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Gibt es in Bezug auf die Vorgabe der ASR A4.2, dass Pausenräume frei von arbeitsbedingten Störungen sein sollen, einen Handlungsspielraum hinsichtlich der Häufigkeit und Intensität?

KomNet Dialog 30155

Stand: 07.06.2022

Kategorie: Gestaltung von Arbeitsplätzen > Arbeitsplatz- und Arbeitsstättenbeschaffenheit > Pausenräume

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Frage:

Gem. ASR A4.2 Nr. 4.1 Abs. 4 darf auf die Errichtung von Pausenräumen in Bürobereichen verzichtet werden sofern diese während der Pausenzeiten frei von arbeitsbedingten Störungen (z. B. Telefonate) sind. Gibt es hier Handlungsspielraum hinsichtlich der Häufigkeit oder Intensität an Störungen? Denn auch der Aufenthalt in einem Pausenraum schließt Störungen z. B. durch Telefongespräche mittels Handy nicht aus.

Antwort:

Unter Punkt 4.1 Absatz 8 der ASR A4.2 "Pausen- und Bereitschaftsräume" wird folgendes gefordert:


"Pausenräume und Pausenbereiche müssen frei von arbeitsbedingten Störungen (z. B. durch Produktionsabläufe, Publikumsverkehr, Telefonate) sein."


Da hier nicht steht, dass sie weitestgehend (oder eine vergleichbare Formulierung) frei von arbeitsbedingten Störungen sein müssen, gibt es hier keinen Handlungsspielraum. Telefone können in dieser Zeit umgestellt und Handys ausgeschaltet werden.


Auf die Informationen der VBG - Arbeitsstätten sicher gestalten: Pausenraum/-bereich weisen wir hin.