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Ist es erlaubt, eine Augendusche durch eine mobile Augenspülflasche zu ersetzen?

KomNet Dialog 42418

Stand: 24.02.2021

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen > Technische Schutzmaßnahmen (5.)

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Frage:

In einem Labor einer Kläranlage, in dem hauptsächlich Abwasser- und Schlammproben untersucht werden, gibt es eine stationäre/fest installierte Augendusche. Hier besteht nun das Problem, dass diese ständig verkalkt sind. Wäre es erlaubt, die Augendusche durch eine mobile Augenspülflasche zu ersetzen?

Antwort:

Nein. Augenspülflaschen sind grundsätzlich nur dann zulässig, wenn kein Trinkwasseranschluss zur Verfügung steht. Einer mit Trinkwasser gespeisten Augendusche ist daher stets Vorrang vor Augenspülflaschen zu geben.


Begründung:


In Laboratorien, in denen nach chemischen, physikalischen oder physikalisch-chemischen Methoden präparativ, analytisch oder anwendungstechnisch mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, ist die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 526 "Laboratorien" anzuwenden. Für Gefährdungen, die aus Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen im Labor erwachsen, ist die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe „Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien" (TRBA 100) zusätzlich zu beachten.


Vorgaben zu Augenduschen finden sich unter Nr. 6.6.2 "Augennotduschen" der TRGS 526. Danach sind Augenspülflaschen nur zulässig, wenn kein fließendes Trinkwasser zur Verfügung steht.


Hinweis:

In der TRBA 100 wird für Laboratorien, in denen Tätigkeiten der Schutzstufe 3 stattfinden, aus infektionspräventiven Gründen empfohlen,dass Augenspülflaschen festinstallierten Augenduschen vorzuziehen sind (Nr. 5.4.2 Abs. 34).