahmen auf Fahrzeugen getroffen sind, sind die erforderlichen Maßnahmen anhand der Vorgaben der §§ 3 und 4 des Arbeitsschutzgesetzes im Rahmen ...
Stand: 10.04.2017
Dialog: 14468
Tätigkeit ein strenger Maßstab anzulegen. Sicherheitsrelevante Tätigkeiten sind z. B. • das Führen von Fahrzeugen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, ..." Im Anhang unter der Nummer 1.9 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird ebenfalls gefordert, dass der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass selbstfahrende Arbeitsmittel nur von Beschäftigten geführt werden, die hierfür geeignet ...
Stand: 20.04.2018
Dialog: 30446
Bei einem Schubmaststapler / Quersitzstapler handelt es sich um ein Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Insbesondere sind hier die Anforderungen nach Anhang 1 Nummer 1 "Besondere Vorschriften für die Verwendung von mobilen, selbstfahrenden oder nicht selbstfahrenden, Arbeitsmitteln" anzuwenden. hier ist unter anderem folgendes nachzulesen:"1.3 Der Arbeitgeber hat ...
Stand: 17.01.2025
Dialog: 29222