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Im arbeitsschutzrechtlichen Vorschriften- und Regelwerk wird nur an wenigen Stellen explizit auf das Bereithalten von Not- und Augenduschen und Augenspülflaschen eingegangen. So finden sich nähere Erläuterungen zu Augenduschen und Augenspülflaschen unter Ziffer 6.6 der TRGS 526 "Laboratorien": "6.6 Notduschen 6.6.1 Körpernotduschen (1) In Laboratorien müssen mit Wasser - möglichst ...
Stand: 18.09.2020
Dialog: 9921
rechtzeitig die Notfallmaßnahmen festzulegen, die beim Eintreten eines derartigen Ereignisses zu ergreifen sind. Dies schließt die Bereitstellung angemessener Erste-Hilfe-Einrichtungen und die Durchführung von Sicherheitsübungen in regelmäßigen Abständen ein (§ 13 Abs. 1 GefStoffV). Bei einer Notdusche oder einer Augendusche handelt es sich um eine Erste-Hilfe-Einrichtung.Im arbeitsschutzrechtlichen ...
Stand: 12.06.2025
Dialog: 44059
ist eine mit Trinkwasser gespeiste Augendusche nötig.Auch die technischen Regeln für Gefahrstoffe TRGS 526 lassen nur in Ausnahmefällen Augenspülflaschen mit steriler Spülflüssigkeit zu, wenn kein fließendes Trinkwasser zur Verfügung steht.Aufgrund der stark ätzenden Eigenschaften der Zubereitung Beizpaste wird man in der Gefährdungsbeurteilung in aller Regel zu dem Ergebnis kommen, dass beim Umgang mit Beizpaste ...
Stand: 30.10.2020
Dialog: 5462
sind Notduschen (Augenduschen und Körpernotduschen) in regelmäßigen Abständen (in der Regel 1x monatlich) zu prüfen. "Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Körper- und Augennotduschen mindestens einmal monatlich durch eine von ihm beauftragte Person auf Funktionsfähigkeit geprüft werden. Bei der Prüfung sind neben dem Volumenstrom das Bild der Wasserverteilung des Kopfes und die Qualität des Wassers ...
Stand: 03.03.2017
Dialog: 9674
Anforderungen an Augennotduschen werden im Zusammenhang mit Rettungsgeräten in Laboratorien beschrieben, z.B. in der Norm DIN 12899 T.2 (Laboreinrichtungen; Notduschen-Einrichtungen; Augenduschen; Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfungen).Die DGUV Information 213-850/-851 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien - Grundlagen und Handlungshilfen" führt unter Ziffer 6.6.2 "Augennotduschen ...
Stand: 21.03.2025
Dialog: 3359
6 l Wasser pro Minute austreten. Trinkwasser ist auch nach Führung über einen Rohrtrenner zur Speisung von Notduschen zulässig. Die Wasserstrahlen müssen eine Höhe von wenigstens 10 cm und nicht mehr als 30 cm oberhalb der Wasseraustritte erreichen. Eine gute und rasche Erreichbarkeit muss gegeben sein. Das Spülen der Augen muss mit weit gespreizten Lidern erfolgen, um alle Chemikalienreste ...
Stand: 29.04.2021
Dialog: 29771
dem Augenschutz, explizit Augennotspüleinrichtungen wie Augennotduschen und sofern diese nicht möglich sind, Augenspülflaschen gefordert.Augenspülflaschen dürfen grundsätzlich nur dann zur Anwendung kommen, wenn Augenduschen aus betriebstechnischen Gründen nicht möglich sind, d. h. wenn kein fließendes Trinkwasser zur Verfügung steht.Arbeitsplätze mit ähnlicher Gefährdung sind entsprechend ...
Stand: 22.11.2022
Dialog: 15987
In einem Chemielabor kann grundsätzlich nicht auf Körpernotduschen verzichtet werden. Zwar ist es grundsätzlich möglich, von den Anforderungen einer technischen Regel wie der TRGS 526 "Laboratorien" abzuweichen, in der Gefährdungsbeurteilung müsste aber dargelegt werden, wie die Sicherheit auf gleiche Weise gewährleistet werden kann. Alternativen zu Notduschen sind uns allerdings ...
Stand: 28.07.2021
Dialog: 12042
vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen“) zur Speisung von Notduschen zulässig. Für eine ausreichende und genügend schnelle Dekontamination und für die Löschung von Personenbränden sind bei Labor-Körpernotduschen mindestens 30 l Wasser pro Minute erforderlich." ...
Stand: 16.12.2020
Dialog: 17417
gewährleistet ist. Bezüglich der erforderlichen Erste-Hilfe-Maßnahmen bei Augenkontakt (hier z. B. auch die Dauer des Spülvorgangs) wird eine Beratung durch die Betriebsärztin/ den Betriebsarzt dringend empfohlen.Wenn entsprechend der Gefährdungsbeurteilung eine Augendusche erforderlich ist, so ist eine fest installierte Augendusche, aufgrund der verfügbaren Wassermenge, grundsätzlich vorzuziehen ...
