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hierfür ist die Gefährdungsbeurteilung.Allerdings besagt Abschnitt 4 (12) der ASR A2.3 "Fluchtwege und Notausgänge":"Gefangene Räume dürfen als Arbeits-, Bereitschafts-, Liege-, Erste-Hilfe-, Pausenräume und Kantinen nur genutzt werden, wenn folgende Maßgaben beachtet wurden: 1. Sicherstellung der Alarmierung im Gefahrenfall. Beispiele hierzu finden sich in der ASR A2.2. “Maßnahmen gegen Brände“ oder 2 ...
Stand: 11.02.2025
Dialog: 12220
Grundsätzlich gilt, dass den Beschäftigten nach Nummer 4.2 Absatz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren ...
Stand: 19.04.2018
Dialog: 30410
Der Weg zum Pausenraum zählt mit zur Ruhepause. Entscheidendes Kriterium für eine Ruhepause im Sinne des Arbeitszeitgesetzes - ArbZG ist die Freistellung des Arbeitnehmers von jeder Dienstverpflichtung und auch von jeder Verpflichtung sich zum Dienst bereit zu halten (siehe auch Kommentar zur ArbZG, Rudolf Anzinger/Wolfgang Koberski, Verlag Recht und Wirtschaft, 2. Auflage, Frankfurt am Main 2005 ...
Stand: 11.03.2025
Dialog: 5293
Grundsätzlich gilt nach Nummer 4.2 des Anhang der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), dass bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 24229
Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) fordert im Anhang unter der Nummer 4.2, dass bei mehr als 10 Beschäftigten oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, ein Pausenraum oder einen entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 15754
Nach der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist den Beschäftigten bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist (Nummer 4.2 Absatz 1 des Anhangs der ArbStättV).Nach Nummer 5.2 ergeben sich für Baustellen zusätzliche Anforderungen, wie z. B. das die Beschäftigten ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 7854
der Gesundheit der Beschäftigten entstehen.Speziell auf Pausenräume und -bereiche bezogen, findet sich in der ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" unter dem Punkt 4.1 Absatz 7 folgendes:"Im Pausenraum und Pausenbereich sind Beeinträchtigungen, z. B. durch Vibrationen, Stäube, Dämpfe oder Gerüche, soweit wie möglich auszuschließen. Während der Pause darf der durchschnittliche Schalldruckpegel ...
Stand: 25.02.2025
Dialog: 14075
Nach der Nummer 4.2 Absatz 1 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist ein Pausenraum zur Verfügung zu stellen, wenn mehr als zehn Beschäftigte beschäftigt werden oder gesundheitliche Gründe oder die Art der ausgeübten Tätigkeit dies erfordert. Konkrete Aussagen zu Anforderungen an Pausenräume für Busfahrer werden hier nicht aufgeführt. Wobei zu beachten ...
Stand: 21.12.2022
Dialog: 3705
Der Begriff "Teeküche" wird in der für die Gestaltung von Arbeitsstätten maßgeblichen Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) nicht verwandt.Die ArbStättV fordert bei mehr als zehn Beschäftigten, oder wenn Sicherheits- oder Gesundheitsgründe dies erfordern, dass den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt ...
Stand: 14.06.2018
Dialog: 18656
der Arbeitsstätte, die nur gelegentlich genutzt werden (z. B. Maschinenräume, Lager, Archive, Teeküchen)...."Unter 20. Ausreichend Tageslicht (Nummer 3.4 des Anhangs) wird noch Folgendes erläutert:"Frage:Was bedeutet „möglichst ausreichend“ Tageslicht“?Antwort:Der Begriff „möglichst“ ist so auszulegen, dass es im Einzelfall hinreichende Gründe geben kann, die eine Beleuchtung mit ausreichendem Tageslicht ...
Stand: 01.09.2023
Dialog: 26240
der Grundfläche eine ausreichende lichte Raumhöhe, Beleuchtung, Tageslicht, Raumtemperatur, Belüftung u.s.w.. Anforderungen an einen Pausenraum sind unter Nummer 4.2 des Anhangs ArbStättV i.V.m der ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" beschrieben. Dies erfüllt der Arbeitgeber sehr wahrscheinlich durch die Bereitstellung eines geeigneten Pausenraumes auf dem Betriebshof. Grundsätzlich ist es zulässig ...
