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Für welche Wassermenge sind Körpernotduschen, die in chemischen Laboratorien eingesetzt werden, auszulegen?

KomNet Dialog 26662

Stand: 17.11.2020

Kategorie: Chemische Belastungen und Beanspruchungen > Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen > Technische Schutzmaßnahmen (5.)

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Frage:

Für welche Wassermenge sind Körpernotduschen, die in chemischen Laboratorien eingesetzt werden, auszulegen ?

Antwort:

Grundsätzliche Anforderungen beim Umgang mit Gefahrstoffen ergeben sich aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV).


Konkretisiert werden die Anforderungen in den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), hier insbesondere die TRGS 526 "Laboratorien".


Dort lässt sich unter Nummer 6.6.1 folgendes nachlesen:


"6.6.1 Körpernotduschen


(1) In Laboratorien müssen mit Wasser – möglichst von Trinkwasserqualität – gespeiste Körpernotduschen am Ausgang installiert sein. Sie sollen alle Körperzonen sofort mit ausreichenden Wassermengen überfluten können. Hierfür sind mindestens 30 l Wasser pro Minute erforderlich.

(2) Der Standort von Körpernotduschen muss durch das Rettungszeichen „Notdusche“ gekennzeichnet sein. Der Zugang ist ständig freizuhalten."

In der DGUV Information 213-850 "Sichere Arbeiten in Laboratorien" finden sich unter Abschnitt 6.6.1 folgende Informationen:


"6.6.1 Körpernotduschen

6.6.1.1 Wasserdurchsatz und Standort

Wasserdurchsatz und Standort

In Laboratorien müssen mit Wasser – möglichst von Trinkwasserqualität – gespeiste Körpernotduschen am Ausgang installiert sein. Sie sollen alle Körperzonen sofort mit ausreichenden Wassermengen überfluten können. Hierfür sind mindestens 30 l Wasser pro Minute erforderlich.

Trinkwasser ist auch nach Führung über einen Rohrtrenner oder freien Auslauf (siehe DIN EN 1717 „Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen“) zur Speisung von Notduschen zulässig. Für eine ausreichende und genügend schnelle Dekontamination und für die Löschung von Personenbränden sind bei Labor-Körpernotduschen mindestens 30 l Wasser pro Minute erforderlich.

Siehe DIN EN 15154-1 „Sicherheitsnotduschen – Teil 1: Körperduschen mit Wasseranschluss für Laboratorien“. Laboratorien befinden sich nicht im Geltungsbereich von DIN VDE 0100-701 „Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-701: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Räume mit Badewanne oder Dusche“.

An Körpernotduschen muss das Stellteil des schnell öffnenden Ventils leicht erreichbar und verwechslungssicher angebracht sein. Die Öffnungsrichtung muss eindeutig erkennbar sein. Das Ventil darf, einmal geöffnet, nicht selbsttätig schließen. Ketten zum Öffnen des Ventils sind nicht zulässig.

Von jedem Ort des Labors sollte eine Körpernotdusche innerhalb von höchstens 5 s zu erreichen sein. Die genaue Lage der Notdusche ist vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung abhängig.

Eine Temperierung des Wassers auf Temperaturen oberhalb der Raumtemperatur ist wegen der Gefahr der Verkeimung nicht geeignet. Bei der Installation ist darauf zu achten, dass Wasser nach Möglichkeit nicht längere Zeit in den Zuführungsleitungen stagniert und nicht durch Wärmeeinwirkung von außen über Raumtemperatur gebracht wird.

Zur Funktionsprüfung von Körpernotduschen siehe Abschnitt 7.2."

Weitere Konkretisierungen sind uns nicht bekannt. Der Arbeitgeber hat im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung den Einsatz von Notduschen zu betrachten und entsprechende Maßnahmen eigenverantwortlich festzulegen. Hierbei kann er sich durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztin/ den Betriebsarzt unterstützen lassen.