Stand: 18.12.2020
Dialog: 42672
Nein. Augenspülflaschen sind grundsätzlich nur dann zulässig, wenn kein Trinkwasseranschluss zur Verfügung steht. Einer mit Trinkwasser gespeisten Augendusche ist daher stets Vorrang vor Augenspülflaschen zu geben.Begründung:In Laboratorien, in denen nach chemischen, physikalischen oder physikalisch-chemischen Methoden präparativ, analytisch oder anwendungstechnisch mit Gefahrstoffen gearbeitet ...
Stand: 24.02.2021
Dialog: 42418
Konkrete Aufbewahrungsfristen für die Prüfprotokolle von Notduschen sind uns nicht bekannt.In Anhang 3 "Prüfungen in Laboratorien" der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" - in der auch Vorgaben zur Prüfung von Notduschen zu finden sind - ist unter 4 "Dokumentation" Folgendes nachzulesen:"Die wiederkehrenden Prüfungen sind zu dokumentieren. Je nach Gerät und Einrichtung ...
Stand: 09.01.2023
Dialog: 43742
Schutzniveau ist bei der Planung der Wasserversorgung zu berücksichtigen. Kann die Bereitstellung der geforderten Wassermenge nicht generell sichergestellt werden, so muss die Anzahl der möglicherweise gleichzeitig betriebenen Notduschen im konkreten Einzelfall ermittelt werden. Es ist zu gewährleisten, dass bei einer Betriebsstörung, einem Unfall oder einem Notfall (das vorhandene Gefährdungspotenzial ...
Stand: 14.01.2021
Dialog: 42181
, dass sie höchstens in 100 m Wegstrecke oder einer Geschosshöhe erreichbar sind." Konkrete Zahlenangaben existieren für Notduschen nicht. Der TRGS 526 "Laboratorien" ist unter dem Punkt 6 lediglich zu entnehmen, dass diese von jedem Arbeitsplatz aus unverzüglich erreichbar sind. In der DGUV Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" ist darüberhinaus unter 6.6.1.1 noch folgendes nachzulesen ...
Stand: 28.05.2024
Dialog: 25710
Körpernotduschen am Ausgang installiert sein. Sie sollen alle Körperzonen sofort mit ausreichenden Wassermengen überfluten können. Hierfür sind mindestens 30 l Wasser pro Minute erforderlich. (2) Der Standort von Körpernotduschen muss durch das Rettungszeichen „Notdusche“ gekennzeichnet sein. Der Zugang ist ständig freizuhalten." In der DGUV Information 213-850 "Sichere Arbeiten in Laboratorien" finden ...
Stand: 30.01.2025
Dialog: 26662
Welche Maßnahmen im Einzelfall auf einer onkologischen Station erforderlich sind, muss vom Arbeitgeber mit Unterstützung der Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/dem Betriebsarzt auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung ermittelt und festgelegt werden.Die TRGS 525 "Umgang mit Gefahrstoffen in Einrichtungen zur humanmedizinischen Versorgung" gilt ergänzend zur TRGS 526 „Labora ...
Stand: 05.02.2021
Dialog: 18045
sind mindestens 30 l Wasser pro Minute erforderlich. (2) Der Standort von Körpernotduschen muss durch das Rettungszeichen "Notdusche" gekennzeichnet sein. Der Zugang ist ständig freizuhalten." Die Gefahrstoffverordnung verpflichtet den Arbeitgeber, die nach der Gefahrstoffverordnung erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Dabei hat er die nach § 20 "Ausschuss für Gefahrstoffe" Absatz 4 der GefStoffV bekannt ...
Stand: 21.01.2021
Dialog: 15956
möchten wir hinweisen. Die genaue Lage der Notdusche ist vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz - ArbSchG bzw. § 6 Gefahrstoffverordnung - GefStoffV abhängig. ...
Stand: 04.07.2024
Dialog: 43966
durch das Rettungszeichen "Notdusche" gekennzeichnet sein. Der Zugang ist ständig freizuhalten. Nr. 6.6.2 Augennotduschen (1) In Laboratorien müssen - möglichst im Bereich der Körperdusche oder am Ausgussbecken - mit Wasser von Trinkwasserqualität gespeiste Augennotduschen so installiert sein, dass diese von jedem Arbeitsplatz aus unverzüglich erreichbar sind. Sie sollen beide Augen sofort mit ausreichenden Wassermengen ...
Stand: 20.10.2020
Dialog: 30047
werden. Sollten Sie sich dagegen entscheiden, müssen Sie jedoch nachweisen können, dass die von Ihnen getroffenen Maßnahmen ebenso wirksam sind. Die Anwesenheit von Notduschen und Mitteln zur Aufnahme von Säure/Lauge bei Leckagen sollte selbstverständlich sein.Hinweis:Weitere Anforderungen können sich aus dem Wasserrecht ergeben, hierzu bieten wir keine Beratung an. Eine entsprechende Anfrage richten Sie bitte ...
Stand: 17.01.2019
Dialog: 21134