Stand: 24.05.2022
Dialog: 11156
Unter Punkt 4.1 Absatz 8 der ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" wird folgendes gefordert:"Pausenräume und Pausenbereiche müssen frei von arbeitsbedingten Störungen (z. B. durch Produktionsabläufe, Publikumsverkehr, Telefonate) sein."Da hier nicht steht, dass sie weitestgehend (oder eine vergleichbare Formulierung) frei von arbeitsbedingten Störungen sein müssen, gibt es hier keinen ...
Stand: 07.06.2022
Dialog: 30155
Die 55 db(A) gelten auch für Bereitschaftsräume. Es ist richtig, dass diese nicht direkt in der ASR A4.2 genannt sind. Unter Punkt 5 Absatz 3 ist jedoch festgelegt, dass der Bereitschaftsraum mindestens den Anforderungen an einen Pausenraum entsprechen muss. Unter Punkt 4.1 Absatz 7 ist nachzulesen, dass während der Pause der durchschnittliche Schalldruckpegel in Pausenräumen ...
Stand: 24.03.2017
Dialog: 28909
oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt sind und dort gleichwertige Voraussetzungen für eine Erholung während der Pause gegeben sind. Fallen in die Arbeitszeit regelmäßig und häufig ...
Stand: 15.11.2018
Dialog: 6692
Unter der Nummer 4.2 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) ist nachzulesen, dass Bei mehr als zehn Beschäftigten oder wenn die Sicherheit und der Schutz der Gesundheit es erfordern, den Beschäftigten ein Pausenraum oder ein entsprechender Pausenbereich zur Verfügung zu stellen ist. Dies gilt nicht, wenn die Beschäftigten in Büroräumen oder vergleichbaren Arbeitsräumen beschäftigt ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 6643
GefStoffV, sicherzustellen, dass die Beschäftigten in Arbeitsbereichen, in denen sie Gefahrstoffen ausgesetzt sein können, keine Nahrungs- oder Genussmittel zu sich nehmen. Da die Pausenräume unter anderem zur Aufnahme von Nahrungsmitteln vorgesehen sind, hat der Arbeitgeber im Umkehrschluss sicherzustellen, dass die Beschäftigten in diesen Räumen keinen Gefahrstoffen ausgesetzt werden.Bei der Lagerung ...
Stand: 30.07.2024
Dialog: 43988
Nach den arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften, wie der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), ist es formalrechtlich nicht verboten, dass Pausenräume von außen her einsehbar sind. Bekannt ist aber, dass offene einsehbare Räume oftmals zum Fehlen von Privatsphäre und Geborgenheit führen. Wenn, wie im vorliegenden Fall, die Beschäftigten sich beobachtet und gestört fühlen ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 2400
Auf die Einrichtung eines separaten Pausenraumes in einem Friseurbetrieb kann aus Gründen des Gesundheitsschutzes auch dann nicht verzichtet werden, wenn durch organisatorische Maßnahmen sichergestellt ist, dass während der Pausenzeiten keine Kunden im Salon sind. In der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 530 "Friseurhandwerk" wird unter der Punkt 5.2 Absatz 4 aufgeführt ...
Stand: 24.05.2018
Dialog: 4630
Forderungen nach einem Pausenraum können sich aus verschiedenen Vorschriften ergeben, beispielsweise der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit den Technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" oder der Biostoffverordnung (BioStoffV) in Verbindung mit den Technischen Regeln für Biostoffe TRBA 250 "Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen ...
Stand: 04.06.2018
Dialog: 23633
mit Duschen einzurichten. Im Bereich von Waschbecken sind entsprechend dem Hautschutzplan Hautschutz-, Reinigungs- und Pflegemittelspender und Einmalhandtücher bereitzustellen.(2) Vor dem Pausenraum ist ein Waschbecken zur Reinigung der Hände zu installieren.(3) Im Pausenbereich sind geeignete Aufbewahrungsmöglichkeiten für Nahrungsmittel vorzusehen.5.6.2 Organisatorische Maßnahmen(1) Ein Hautschutzplan ...
Stand: 10.04.2019
Dialog: 42674